21.12.2022

5 typische Phrasen im Job, die man vermeiden sollte

Diese passiv-aggressiven Aussagen gehören in vielen Unternehmen zur Tagesordnung. Man macht sich damit aber alles andere als beliebt.
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Phrasen im Job, die man vermeiden sollte
(c) Adobe Stock - deagreez

„Passiv-aggressives Verhalten ist nicht immer beabsichtigt. Menschen haben oft nur Schwierigkeiten damit, ihre Gefühle ehrlich zu zeigen“, schreibt der US-Sprach- und Kommunikationsexperte John Bowe in einem Gastbeitrag für CNBC. Wenn man aber gemischte Botschaften aussende, weil man nicht direkt ist, könnten Probleme und Spannungen ungelöst bleiben und man letztlich auch den Respekt der Kolleg:innen verlieren. Bowe nennt fünf Phrasen, die es besonders zu vermeiden gelte:

1. „Nur ein friendly Reminder…“

„Ich nenne dies ein ‚Räuspern‘ – einen indirekten Versuch, Aufmerksamkeit oder eine schnellere Antwort zu verlangen“, schreibt Bowe und nennt noch weitere Beispiele für Phrasen aus der selben Kategorie: „In meiner letzten E-Mail…“, „Ich weiß nicht, ob Sie das Memo erhalten haben, aber…“ oder „Wie ich schon sagte…“. Diese Formulierungen verschleierten nur das Anliegen und ließen das Gegenüber denken, man wolle nörgeln oder es beschuldigen, meint der Experte.

Und er empfiehlt stattdessen: „Seien Sie direkt. Wenn Sie eine schnelle Antwort brauchen, ist es nicht verkehrt zu sagen: ‚Hey, es tut mir leid, dass ich dich wieder störe, aber ich brauche eine Antwort‘.“

2. „Versteh mich nicht falsch, aber…“

„Dieser Satz steht fast immer vor etwas Ärgerlichem oder Beleidigendem. Die faule, eigennützige Logik dahinter ist, dass es in Ordnung ist, unhöflich zu sein, wenn man den Leuten vorher sagt, dass man es sein wird. Falsch“, meint Bowe.

Der Experte empfiehlt stattdessen: „Berechtigte Kritik ist notwendig und sogar hilfreich, solange Sie sich dabei nicht wie ein Idiot verhalten. Denken Sie nach, bevor Sie sprechen: Fokussieren Sie mit dem, was Sie sagen wollen, auf das Problem, das Sie lösen wollen?“ Wenn ja, dann seien andere Phrasen zum Gesprächseinstieg geeigneter, etwa: „Ist grade ein guter Zeitpunkt zum Reden für Dich? Es gibt etwas, das mich beschäftigt“ oder „Ich bin besorgt über Deine Leistung. Lass uns darüber reden.“

3. „Schon verstanden“

Manchmal sei das nur eine andere Formulierung für „Ja, okay“. Aber häufig trete eine sarkastische Version davon auf, die etwas anderes bedeute, erklärt Bowe: „Halt die Klappe, ich habe dich gehört“ oder „Du nervst, lass mich in Ruhe“. „Sarkasmus ist die offensichtlichste Form der passiven Aggression und möglicherweise auch die verletzendste“, meint der Experte. Das Gegenüber habe möglicherweise keine Ahnung, dass man verärgert sei, geschweige denn, warum man verärgert sei.

Stattdessen soll man überlegen, warum man verärgert ist, meint Bowe: „Versuchen Sie dann zu sagen: ‚Es tut mir leid, wenn ich verärgert wirke. Ich habe Schwierigkeiten mit dieser Aufgabe‘ oder ‚Ich bin gestresst, weil ich heute schon zwei Abgabetermine habe‘.“

4. „Hey, wie weit sind wir mit XY?“

Eine Anfrage abzuschwächen, mag höflich erscheinen, könne aber auch eine Form der passiven Aggression sein, meint Bowe. Vergleichbar seien auch Phrasen wie „Vielen Dank im Voraus“ oder „Hey, wie sieht es mit unserem Zeitplan aus?“. „Wenn Sie als Chef oder Kollege um etwas bitten, sollten Sie nicht so tun, als wären Sie ein Kumpel. Es ist in Ordnung, wenn Sie sich klar ausdrücken und sagen, was Sie wann brauchen“, meint der Experte.

Er empfiehlt: „Seien Sie aufrichtig. Erinnern Sie an die Frist, und erklären Sie, was auf dem Spiel steht, wenn Sie sie verpassen: ‚Ich brauche das wirklich bis morgen, sonst wird der Kunde sehr verärgert sein‘.“

5. „Wenn Du es so willst…“

„Dieser Satz impliziert Missbilligung“, erklärt Bowe. Vergleichbare passiv-aggressive Phrasen sind „Nur damit Du es weißt…“ oder „Für die Zukunft…“. Was beim Gegenüber ankomme, sei: „Ich bin anderer Meinung. Weißt du denn nicht, wer ich bin? Du hast es vermasselt.“ Keine dieser Botschaften sei für irgendjemanden hilfreich, so der Experte.

Er empfiehlt stattdessen: „Menschen treffen normalerweise keine Entscheidungen, um Sie zu verärgern. Wenn Sie nicht einverstanden sind, sagen Sie es. Aber hinterfragen Sie davor, was Sie sagen wollen: Ist es wirklich erforderlich? Ist es der richtige Zeitpunkt, um so etwas zu sagen?“ Wenn ja, dann soll man höflich und direkt sein, meint Bowe: „Wie wäre es, wenn wir so vorgehen, um diesen Vorteil zu erzielen?“ Und der Experte mahnt ein: „Erinnern Sie sich daran, dass Sie in Ihrem Leben noch viele Entscheidungen zu treffen haben werden. Wenn Sie bei dieser einen kein Mitspracherecht haben, wird sich die Welt trotzdem weiterdrehen“.

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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