07.03.2019

5G-Auktion: 188 Mio. Euro für die Staatskasse, A1 mit größtem Anteil

Heute wurden von der österreichischen Telekombehörde RTR die 5G-Lizenzen versteigert. A1 sicherte sich, wie schon bei 4G, das größte Stück vom Kuchen. T-Mobile und Drei schließen im Verhältnis aber auf.
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5G-Auktion A1 T-Mobile Drei
(c) fotolia.com - Alexander

Im Verhältnis zur Versteigerung der 4G (LTE)-Lizenzen 2013 fielen die Einnahmen für den Bund bei der heutigen 5G-Auktion bescheiden aus. Hatte die heimische Telekombehörde RTR damals rund zwei Milliarden Euro eingenommen, kam man heute bloß auf 188 Millionen Euro. Das liegt freilich auch daran, dass die teure LTE-Lizenzen-Vergabe zu heftiger Kritik geführt hatte. Dementsprechend betont Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung: „Im Gegensatz zu früheren Ausschreibungen lag der Fokus dieser Auktion auf Qualität und Ausrollung und nicht auf Erlösmaximierung für das Staatsbudget“.

+++ A1 CEO Marcus Grausam: 5G als Basis aller zukünftigen IoT-Innovationen +++

30 Prozent der Masten müssen Ende 2020 laufen

Daher war die heutige 5G-Auktion seitens der Finanz mit „nur“ 50 Millionen Euro kalkuliert worden. Das deutlich höhere Ergebnis dürfte im Finanzministerium also dennoch Anlass zur Freude bieten. 2020 soll es dann tatsächlich mit dem 5G-Launch losgehen. Und das muss es auch, denn die Lizenzen sind an Auflagen seitens der RTR geknüpft: 989 Masten müssen bis Ende kommenden Jahres aufgestellt bzw. umgerüstet sein. Mitte 2022 müssen dann alle 3264 laufen.

5G-Auktion: A1, T-Mobile und Drei mit ähnlich großen Kuchenstücken

Den größten Anteil am Kuchen sicherte sich, wie schon bei den 4G-Lizenzen, A1. 64,3 Millionen Euro ließ der heimische Mobilfunk-Marktführer heute springen. Das Verhältnis zu den Hauptkonkurrenten T-Mobile und Drei veränderte sich aber deutlich zu deren Gunsten. Hatte A1 2013 noch mehr als die Hälfte des 4G-Gesamtspektrums ersteigert, sind T-Mobile und Drei diesmal mit 56,9 Mio. bzw 51,9 Mio. ausgegebenen Euro knapp am A1-Volumen dran. Zudem stiegen diesmal vier weitere Player ein, die jeweils um einstellige Millionenbeträge regionale Bandbreitenanteile erwarben: Liwest, Salzburg AG, Holding Graz und Mass Response.

„Neue Ökosysteme werden entstehen“

An die 5G-Technologie werden große Erwartungen geknüpft. Während sich die Relevanz der weiteren Geschwindigkeitssteigerung für Endkunden laut Experten in Grenzen halten wird, sollen zahlreiche IoT-Anwendungen und autonomes Fahren dadurch überhaupt erst ermöglicht werden. „Menschen, Maschinen, Werkzeuge und Produkte können dann in Echtzeit miteinander kommunizieren, neue Ökosysteme werden entstehen. Der Aufbau von 5G-Netzen wird deshalb eine entscheidende Rolle für den Wirtschaftsstandort Österreich spielen und ein wichtiger Wettbewerbsfaktor werden“, kommentiert etwa A1 Gruppen-CEO Thomas Arnoldner die heutige 5G-Auktion.

Schramböck: 5G gegen Landflucht

Auch im Wirtschaftsministerium zeigt man sich gewohnt enthusiastisch. „5G ist nicht nur der nächste Mobilfunkstandard, sondern zieht auch weitere Wertschöpfung und Innovation nach sich, etwa, wenn sich Startups aufgrund der neuen Technologie in Österreich ansiedeln“, sagt Ministerin Schramböck. Und: „Der Zugang zu moderner Breitbandinfrastruktur wird darüber entscheiden, ob Unternehmen international erfolgreich sind, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibel von zu Hause arbeiten können oder junge Menschen vom Land wegziehen müssen“. Ob mit dem 5G-Ausbau die nach wie vor bestehenden Empfangslücken in vielen ländlichen Regionen beseitigt werden, wird sich freilich erst zeigen.

⇒ Genaue Verteilung der Lizenzen auf der Page der RTR

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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