18.05.2021

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

Von Lizenzbedingung bis Urheberrecht: Startups treten immer wieder in dieselben rechtlichen Fallen, wenn es um den Code ihres Produkts geht.
/artikel/5-rechtliche-fehler-die-startups-beim-programmieren-vermeiden-sollten
Programmieren, Code, Coding, Startup, Team
© Unsplash

GASTBEITRAG

„Das ist ein wirklich genialer Code, aber das Risiko, das wir uns damit einkaufen ist uns leider zu hoch. Wir haben uns daher für ein anderes Investment entschieden.“ Damit du bei der Verwertung deines Produktes oder einem Exit diesen oder einen ähnlichen Satz nicht hören musst, solltest du aus Legal-Sicht unter anderem die folgenden fünf Fehler beim Coding vermeiden. 

1. Vorsicht beim Einsatz von Open Source. 

Der Quellcode von Open Source Software wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Insbesondere für junge Programmier*innen ist diese daher interessant und wird häufig im eigenen Code integriert, doch hier ist Vorsicht geboten. 

Lizenzen für Open Source Software enthalten oft sogenannte „Copyleft“ Klauseln. Durch solche Klauseln werden Lizenznehmer*innen verpflichtet Bearbeitungen des Quellcodes ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist GNU General Public License (GPL). 

Wenn du deinen Code also auf Open Source, die zB unter GPL steht, aufbaust, ist der Copyleft Effekt auf deinen Code anwendbar. Du müsstest deinen Quellcode daher kostenfrei zur Verfügung stellen und könntest Schwierigkeiten bei der Verwertung des Codes (zB beim Verlangen von Lizenzgebühren) bekommen.

Key Takeaway: Drum prüfe, wer (Open Source) Code in die eigene Software integriert.  

Don’t forget: Selbstverständlich musst du auch bei bezahlter Software, die Lizenzbedingungen prüfen, um herauszufinden, ob eine Verwertung möglich ist.  

2. Code documentation – mehr als nur „comments“ 

Ja, die Hauptsache ist, dass dein Code funktioniert, aber für Investor*innen oft genauso relevant ist eine exakte Dokumentation des Codes. 

Um potentielle Investor*innen zu beeindrucken, empfiehlt es sich nicht nur comments zum Code hinzuzufügen, sondern die einzelnen Coding-Schritte ausführlicher zu dokumentieren, etwa in einem README file. Abhängig davon, was das Einsatzgebiet deines Codes ist, kann auch eine API Dokumentation angebracht sein. 

Key Takeaway: Documentation is key – auch aus Legal-Sicht.

3. Coding together – ein smarter Move? 

Gemeinsam Programmieren, ob in einem Angestelltenverhältnis oder als Business Partner – was so nett klingt, ist aus Legal-Sicht ohne „Sicherheitsvorkehrungen“ nicht immer ein smarter Move. 

Das Urhebergesetz sorgt zwar grundsätzlich für Programmierer*innen vor, indem es (i) einen urheberrechtlichen Schutz für Computercode vorsieht und (ii) festlegt, dass, wenn Arbeitnehmer*innen für den Dienstgeber codieren, die Nutzungsrechte an dem Programmierten auf den Dienstgeber übergehen… Also alles easy? Leider nicht! 

Das UrhG – und somit auch diese, für den Dienstgeber günstige Stellung gilt nämlich nur, wenn der Dienstnehmer ein Computerprogramm iSd UrhG programmiert. Wird nur ein Teil davon oder nur einzelne Algorithmen programmiert, könnte diese Bestimmung nicht anwendbar sein. In diesem Fall ist es notwendig eine ergänzende Vereinbarung mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin zu treffen (das kann bspw. im Dienstvertrag passieren).  

Wenn du mit deiner Business-Partnerin oder deinem Business Partner gemeinsam codierst, kann es möglich sein, dass ihr beide sogenannte „Miturheber“ des Codes seid. Den Code könntet ihr dann nur gemeinsam verwerten – das solltet ihr jedenfalls bedenken. Bei deiner Geschäftspartnerin oder deinem Geschäftspartner wird das häufig ohnehin so gewollt sein. Rechtlich tricky könnte es werden, wenn dir eine Freundin oder ein Freund beim Codieren maßgeblich hilft und ihr euch bis dahin keine Gedanken über die Zusammenarbeit/Rechte/Verwertung gemacht habt. 

Key Takeaway: Mache dir bereits frühzeitig Gedanken, wer welche Rechte an dem Code haben soll und sichere diese Rechtsposition vertraglich ab. 

4. Achtung im Zusammenhang mit Input-Daten

Für die Entwicklung und das Training von Algorithmen sind Daten erforderlich – nur durch Beispiele kann ein Algorithmus lernen, Muster in Daten zu erkennen.

Abhängig davon, welche Daten du deinem Code fütterst, musst du weitere Bestimmungen beachten. Sobald du zum Training personenbezogene Daten verarbeiten musst, sind die Bestimmungen der DSGVO anwendbar. 

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zB Name, Alter, persönliche Vorlieben, E-Mailadresse oder Foto. Häufig ist nicht ganz klar, was alles ein personenbezogenes Datum darstellen kann (etwa hat der Europäische Gerichtshof vertreten, dass in bestimmten Fällen IP-Adressen auch personenbezogene Daten sind). Bevor ihr Daten verarbeitet ist es daher wichtig zu klären, ob diese Personenbezug aufweisen. 

Eine Datenverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig, insbesondere bei Einwilligung der betroffenen Person oder zur notwendigen Erfüllung eines Vertrags. Zudem treffen den Verarbeiter umfassende Pflichten (Datenlöschung, Berichtigung, organisatorische Vorkehrungen, etc). Die Nichteinhaltung der DSGVO ist mit hohen Geldstrafen bedroht.

Bereits im Vorfeld der Entwicklung sollte daher berücksichtigt werden, welche Daten durch einen Algorithmus verarbeitet werden und wie die Vorgaben der DSGVO ohne zusätzlichen Aufwand eingehalten werden können (Vertragliche Grundlage, Einholung von Einwilligung, etc). Ansonsten drohen später zusätzliche Kosten durch die nachträgliche Anpassung oder sogar Strafzahlungen.

Key Takeaway: Checke bereits bei der Entwicklung welche Daten du deinem Algorithmus fütterst, um später böse Überraschungen und aufwändiges Umprogrammieren zu vermeiden. 

5. Vertragliche Geheimhaltung

Wie bereits zuvor gesagt, kann es sein, dass dein Code bzw Teile davon (etwa bloße Algorithmen) keinen urheberrechtlichen Schutz genießen; doch auch für solche Fälle gibt’s eine Lösung. 

Programmcodes können nämlich ein „Betriebsgeheimnis“ darstellen und dadurch wettbewerbsrechtlich vor Mitbewerber*innen geschützt sein – doch aufgepasst, auch hier ist es wichtig bereits frühzeitig an den Schutz zu denken. Damit Code ein Betriebsgeheimnis iSd UWG sein kann, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen: mangelnde Offenkundigkeit, Geheimhaltungswille und Geheimhaltungsinteresse.

Mangelnde Offenkundigkeit bedeutet, dass Informationen nicht allgemein bekannt sind und auch tatsächlich geheim gehalten werden. Sie dürfen nur einem beschränkten Personenkreis bekannt gemacht werden (zB Arbeitnehmer*innen, Tester*innen). Daher sollten Geheimhaltungsvereinbarungen mit Personen getroffen werden, die Zugriff auf den Code haben, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Häufig reicht eine bloße Geheimhaltungsvereinbarung im Dienstvertrag dazu nicht aus; das ist aber im Einzelfall zu klären. 

Der Geheimhaltungswille muss aus den äußeren Umständen zum Ausdruck kommen. Geheimhaltungsvereinbarungen oder technische Schutzvorkehrungen (Zugangsbeschränkungen, etc) lassen den Geheimhaltungswillen erkennen. 

Vertragliche oder technische Schutzvorkehrungen lassen auch das Geheimhaltungsinteresse erkennen.

Was bringt der Schutz als Betriebsgeheimnis? Die unlautere Verwertung von Betriebsgeheimnissen zu Wettbewerbszwecken ist strafbar. Zusätzlich können gegen Mitbewerber Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Gerade wenn Codes nicht die Voraussetzungen für urheberrechtlichen Schutz oder ein Patent erfüllen, ist das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung. Dafür sollten neben technischen Vorkehrungen auch vertragliche Geheimhaltungspflichten vorgesehen werden. 

Key Takeaway: Insoweit du deinen Code (auch) als Betriebsgeheimnis schützen möchtest, überlege dir bereits frühzeitig, welche vertraglichen und nicht vertraglichen (zB technischen) Maßnahmen du setzen wirst, um einen solchen Schutz zu erreichen. 

Um deinen Code bestmöglich schützen und anschließend verwerten zu können, gilt es also einiges zu beachten, wobei das wichtigste natürlich weiterhin die Funktionalität deines Codes und der Spaß am Programmieren bleibt.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

Deine ungelesenen Artikel:
23.10.2026

Wiener KI-Startup xchannels.ai startet US-Expansion mit Silicon-Valley-Partnerschaft

Nur sechs Monate nach dem Markteintritt expandiert das Wiener KI-Startup xchannels.ai in die USA. Dafür geht das Unternehmen eine strategische Partnerschaft mit der Marketingagentur GrowthMasters.io ein, die von einer Österreicherin gegründet wurde. Ziel ist es, neue Entwicklungen im KI-Marketing frühzeitig aufzugreifen und für europäische Unternehmen nutzbar zu machen.
/artikel/wiener-ki-startup-xchannels-ai-startet-us-expansion-mit-silicon-valley-partnerschaft
23.10.2026

Wiener KI-Startup xchannels.ai startet US-Expansion mit Silicon-Valley-Partnerschaft

Nur sechs Monate nach dem Markteintritt expandiert das Wiener KI-Startup xchannels.ai in die USA. Dafür geht das Unternehmen eine strategische Partnerschaft mit der Marketingagentur GrowthMasters.io ein, die von einer Österreicherin gegründet wurde. Ziel ist es, neue Entwicklungen im KI-Marketing frühzeitig aufzugreifen und für europäische Unternehmen nutzbar zu machen.
/artikel/wiener-ki-startup-xchannels-ai-startet-us-expansion-mit-silicon-valley-partnerschaft
Isabell Claus, Ashley Zvaniashvili, Eva Reder (v. l.) | (c) xchannels.ai

Das Wiener KI-Startup xchannels.ai setzt seinen internationalen Expansionskurs fort. Wie das Unternehmen am Donnerstag bekannt gab, geht es eine strategische Partnerschaft mit der im Silicon Valley ansässigen Marketingagentur GrowthMasters.io ein. Für das von Isabell Claus und Ashley Zvaniashvili geführte Startup ist die Kooperation der nächste Schritt seiner internationalen Wachstumsstrategie. „Die Präsenz im Silicon Valley ist für uns keine symbolische Geste, sondern essentieller Teil unserer Strategie“, sagt Ashley Zvaniashvili, Co-Geschäftsführerin von xchannels.ai.

Im Mittelpunkt der Partnerschaft steht der Wissenstransfer zwischen dem Silicon Valley und Europa. Xchannels.ai will die lokale Marktkenntnis und das Netzwerk von GrowthMasters.io nutzen, um neue Entwicklungen rund um KI, digitales Marketing und AI Visibility direkt im US-Markt aufzugreifen. AI Visibility bezeichnet die Sichtbarkeit von Unternehmen in KI-gestützten Such- und Antwortsystemen wie ChatGPT.

„Im Silicon Valley entstehen nahezu alle Trends, die später weltweit Marketingstrategien und digitale Geschäftsmodelle bestimmen. Europäische Unternehmen – insbesondere KMU – haben häufig erst mit starker Verzögerung Zugang zu diesem Wissen“, sagt Co-Geschäftsführerin Isabell Claus. Die gewonnenen Erkenntnisse aus den USA will xchannels.ai in konkrete Marketinglösungen übersetzen, die die europäischen Kunden nutzen können.

US-Marketingagentur mit österreichischen Wurzeln

Mit GrowthMasters.io holt sich xchannels.ai einen Partner an Bord, der bereits seit mehreren Jahren im US-amerikanischen Marketingmarkt tätig ist. Die Agentur wurde von der Oberösterreicherin Eva Reder gegründet und ist auf LinkedIn-Content, digitales Marketing und bezahlte Werbekampagnen spezialisiert.

Der Kontakt zwischen den beiden Unternehmen entstand durch ein anderes österreichisches Startup. GrowthMasters.io sei auf der Suche nach einer technischen Lösung gewesen, wie sie xchannels.ai anbietet, erklärt Claus. Die Zusammenarbeit soll dabei in beide Richtungen funktionieren: Während GrowthMasters.io seine Erfahrung und sein Netzwerk im US-Markt einbringt, stellt xchannels.ai seine KI-basierte Marketingplattform zur Verfügung. Diese unterstützt Unternehmen dabei, Marketinginhalte automatisiert zu erstellen und über verschiedene digitale Kanäle zu verbreiten. GrowthMasters.io will die Plattform künftig auch für seine eigenen Kunden in den USA einsetzen.

Erste US-Kunden über GrowthMasters.io erwartet

Die Partnerschaft markiert laut Claus erst den Beginn der US-Expansion. Das Startup, dass in Kürze erste Bestandskunden von GrowthMasters.io auch die Plattform von xchannels.ai nutzen werden.

Darüber hinaus plant das Unternehmen noch vor Jahresende eine Reise in die USA, um potenzielle Geschäftspartner zu treffen, die eigene Plattform vorzustellen und sein Netzwerk weiter auszubauen. Neben dem Silicon Valley steht dabei auch New York im Fokus. Vor allem die dort stark vertretene Kreativ- und Werbeindustrie mache den Standort für xchannels.ai interessant.

Von acht auf zehn internationale Märkte

Auch in Europa setzt xchannels.ai seinen Wachstumskurs fort. Bereits im August war das Startup nach eigenen Angaben mit rund 50 Unternehmenskunden in acht Ländern aktiv. Mittlerweile zählt das Unternehmen laut Claus 86 Kunden und zehn Mitarbeitende. Die Zahl der internationalen Märkte ist auf zehn gestiegen, zuletzt kamen Lettland und Italien hinzu.

Beim internationalen Wachstum setzt xchannels.ai weiterhin auf strategische Partnerschaften. Unter anderem arbeitet das Startup bereits mit der Deutschen Telekom zusammen. Die nun geschlossene Kooperation mit GrowthMasters.io soll diesen Ansatz auf den amerikanischen Markt ausweiten.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten