09.07.2015

5 Tipps von Richard Branson: „Der Job eines Entrepreneurs ist es, Möglichkeiten zu sehen“

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© Virgin: Sir Richard Branson ist Selfmade-Milliardär und Serial Entrepreneur.

„Ein Unternehmen zu starten kann schwierig sein und einem sogar Angst machen“, gibt sich Selfmade-Milliardär, Serial Entrepreneur und Virgin-Visionär Sir Richard Branson verständnisvoll.

Der Unternehmer wurde am 18. Juli 1950 in der britischen Grafschaft Surrey geboren. Bereits mit 19-Jahren beginnt seine steile Karriere mit der Gründung eines Versandhandels für Schallplatten. Er nennt seine Firma „Virgin“ und schafft es, sie in den folgenden Jahren zu einer der erfolgreichsten Plattenfirmen auf der ganzen Welt zu machen. Im Jahr 1984 gründet Branson darüber hinaus eine Airline. Und es folgen weitere Firmengründungen und Ideen, die er in den folgenden Jahren erfolgreich umsetzt – sogar im Weltraumtourismus. Branson ist seit 1989 mit seiner Frau Joan verheiratet und hat mit ihr zwei gemeinsame Kinder. Das Forbes Magazin listet ihn als einen der reichsten Männer der Welt.

„Als Gründer von hunderten Unternehmen und das weltweit, habe ich doch einige Erfahrung in diesem Bereich gewonnen. Nach nunmehr vier Dekaden im Business weiß ich aber immer noch nicht alles. Was ich aber glaube, ist, dass es nicht nur den einen richtigen Weg gibt, wenn man ein Unternehmen starten möchte“, schreibt Branson in einem Blog-Eintrag namens „How to start a business“. Dort gibt er Unternehmern und jenen, die es werden möchten, fünf Tipps, die der Brutkasten nachfolgend auflistet:

Neugierig sein!

Wenn man Entrepreneur sein möchte, muss man neugierig sein und interessiert an jedem Aspekt des Lebens. Wenn man sich selbst ins Leben hinein schmeißt, dann wird man schnell beobachten, was der Welt noch fehlt, oder was verbesserungswürdig ist. Unersättliche Neugierde ist eine der wichtigsten Qualitäten, die ein Entrepreneur besitzen kann.

Die richtigen Ideen finden

Viele der besten Ideen haben ihren Ursprung in einer persönlichen Notwendigkeit. Aus einer Frustration heraus ist zum Beispiel Virgin Atlantic gegründet worden. Der Job eines Entrepreneurs ist es, Möglichkeiten zu sehen, wo andere Hürden vermuten. Man nehme sich Herausforderungen zur Brust und mache sie zu Möglichkeiten – Ziel ist es, Lösungen zu finden und die Kluft zu überbrücken. Es gibt so viele Bereiche, Industrien und Sektoren da draußen, die reif sind, auseinander genommen zu werden; die nur auf die richtige Idee warten, die sie revolutioniert.

Leidenschaftlich sein

Der Grad zwischen Erfolg und Misserfolg ist sehr schmal, wenn man ein Business startet – Man wird auf die falsche Seite fallen, wenn man nicht die nötige Leidenschaft mitbringt. Der Erfolg wird ausbleiben, wenn man nicht leidenschaftlich an seine Idee, Produkt oder Service glaubt. Ja, so einfach ist das! Die Leidenschaft wird dir dabei helfen, das Geld im Blick zu behalten und den Kopf im Spiel. Jene Menschen, die das Zeug zum Entrepreneur haben, stehen meistens leidenschaftlich wegen etwas in Flammen.

Die richtigen Parnter

Die Dynamik eines Unternehmens ist entscheidender Erfolgsfaktor und die ist wiederum beeinflusst von den Menschen, die dafür arbeiten. Daher ist es unglaublich wichtig, die richtigen Leute zu finden, mit denen man zusammen arbeitet. Ich habe in meinen Unternehmen mit Familie und Freunden zusammen gearbeitet. Auch heute noch arbeite ich mit meinen Kindern und deren Partnern zusammen.

Zuhören und Lernen

Führungskräfte sprechen gerne viel und hören nur halb so gut zu. In meinen Anfängen habe ich viel von anderen gelernt. Wenn man ein guter Chef sein möchte, muss man auch ein guter Zuhörer sein. Der beste Tipp, den man bekommen kann, ist nach draußen zu gehen und dann folgendes tun: Zuhören, lernen, sich besonders wichtige Tricks aufschreiben und Wissen aufsaugen – immer, zu jeder Zeit. Jeder hat etwas, das er einem beibringen kann. Sich die Hände schmutzig machen und Erfahrungen sammeln – alles, was man wissen muss, um ein Business erfolgreich zu starten, lernt man im Prozess. Klar, ein Unternehmen groß zu machen ist eine große Herausforderung, aber wenn man neugierig bleibt und seine Leidenschaft nicht verliert, dann stehen einem alle Türen offen. Solange man Ideen findet, die einen brennen lassen und man nicht verabsäumt, Menschen zuzuhören und von ihnen zu lernen, wird man auch nicht nur ein Unternehmen groß machen, sondern viele!

richard_pride_talk

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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