10.08.2020

Nächste 5G-Auktion: Ländliche Gebiete im Fokus

Mitte August startet die nächste 5G-Auktion, bei der es vor allem um die Versorgung ländlicher Gebiete geht.
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5G-Auktion A1 T-Mobile Drei
(c) fotolia.com - Alexander

In der zweiten Augusthälfte wird die österreichische Regulierungsbehörde RTR den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben. Das Frequenzvergabeverfahren soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein. Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz (6 Blöcke), 2100 MHz (12 Blöcke) und 1500 MHz (9 Blöcke), heißt es seitens der RTR.

Corona zeigte 5G-Bedarf

„Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit „hochleistungsfähiger Infrastruktur“ sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen. „Ein schneller 5G-Ausbau ist daher eine wichtige Zukunftsinvestition“, sagt Steinmaurer.

5G in ländlichen Gebieten

Mit der „Versorgung in der Fläche“ ist vor allem die 5G-Anbindung jener Gemeinden gemeint, die derzeit schlecht mit Mobilfunk versorgt sind. „2.100 Katastralgemeinden sind derzeit schlecht bis gar nicht mit hochwertigen Mobilfunkbreitbanddiensten versorgt“, sagt dazu Steinmaurer: „Um im Sinne der Breitbandstrategie des Bundes einen möglichst flächendeckenden Versorgungsgrad der Bevölkerung mit leistungsfähigem Mobilfunkbreitband zu erreichen, haben wir den Erwerb von 700 MHz-Frequenzpaketen mit der Auflage verknüpft, 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten.“

Bonus-System für 1200 Gemeinden

„Für die restlichen 1.200 Katastralgemeinden haben wir speziell für diese Auktion ein ‚Bonus-System‘ entwickelt: Die Bieter ersteigern zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dafür einen Bonus in Form eines Preisabschlags“, sagt Steinmaurer.

Weitere Versorgungsauflagen sind vorgesehen, etwa für hochrangige Verkehrswege. Für die Versorgung von Autobahnen, Schnellstraßen und Bahnstrecken setzt die Regulierungsbehörde auf Kooperationen zwischen Betreibern dieser Verkehrswege einerseits und den Erwerbern der versteigerten Frequenzen andererseits.

Telco-Infrastruktur ist teuer

Dabei geht Steinmaurer auch auf den Kritikpunkt ein, dass die Einrichtung einer Telco-Infrastruktur teuer ist und sich diese vor allem in dünn besiedelten Gebieten oft weniger rentiert. „Im Einklang mit dem TKG stehende, moderate Mindestgebote sowie die Verlängerung der Zuteilungsdauer der Frequenzen auf fast 25 Jahre bieten den Erwerbern Rechtssicherheit und den nötigen Gestaltungspielraum, die den erforderlichen Investments durchaus gute Marktmöglichkeiten gegenüberstellen“, sagt er dazu.

Ziel: Mehr Abdeckung mit weniger Masten

Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für Kooperatiomnen verbessert werden. „Wir wollen mehr Abdeckung mit möglichst wenig Sendern erreichen“, sagt Steinmaurer. Hier sei es auch von Vorteil, dass die aktuell zu vergebenden 5G-Frequenzen im gleichen Frequenzbereich wie 4G-Frequenzen liegen und überwiegend auf den gleichen, bereits bestehenden ‚Makrostandorten‘ verwendet werden könnten.

Bedenken zu 5G-Strahlung

Schließlich nimmt er noch Bezug auf diverse Bedenken in er Bevölkerung, bei denen ein vermeintlicher Zusammenhang zwischen 5G und gesundheitlichen Problemen unterstellt wird. Diese Bedenken nehme man sehr ernst, betont Steinmaurer: „Daher sehen die Frequenz-Vergaberichtlinien der Regulierungsbehörde seit jeher vor, dass die Betreiber hinsichtlich der Strahlung die Grenzwerte der WHO einhalten müssen. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehen nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitlichen Risiken.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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AI Summaries

Nächste 5G-Auktion: Ländliche Gebiete im Fokus

  • In der zweiten Augusthälfte wird die österreichische Regulierungsbehörde RTR den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben.
  • Das Frequenzvergabeverfahren soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein.
  • Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz, heißt es seitens der RTR.
  • „Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit „hochleistungsfähiger Infrastruktur“ sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen.
  • „2.100 Katastralgemeinden sind derzeit schlecht bis gar nicht mit hochwertigen Mobilfunkbreitbanddiensten versorgt“, sagt dazu Steinmaurer: „Um im Sinne der Breitbandstrategie des Bundes einen möglichst flächendeckenden Versorgungsgrad der Bevölkerung mit leistungsfähigem Mobilfunkbreitband zu erreichen, haben wir den Erwerb von 700 MHz-Frequenzpaketen mit der Auflage verknüpft, 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten.“
  • „Für die restlichen 1.200 Katastralgemeinden haben wir speziell für diese Auktion ein ‚Bonus-System‘ entwickelt: Die Bieter ersteigern zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dafür einen Bonus in Form eines Preisabschlags“, sagt Steinmaurer.

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  • In der zweiten Augusthälfte wird die österreichische Regulierungsbehörde RTR den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben.
  • Das Frequenzvergabeverfahren soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein.
  • Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz, heißt es seitens der RTR.
  • „Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit „hochleistungsfähiger Infrastruktur“ sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen.
  • „2.100 Katastralgemeinden sind derzeit schlecht bis gar nicht mit hochwertigen Mobilfunkbreitbanddiensten versorgt“, sagt dazu Steinmaurer: „Um im Sinne der Breitbandstrategie des Bundes einen möglichst flächendeckenden Versorgungsgrad der Bevölkerung mit leistungsfähigem Mobilfunkbreitband zu erreichen, haben wir den Erwerb von 700 MHz-Frequenzpaketen mit der Auflage verknüpft, 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten.“
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  • In der zweiten Augusthälfte wird die österreichische Regulierungsbehörde RTR den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben.
  • Das Frequenzvergabeverfahren soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein.
  • Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz, heißt es seitens der RTR.
  • „Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit „hochleistungsfähiger Infrastruktur“ sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen.
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  • „Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit „hochleistungsfähiger Infrastruktur“ sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen.
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  • Das Frequenzvergabeverfahren soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein.
  • Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz, heißt es seitens der RTR.
  • „Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit „hochleistungsfähiger Infrastruktur“ sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen.
  • „2.100 Katastralgemeinden sind derzeit schlecht bis gar nicht mit hochwertigen Mobilfunkbreitbanddiensten versorgt“, sagt dazu Steinmaurer: „Um im Sinne der Breitbandstrategie des Bundes einen möglichst flächendeckenden Versorgungsgrad der Bevölkerung mit leistungsfähigem Mobilfunkbreitband zu erreichen, haben wir den Erwerb von 700 MHz-Frequenzpaketen mit der Auflage verknüpft, 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten.“
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  • Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz, heißt es seitens der RTR.
  • „Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit „hochleistungsfähiger Infrastruktur“ sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen.
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  • Das Frequenzvergabeverfahren soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein.
  • Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz, heißt es seitens der RTR.
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