18.05.2021

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

Von Lizenzbedingung bis Urheberrecht: Startups treten immer wieder in dieselben rechtlichen Fallen, wenn es um den Code ihres Produkts geht.
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Programmieren, Code, Coding, Startup, Team
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GASTBEITRAG

„Das ist ein wirklich genialer Code, aber das Risiko, das wir uns damit einkaufen ist uns leider zu hoch. Wir haben uns daher für ein anderes Investment entschieden.“ Damit du bei der Verwertung deines Produktes oder einem Exit diesen oder einen ähnlichen Satz nicht hören musst, solltest du aus Legal-Sicht unter anderem die folgenden fünf Fehler beim Coding vermeiden. 

1. Vorsicht beim Einsatz von Open Source. 

Der Quellcode von Open Source Software wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Insbesondere für junge Programmier*innen ist diese daher interessant und wird häufig im eigenen Code integriert, doch hier ist Vorsicht geboten. 

Lizenzen für Open Source Software enthalten oft sogenannte „Copyleft“ Klauseln. Durch solche Klauseln werden Lizenznehmer*innen verpflichtet Bearbeitungen des Quellcodes ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist GNU General Public License (GPL)

Wenn du deinen Code also auf Open Source, die zB unter GPL steht, aufbaust, ist der Copyleft Effekt auf deinen Code anwendbar. Du müsstest deinen Quellcode daher kostenfrei zur Verfügung stellen und könntest Schwierigkeiten bei der Verwertung des Codes (zB beim Verlangen von Lizenzgebühren) bekommen.

Key Takeaway: Drum prüfe, wer (Open Source) Code in die eigene Software integriert.  

Don’t forget: Selbstverständlich musst du auch bei bezahlter Software, die Lizenzbedingungen prüfen, um herauszufinden, ob eine Verwertung möglich ist.  

2. Code documentation – mehr als nur „comments“ 

Ja, die Hauptsache ist, dass dein Code funktioniert, aber für Investor*innen oft genauso relevant ist eine exakte Dokumentation des Codes. 

Um potentielle Investor*innen zu beeindrucken, empfiehlt es sich nicht nur comments zum Code hinzuzufügen, sondern die einzelnen Coding-Schritte ausführlicher zu dokumentieren, etwa in einem README file. Abhängig davon, was das Einsatzgebiet deines Codes ist, kann auch eine API Dokumentation angebracht sein. 

Key Takeaway: Documentation is key – auch aus Legal-Sicht.

3. Coding together – ein smarter Move? 

Gemeinsam Programmieren, ob in einem Angestelltenverhältnis oder als Business Partner – was so nett klingt, ist aus Legal-Sicht ohne „Sicherheitsvorkehrungen“ nicht immer ein smarter Move. 

Das Urhebergesetz sorgt zwar grundsätzlich für Programmierer*innen vor, indem es (i) einen urheberrechtlichen Schutz für Computercode vorsieht und (ii) festlegt, dass, wenn Arbeitnehmer*innen für den Dienstgeber codieren, die Nutzungsrechte an dem Programmierten auf den Dienstgeber übergehen… Also alles easy? Leider nicht! 

Das UrhG – und somit auch diese, für den Dienstgeber günstige Stellung gilt nämlich nur, wenn der Dienstnehmer ein Computerprogramm iSd UrhG programmiert. Wird nur ein Teil davon oder nur einzelne Algorithmen programmiert, könnte diese Bestimmung nicht anwendbar sein. In diesem Fall ist es notwendig eine ergänzende Vereinbarung mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin zu treffen (das kann bspw. im Dienstvertrag passieren).  

Wenn du mit deiner Business-Partnerin oder deinem Business Partner gemeinsam codierst, kann es möglich sein, dass ihr beide sogenannte „Miturheber“ des Codes seid. Den Code könntet ihr dann nur gemeinsam verwerten – das solltet ihr jedenfalls bedenken. Bei deiner Geschäftspartnerin oder deinem Geschäftspartner wird das häufig ohnehin so gewollt sein. Rechtlich tricky könnte es werden, wenn dir eine Freundin oder ein Freund beim Codieren maßgeblich hilft und ihr euch bis dahin keine Gedanken über die Zusammenarbeit/Rechte/Verwertung gemacht habt. 

Key Takeaway: Mache dir bereits frühzeitig Gedanken, wer welche Rechte an dem Code haben soll und sichere diese Rechtsposition vertraglich ab. 

4. Achtung im Zusammenhang mit Input-Daten

Für die Entwicklung und das Training von Algorithmen sind Daten erforderlich – nur durch Beispiele kann ein Algorithmus lernen, Muster in Daten zu erkennen.

Abhängig davon, welche Daten du deinem Code fütterst, musst du weitere Bestimmungen beachten. Sobald du zum Training personenbezogene Daten verarbeiten musst, sind die Bestimmungen der DSGVO anwendbar. 

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zB Name, Alter, persönliche Vorlieben, E-Mailadresse oder Foto. Häufig ist nicht ganz klar, was alles ein personenbezogenes Datum darstellen kann (etwa hat der Europäische Gerichtshof vertreten, dass in bestimmten Fällen IP-Adressen auch personenbezogene Daten sind). Bevor ihr Daten verarbeitet ist es daher wichtig zu klären, ob diese Personenbezug aufweisen. 

Eine Datenverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig, insbesondere bei Einwilligung der betroffenen Person oder zur notwendigen Erfüllung eines Vertrags. Zudem treffen den Verarbeiter umfassende Pflichten (Datenlöschung, Berichtigung, organisatorische Vorkehrungen, etc). Die Nichteinhaltung der DSGVO ist mit hohen Geldstrafen bedroht.

Bereits im Vorfeld der Entwicklung sollte daher berücksichtigt werden, welche Daten durch einen Algorithmus verarbeitet werden und wie die Vorgaben der DSGVO ohne zusätzlichen Aufwand eingehalten werden können (Vertragliche Grundlage, Einholung von Einwilligung, etc). Ansonsten drohen später zusätzliche Kosten durch die nachträgliche Anpassung oder sogar Strafzahlungen.

Key Takeaway: Checke bereits bei der Entwicklung welche Daten du deinem Algorithmus fütterst, um später böse Überraschungen und aufwändiges Umprogrammieren zu vermeiden. 

5. Vertragliche Geheimhaltung

Wie bereits zuvor gesagt, kann es sein, dass dein Code bzw Teile davon (etwa bloße Algorithmen) keinen urheberrechtlichen Schutz genießen; doch auch für solche Fälle gibt’s eine Lösung. 

Programmcodes können nämlich ein „Betriebsgeheimnis“ darstellen und dadurch wettbewerbsrechtlich vor Mitbewerber*innen geschützt sein – doch aufgepasst, auch hier ist es wichtig bereits frühzeitig an den Schutz zu denken. Damit Code ein Betriebsgeheimnis iSd UWG sein kann, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen: mangelnde Offenkundigkeit, Geheimhaltungswille und Geheimhaltungsinteresse.

Mangelnde Offenkundigkeit bedeutet, dass Informationen nicht allgemein bekannt sind und auch tatsächlich geheim gehalten werden. Sie dürfen nur einem beschränkten Personenkreis bekannt gemacht werden (zB Arbeitnehmer*innen, Tester*innen). Daher sollten Geheimhaltungsvereinbarungen mit Personen getroffen werden, die Zugriff auf den Code haben, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Häufig reicht eine bloße Geheimhaltungsvereinbarung im Dienstvertrag dazu nicht aus; das ist aber im Einzelfall zu klären. 

Der Geheimhaltungswille muss aus den äußeren Umständen zum Ausdruck kommen. Geheimhaltungsvereinbarungen oder technische Schutzvorkehrungen (Zugangsbeschränkungen, etc) lassen den Geheimhaltungswillen erkennen. 

Vertragliche oder technische Schutzvorkehrungen lassen auch das Geheimhaltungsinteresse erkennen.

Was bringt der Schutz als Betriebsgeheimnis? Die unlautere Verwertung von Betriebsgeheimnissen zu Wettbewerbszwecken ist strafbar. Zusätzlich können gegen Mitbewerber Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Gerade wenn Codes nicht die Voraussetzungen für urheberrechtlichen Schutz oder ein Patent erfüllen, ist das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung. Dafür sollten neben technischen Vorkehrungen auch vertragliche Geheimhaltungspflichten vorgesehen werden. 

Key Takeaway: Insoweit du deinen Code (auch) als Betriebsgeheimnis schützen möchtest, überlege dir bereits frühzeitig, welche vertraglichen und nicht vertraglichen (zB technischen) Maßnahmen du setzen wirst, um einen solchen Schutz zu erreichen. 

Um deinen Code bestmöglich schützen und anschließend verwerten zu können, gilt es also einiges zu beachten, wobei das wichtigste natürlich weiterhin die Funktionalität deines Codes und der Spaß am Programmieren bleibt.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Das Flatwise-Gründertrio (v.l.) Marc Lindorfer, Edwin Schneider und Johannes Reichl © Flatwise

Wenn es nach Johannes Reichl, Edwin Schneider und Marc Lindorfer geht, ist Immobilienverwaltung bis heute vor allem eines: kleinteilig, zeitintensiv und von manuellen Abläufen geprägt. Genau hier wollen die drei Linzer mit ihrem Startup Flatwise ansetzen. Das Gründerteam entwickelt eine Software, die zentrale Aufgaben von Vermieter:innen, von Mietanpassungen über Betriebskostenabrechnungen bis zur Vorbereitung von Steuerunterlagen, mithilfe von KI-Agenten automatisieren soll. Bereits vor dem offiziellen Marktstart setzen laut Angaben des Startups Vermieter:innen mit insgesamt mehr als 3.000 Wohnungen auf die Plattform.

Von der Pilot- zur Marktphase

Das Team, das erst im August 2026 eine GmbH gegründet hat, hat sein Produkt in den vergangenen Monaten eng mit den ersten 100 Pilotnutzer:innen weiterentwickelt, mit Feedback, Interviews und echten Kund:innendaten, wie Mitgründer Johannes Reichl im Interview erklärt. Der Ansatz unterscheide sich damit von klassischen Proptech-Lösungen, die bestehende Prozesse lediglich digitalisieren: „Wir wollen Immobilienverwaltung nicht nur digitalisieren, sondern grundlegend neu denken. Immobilien sollen sich künftig weitgehend von selbst verwalten können. Vermieter:innen können durch die Software von Flatwise professionell vermieten, ohne dabei selbst Fachexpert:innen sein zu müssen“, so Reichl.

KI-Agenten im Einsatz

Konkret möchte Flatwise KI dort einsetzen, wo Verwaltungsprozesse sinnvoll automatisiert oder unterstützt werden können. Dazu zählen für das Team unter anderem die Vorbereitung und Berechnung von Mietanpassungen, die Unterstützung bei Betriebskostenabrechnungen sowie die strukturierte Aufbereitung von Finanz- und Steuerinformationen. Der KI-Agent verbindet dabei unterschiedliche Daten und Prozessschritte innerhalb der Software, bereitet relevante Informationen auf und unterstützt Vermieter:innen bei der weiteren Bearbeitung.

Der Weg zum Ökosystem

Im Schnitt verwaltet ein:e Flatwise-Nutzer:in laut Unternehmen aktuell rund zehn Wohnungen. Für Reichl zeigt sich dabei ein klares Bild der Branche: „Der Markt ist extrem fragmentiert, es gibt viele Anbieter, die eigentlich zusammenhängen müssten, aber kaum vernetzt sind.“

Dieses Nebeneinander will Flatwise auflösen und sich schrittweise zu einem Ökosystem entwickeln, das Vermieter:innen, Mieter:innen und Dienstleister:innen auf einer Plattform zusammenbringt. „Wir glauben daran, dass gute Vermieter:innen das Wohnen für alle besser machen. Flatwise soll es einfacher machen, gut zu vermieten“, heißt es dazu vom Gründungsteam.

Enterprise-Lösung in Arbeit

Flatwise richtet sich an Vermieter:innen mit Beständen zwischen einer und hundert Immobilien. Mittlerweile hätten sich aber auch Hausverwaltungen und Bestandshalter:innen mit deutlich größeren Portfolios gemeldet. Deshalb entwickelt Flatwise momentan ein Enterprise-Modell, das künftig gezielt auf die Anforderungen größerer Bestandshalter:innen und Hausverwaltungen eingehen soll, wie der Mitgründer im Interview erklärt.

Wachstum vorerst ohne Angels oder VCs

Trotz bestehender Investmentangebote will das Team bei der Finanzierung vorerst auf Förderungen und den eigenen Cashflow setzen. Rund 20 Angebote von Angels und Venture-Capital-Geber:innen sind laut Reichl bereits eingegangen. Aufgegriffen werden sollen sie frühestens, wenn erste Umsätze stehen. Für eine geplante Wachstumsphase ist jedoch in der ersten Jahreshälfte 2027 eine Finanzierungsrunde angedacht. Unterstützung erhält das Gründerteam zudem im Inkubatorprogramm von tech2b durch ein Advisory Board aus Immobilienexpert:innen und erfahrenen Unternehmer:innen.

Wissen als Türöffner

Um neue Kund:innen zu erreichen, setzt Flatwise zusätzlich auf einen eigenen Immobilienratgeber mit aktuell rund 160 Artikeln, der komplexe Themen rund um Immobilien und Wohnen laienverständlich aufbereitet. Bereits mehrere tausend Personen sollen die Inhalte monatlich lesen. Für Reichl ist das ein wichtiger Kanal, um Vertrauen aufzubauen und so langfristig neue Nutzer:innen für die Plattform zu gewinnen.

Im kommenden Jahr will Flatwise nach eigenen Angaben marktführend in Österreich werden. Mittelfristig ist auch eine internationale Expansion, etwa nach Deutschland, angedacht. Ein konkreter Zeitpunkt steht laut Reichl aber noch nicht fest.

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