21.12.2022

5 typische Phrasen im Job, die man vermeiden sollte

Diese passiv-aggressiven Aussagen gehören in vielen Unternehmen zur Tagesordnung. Man macht sich damit aber alles andere als beliebt.
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Phrasen im Job, die man vermeiden sollte
(c) Adobe Stock - deagreez

„Passiv-aggressives Verhalten ist nicht immer beabsichtigt. Menschen haben oft nur Schwierigkeiten damit, ihre Gefühle ehrlich zu zeigen“, schreibt der US-Sprach- und Kommunikationsexperte John Bowe in einem Gastbeitrag für CNBC. Wenn man aber gemischte Botschaften aussende, weil man nicht direkt ist, könnten Probleme und Spannungen ungelöst bleiben und man letztlich auch den Respekt der Kolleg:innen verlieren. Bowe nennt fünf Phrasen, die es besonders zu vermeiden gelte:

1. „Nur ein friendly Reminder…“

„Ich nenne dies ein ‚Räuspern‘ – einen indirekten Versuch, Aufmerksamkeit oder eine schnellere Antwort zu verlangen“, schreibt Bowe und nennt noch weitere Beispiele für Phrasen aus der selben Kategorie: „In meiner letzten E-Mail…“, „Ich weiß nicht, ob Sie das Memo erhalten haben, aber…“ oder „Wie ich schon sagte…“. Diese Formulierungen verschleierten nur das Anliegen und ließen das Gegenüber denken, man wolle nörgeln oder es beschuldigen, meint der Experte.

Und er empfiehlt stattdessen: „Seien Sie direkt. Wenn Sie eine schnelle Antwort brauchen, ist es nicht verkehrt zu sagen: ‚Hey, es tut mir leid, dass ich dich wieder störe, aber ich brauche eine Antwort‘.“

2. „Versteh mich nicht falsch, aber…“

„Dieser Satz steht fast immer vor etwas Ärgerlichem oder Beleidigendem. Die faule, eigennützige Logik dahinter ist, dass es in Ordnung ist, unhöflich zu sein, wenn man den Leuten vorher sagt, dass man es sein wird. Falsch“, meint Bowe.

Der Experte empfiehlt stattdessen: „Berechtigte Kritik ist notwendig und sogar hilfreich, solange Sie sich dabei nicht wie ein Idiot verhalten. Denken Sie nach, bevor Sie sprechen: Fokussieren Sie mit dem, was Sie sagen wollen, auf das Problem, das Sie lösen wollen?“ Wenn ja, dann seien andere Phrasen zum Gesprächseinstieg geeigneter, etwa: „Ist grade ein guter Zeitpunkt zum Reden für Dich? Es gibt etwas, das mich beschäftigt“ oder „Ich bin besorgt über Deine Leistung. Lass uns darüber reden.“

3. „Schon verstanden“

Manchmal sei das nur eine andere Formulierung für „Ja, okay“. Aber häufig trete eine sarkastische Version davon auf, die etwas anderes bedeute, erklärt Bowe: „Halt die Klappe, ich habe dich gehört“ oder „Du nervst, lass mich in Ruhe“. „Sarkasmus ist die offensichtlichste Form der passiven Aggression und möglicherweise auch die verletzendste“, meint der Experte. Das Gegenüber habe möglicherweise keine Ahnung, dass man verärgert sei, geschweige denn, warum man verärgert sei.

Stattdessen soll man überlegen, warum man verärgert ist, meint Bowe: „Versuchen Sie dann zu sagen: ‚Es tut mir leid, wenn ich verärgert wirke. Ich habe Schwierigkeiten mit dieser Aufgabe‘ oder ‚Ich bin gestresst, weil ich heute schon zwei Abgabetermine habe‘.“

4. „Hey, wie weit sind wir mit XY?“

Eine Anfrage abzuschwächen, mag höflich erscheinen, könne aber auch eine Form der passiven Aggression sein, meint Bowe. Vergleichbar seien auch Phrasen wie „Vielen Dank im Voraus“ oder „Hey, wie sieht es mit unserem Zeitplan aus?“. „Wenn Sie als Chef oder Kollege um etwas bitten, sollten Sie nicht so tun, als wären Sie ein Kumpel. Es ist in Ordnung, wenn Sie sich klar ausdrücken und sagen, was Sie wann brauchen“, meint der Experte.

Er empfiehlt: „Seien Sie aufrichtig. Erinnern Sie an die Frist, und erklären Sie, was auf dem Spiel steht, wenn Sie sie verpassen: ‚Ich brauche das wirklich bis morgen, sonst wird der Kunde sehr verärgert sein‘.“

5. „Wenn Du es so willst…“

„Dieser Satz impliziert Missbilligung“, erklärt Bowe. Vergleichbare passiv-aggressive Phrasen sind „Nur damit Du es weißt…“ oder „Für die Zukunft…“. Was beim Gegenüber ankomme, sei: „Ich bin anderer Meinung. Weißt du denn nicht, wer ich bin? Du hast es vermasselt.“ Keine dieser Botschaften sei für irgendjemanden hilfreich, so der Experte.

Er empfiehlt stattdessen: „Menschen treffen normalerweise keine Entscheidungen, um Sie zu verärgern. Wenn Sie nicht einverstanden sind, sagen Sie es. Aber hinterfragen Sie davor, was Sie sagen wollen: Ist es wirklich erforderlich? Ist es der richtige Zeitpunkt, um so etwas zu sagen?“ Wenn ja, dann soll man höflich und direkt sein, meint Bowe: „Wie wäre es, wenn wir so vorgehen, um diesen Vorteil zu erzielen?“ Und der Experte mahnt ein: „Erinnern Sie sich daran, dass Sie in Ihrem Leben noch viele Entscheidungen zu treffen haben werden. Wenn Sie bei dieser einen kein Mitspracherecht haben, wird sich die Welt trotzdem weiterdrehen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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