26.06.2018

50 Mio. US-Dollar Investment für Wiener TourRadar

Der Silicon Valley VC TCV steigt beim Wiener Startup TourRadar ein. Auch einige Bestandsinvestoren beteiligen sich an der bislang größten Finanzierungsrunde in Österreich in diesem Jahr.
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TourRadar: Die Gründer-Brüder Travis und Shawn Pittman
(c) TourRadar: Die Gründer-Brüder Travis und Shawn Pittman

1999 stieg der Silicon Valley-VC TCV bei Netflix ein, 2010 bei Facebook, 2013 bei Spotify, 2017 bei Airbnb, vor einigen Monaten bei Tripadvisor und nun bei TourRadar. Das Wiener Startup ist nach eigenen Angaben der weltweit führende Online-Reiseanbieter für mehrtägige Reisen. 50 Millionen US-Dollar sind es insgesamt, die bei dieser Series C-Finanzierungsrunde flossen – erst im vergangenen Oktober hatte es eine neun Millionen-Runde gegeben. Der Löwenanteil kommt dabei von Lead-Investor TCV. „Alle beteiligten Bestandsinvestoren wollten mehr Anteile. Schlussendlich war es aber notwendig, die Runde so groß wie möglich für TCV zu machen“, erklärt dazu TourRadar CMO Michael Pötscher im Gespräch mit dem Brutkasten. Für den VC sei es dennoch eine verhältnismäßig kleine Runde.

+++ Tour Radar: 9 Mio Euro Investment für Wiener Gruppenreise-Marktplatz +++

„Kleinere Investoren haben sich auszahlen lassen“

Über die Höhe der Anteile, die abgegeben wurden, wurde Stillschweigen vereinbart. Tatsächlich hielten die beiden Gründer, die australischen Brüder Travis und Shawn Pittman zuletzt laut öffentlich einsehbaren Firmendaten aber nur rund 17 Prozent an TourRadar, über die australische Queensland Merchant Securities Pty Ltd. „Viele kleinere Investoren haben sich bei dieser Runde auszahlen lassen. Insgesamt ist unser Investoren-Portfolio jetzt deutlich schlanker“, erklärt Pötscher. Den Exit wählte etwa der aws Gründerfonds, der bis zur Series A-Runde im Mai 2016 mitgegangen war.

„Nischenmarkt mit 55 Milliarden US-Dollar Potenzial“

Auch bei dieser Runde mitgegangen sind Cherry Ventures, Endeit Capital, Speedinvest und Hoxton Ventures. Der CMO gibt einen weiteren Hinweis auf die Bewertung: Auf den Unicorn-Status bewege man sich zwar hin – die Beteiligung von TCV, das seit 1995 rund zehn Milliarden US-Dollar in 240 Unternehmen investiert hat, würde das unterstreichen – man sei aber noch weit davon entfernt. „Schließlich sind wir alleiniger Marktbeherrscher auf einem Nischenmarkt“, sagt Pötscher. Es sei ein „Nischenmarkt mit, laut Experten, 55 Milliarden US-Dollar Potenzial“.

Video-Interview mit Travis Pittman zum Investment:

Hilfe von Business Angel Erik Blachford

Kontakt zu TCV hätte es schon länger gegeben. „Wir haben sie bereits mehrmals kontaktiert, aber waren noch zu früh dran“, erzählt der CMO. Geholfen hätte nun auch Erik Blachford. Er war zuletzt Präsident und CEO von IAC Travel und leitete alle IAC Reise-Unternehmen inklusive Expedia, Hotels.com und Hotwire. Bereits seit einigen Jahren ist er als Business Angel bei TourRadar an Bord. Kürzlich wurde er Venture Partner bei TCV. Nach dem Investment wird Blachford nun auch Mitglied des Aufsichtsrats des Wiener Startups. „TourRadar hat den Markt der mehrtägigen Reisen revolutioniert und digitalisiert. Ich freue mich darauf, Travis und dem TourRadar Team zu helfen, seine Vision zu verwirklichen und TourRadar zu helfen die Führungsrolle in dieser Kategorie weiter auszubauen“, wird Blachford in einer Aussendung zum Investment zitiert.

Drei große Ziele

Mit dem frischen Kapital verfolge man nun drei Ziele, sagt Pötscher. Erstens wolle man intensiv ins Team investieren. „Wir haben bereits in den vergangenen Monaten zwei bis drei Mitarbeiter pro Woche eingestellt. Natürlich suchen wir Entwickler, aber haben auch Positionen im Marketing und im Customer Support ausgeschrieben“, sagt der CMO. Weltweit hat TourRadar momentan rund 140 Mitarbeiter. etwa die Hälfte davon ist am Standort Wien beschäftigt, der weiter ausgebaut werden soll. Große Büros gibt es auch in Toronto / Kanada und Brisbane /Australien, der Heimat der Gründer, von wo aus auch Co-Founder Shawn Pittman arbeitet.

Internationalisierung: Heimat-Markt wird zum Zielmarkt

Zweitens wolle man die Internationalisierung weiter vorantreiben. „Wir haben natürlich bereits jetzt Kunden aus aller Welt, aber die sind alle englischsprachig“, sagt Pötscher. Jetzt ginge es daran, die Plattform auch auf andere Sprachen zu übersetzen. „Wir brauchen dazu aber auch neue Produkte. Die Reisegewohnheiten in den USA sind anders als etwa in Deutschland“. Deutsch werde übrigens „ziemlich sicher eine der ersten Sprachen“, die man hinzufüge. Die DACH-Region, die eigentlich der Heimat-Markt des Startups ist, wird somit wohl bald erstmals auch zum Zielmarkt.

Marketing und Kundenakquise

Als dritten großen Punkt nennt Pötscher Marketing und Kundenakquise. Bislang konzentrierte man sich hierbei stark auf das Internet und insbesondere Social Media. Hier soll auch weiterhin der Fokus liegen. „Wir haben aber viele Ideen, die wir testen wollen und da zählt beispielsweise auch TV-Werbung dazu“, sagt der CMO. Auch Messeauftritte wolle man nun erstmals forcieren.

TourRadar: 25.000 Touren in 200 Ländern

TourRadar bietet auf seiner Plattform derzeit mehr als 25.000 Touren in 200 Ländern an. Kunden können nach Kategorien, Regionen, Preisen und Anbietern suchen, können spezielle Touren vergleichen und die Tour ihrer Wahl buchen. Anbieter erhalten Zugang zu TourRadar’s Marketing und Buchungs-Plattform, die auch die Kommunikation zwischen Kunden und Anbietern nach der Buchung ermöglicht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

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Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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