21.12.2022

5 typische Phrasen im Job, die man vermeiden sollte

Diese passiv-aggressiven Aussagen gehören in vielen Unternehmen zur Tagesordnung. Man macht sich damit aber alles andere als beliebt.
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Phrasen im Job, die man vermeiden sollte
(c) Adobe Stock - deagreez

„Passiv-aggressives Verhalten ist nicht immer beabsichtigt. Menschen haben oft nur Schwierigkeiten damit, ihre Gefühle ehrlich zu zeigen“, schreibt der US-Sprach- und Kommunikationsexperte John Bowe in einem Gastbeitrag für CNBC. Wenn man aber gemischte Botschaften aussende, weil man nicht direkt ist, könnten Probleme und Spannungen ungelöst bleiben und man letztlich auch den Respekt der Kolleg:innen verlieren. Bowe nennt fünf Phrasen, die es besonders zu vermeiden gelte:

1. „Nur ein friendly Reminder…“

„Ich nenne dies ein ‚Räuspern‘ – einen indirekten Versuch, Aufmerksamkeit oder eine schnellere Antwort zu verlangen“, schreibt Bowe und nennt noch weitere Beispiele für Phrasen aus der selben Kategorie: „In meiner letzten E-Mail…“, „Ich weiß nicht, ob Sie das Memo erhalten haben, aber…“ oder „Wie ich schon sagte…“. Diese Formulierungen verschleierten nur das Anliegen und ließen das Gegenüber denken, man wolle nörgeln oder es beschuldigen, meint der Experte.

Und er empfiehlt stattdessen: „Seien Sie direkt. Wenn Sie eine schnelle Antwort brauchen, ist es nicht verkehrt zu sagen: ‚Hey, es tut mir leid, dass ich dich wieder störe, aber ich brauche eine Antwort‘.“

2. „Versteh mich nicht falsch, aber…“

„Dieser Satz steht fast immer vor etwas Ärgerlichem oder Beleidigendem. Die faule, eigennützige Logik dahinter ist, dass es in Ordnung ist, unhöflich zu sein, wenn man den Leuten vorher sagt, dass man es sein wird. Falsch“, meint Bowe.

Der Experte empfiehlt stattdessen: „Berechtigte Kritik ist notwendig und sogar hilfreich, solange Sie sich dabei nicht wie ein Idiot verhalten. Denken Sie nach, bevor Sie sprechen: Fokussieren Sie mit dem, was Sie sagen wollen, auf das Problem, das Sie lösen wollen?“ Wenn ja, dann seien andere Phrasen zum Gesprächseinstieg geeigneter, etwa: „Ist grade ein guter Zeitpunkt zum Reden für Dich? Es gibt etwas, das mich beschäftigt“ oder „Ich bin besorgt über Deine Leistung. Lass uns darüber reden.“

3. „Schon verstanden“

Manchmal sei das nur eine andere Formulierung für „Ja, okay“. Aber häufig trete eine sarkastische Version davon auf, die etwas anderes bedeute, erklärt Bowe: „Halt die Klappe, ich habe dich gehört“ oder „Du nervst, lass mich in Ruhe“. „Sarkasmus ist die offensichtlichste Form der passiven Aggression und möglicherweise auch die verletzendste“, meint der Experte. Das Gegenüber habe möglicherweise keine Ahnung, dass man verärgert sei, geschweige denn, warum man verärgert sei.

Stattdessen soll man überlegen, warum man verärgert ist, meint Bowe: „Versuchen Sie dann zu sagen: ‚Es tut mir leid, wenn ich verärgert wirke. Ich habe Schwierigkeiten mit dieser Aufgabe‘ oder ‚Ich bin gestresst, weil ich heute schon zwei Abgabetermine habe‘.“

4. „Hey, wie weit sind wir mit XY?“

Eine Anfrage abzuschwächen, mag höflich erscheinen, könne aber auch eine Form der passiven Aggression sein, meint Bowe. Vergleichbar seien auch Phrasen wie „Vielen Dank im Voraus“ oder „Hey, wie sieht es mit unserem Zeitplan aus?“. „Wenn Sie als Chef oder Kollege um etwas bitten, sollten Sie nicht so tun, als wären Sie ein Kumpel. Es ist in Ordnung, wenn Sie sich klar ausdrücken und sagen, was Sie wann brauchen“, meint der Experte.

Er empfiehlt: „Seien Sie aufrichtig. Erinnern Sie an die Frist, und erklären Sie, was auf dem Spiel steht, wenn Sie sie verpassen: ‚Ich brauche das wirklich bis morgen, sonst wird der Kunde sehr verärgert sein‘.“

5. „Wenn Du es so willst…“

„Dieser Satz impliziert Missbilligung“, erklärt Bowe. Vergleichbare passiv-aggressive Phrasen sind „Nur damit Du es weißt…“ oder „Für die Zukunft…“. Was beim Gegenüber ankomme, sei: „Ich bin anderer Meinung. Weißt du denn nicht, wer ich bin? Du hast es vermasselt.“ Keine dieser Botschaften sei für irgendjemanden hilfreich, so der Experte.

Er empfiehlt stattdessen: „Menschen treffen normalerweise keine Entscheidungen, um Sie zu verärgern. Wenn Sie nicht einverstanden sind, sagen Sie es. Aber hinterfragen Sie davor, was Sie sagen wollen: Ist es wirklich erforderlich? Ist es der richtige Zeitpunkt, um so etwas zu sagen?“ Wenn ja, dann soll man höflich und direkt sein, meint Bowe: „Wie wäre es, wenn wir so vorgehen, um diesen Vorteil zu erzielen?“ Und der Experte mahnt ein: „Erinnern Sie sich daran, dass Sie in Ihrem Leben noch viele Entscheidungen zu treffen haben werden. Wenn Sie bei dieser einen kein Mitspracherecht haben, wird sich die Welt trotzdem weiterdrehen“.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


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