13.01.2026
OPTIMUS TOWER

5G-Ausbau am Brenner: Österreichischer Beitrag im EU-Projekt 5G-BEAM

Der österreichische Infrastrukturanbieter Optimus Tower ist Teil des EU-geförderten Projekts 5G-BEAM, das eine durchgehende 5G-Abdeckung entlang des Brennerkorridors schaffen soll.
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Peter Haupt, CEO Optimus Tower und Christof Braunegg, Business Development Optimus Tower. | © Optimus Tower

Ziel des EU-Projekts 5G-BEAM sei es laut einer Presseaussendung, den grenzüberschreitenden Verkehr zu digitalisieren, die Sicherheit auf der Autobahn zu erhöhen und den Korridor für vernetzte und automatisierte Mobilität vorzubereiten.

Auf österreichischer Seite verantwortet Optimus Tower die Modernisierung der passiven Mobilfunkinfrastruktur entlang der Brennerroute zwischen der italienischen Grenze und Kufstein. Bestehende Standorte sollen so aufgerüstet werden, dass sie künftig aktive 5G-Technologie aufnehmen können und eine nahtlose Anbindung an das italienische Netz ermöglichen. Damit entsteht die Grundlage für Anwendungen wie kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität (CCAM).

EU-Förderung

Das Gesamtprojekt verfügt über ein Budget von rund 17 Millionen Euro. Der österreichische Anteil liegt dabei bei knapp fünf Millionen Euro, wovon 50 Prozent durch das EU-Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) gefördert werden.

„Wir freuen uns, dass wir unser Know-how in diesem EU-geförderten Projekt einbringen können und damit die Mobilität der Zukunft aktiv mitgestalten. Unser Beitrag sorgt dafür, dass die 5G-Abdeckung entlang der Brennerroute sowohl für die Wirtschaft als auch für die Menschen in der Region greifbare Vorteile bringt”, sagt Peter Haupt, CEO von Optimus Tower.

Zusammenarbeit entlang Brennerkoridors

Das Projekt 5G-BEAM erstreckt sich über 420 Kilometer von Modena bis Kufstein. Unter der Koordination der Autostrada del Brennero arbeiten Partner wie TIM, INWIT, das Forschungszentrum MOST sowie Optimus Tower zusammen. Der Projektstart erfolgte am 1. Dezember 2025, die Laufzeit beträgt 36 Monate.

Kern des Projekts sind 5G-Standalone-Netze, Edge-Computing sowie hybride Kommunikationslösungen, die Vehicle-to-Vehicle- (V2V) und Vehicle-to-Network- (V2N) Anwendungen ermöglichen. Sensoren, IoT-Geräte und Floating-Car-Daten liefern Echtzeitinformationen zu Verkehr, Wetter und Infrastrukturzustand. KI-gestützte Analysen unterstützen unter anderem die Überwachung von Brücken und Verkehrswegen und erhöhen die Sicherheit entlang der Route.

Bedeutung für Österreich

Für Österreich und insbesondere Tirol soll der Ausbau mehr als nur schnellere Datenverbindungen bedeuten: Echtzeit-Verkehrsmanagement, schnellere Einsatzzeiten für Rettungskräfte, weniger Staus und sichere Baustellen sollen den Alltag auf der Brennerautobahn spürbar verbessern. Gleichzeitig schafft die stabile Konnektivität die Basis für neue Mobilitätsservices und stärkt die wirtschaftliche Vernetzung über die Grenze hinweg.

„Die Modernisierung unserer passiven Infrastruktur auf österreichischer Seite bildet das Rückgrat für die geplanten 5G-Dienste. Wir schaffen die Grundlage, damit grenzüberschreitend von Italien bis nach Kufstein modernste 5G-Technologien eingesetzt werden können, die Sicherheit, Effizienz und Innovation im Verkehr erhöhen”, ergänzt Christof Braunegg von Optimus Tower.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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