15.11.2018

5 Fragen für eine erfolgreiche Corporate-Startup-Collaboration

Gastbeitrag. Corporates und Startups können von einer Zusammenarbeit profitieren, wenn beide sich einig sind, wo die Reise hin geht. Es lohnt sich, im Vorfeld fünf Fragen abzuklären, schreibt Jaqueline Matijevic, Innovationsmanagerin im Bereich Open Innovation der ÖBB-Holding.
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Corporate Startup Collaboration - Fünf Fragen
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Stellt man etablierte Unternehmen und Startups gegenüber, so denkt man zuerst an die vielen Unterschiede. Das Unternehmen oder der Konzern als großer Tanker auf der einen Seite, das Startup als kleines Segelschiff auf der anderen. Der Tanker fährt selbstbewusst und sicher durchs Meer, ist aber leider nicht sehr wendig. Das kleine Segelschiff ist zwar wendig, kommt bei fehlendem Windantrieb aber nicht vom Fleck. Was beide trotzdem gemeinsam haben? Sowohl der Tanker als auch das Segelschiff wollen das Meer durchqueren. Beide müssen sich am Markt behaupten, um langfristig überleben zu können.

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Corporate-Startup-Collaboration – Wohin geht die Reise?

Und genau darin können sie sich gegenseitig unterstützen. Das Corporate kann der Wind in den Segeln des Startups sein. Umgekehrt kann das Startup dem Corporate ein Stück mehr Wendigkeit und Flexibilität verleihen. Eine Zusammenarbeit hat also für beide Seiten Vorteile, aber nur dann, wenn sie sich einig sind, wo die gemeinsame Reise hin geht. Die folgenden fünf Fragen können dabei helfen:


1. Was ist der Mehrwert einer Zusammenarbeit?

Corporates bekommen täglich Anfragen von Startups, die mit ihnen zusammenarbeiten möchten. Die meisten senden umfangreiche Prospekte oder Videos. Nur die wenigsten gehen in ihren Anfragen konkret darauf ein, welchen Mehrwert das etablierte Unternehmen im Falle einer Zusammenarbeit hätte und was denn der konkrete Usecase für die jeweilige Startup-Lösung ist. So verschwenden Startups oft die Aufmerksamkeit ihrer Kontaktpersonen im Unternehmen und sorgen dafür, dass die Zusammenarbeit mit Startups unattraktiv wird, ohne dass sie überhaupt noch begonnen hat.

Auf der anderen Seite müssen sich auch etablierte Unternehmen darüber im Klaren sein, dass ein Startup ihr Kerngeschäft aus der Außenperspektive nicht im Detail verstehen kann. Unternehmen können hier einen besseren Einblick in ihre Welt geben. Zudem will auch das Startup von der Zusammenarbeit profitieren. Den Namen des Unternehmens als Referenz anzuführen sollte nicht der einzige Mehrwert eines Corporate-Startup-Collaboration-Projekts sein. Eine Kooperation funktioniert nur dann, wenn beide Seiten einen konkreten und unmittelbaren Mehrwert haben und die gegenseitigen Erwartungen klar kommuniziert sind. Die Wahl des Usecases ist somit essentiell.

2. Wie weit ist die Lösung des Startups entwickelt?

Startups haben bei der Entwicklung ihrer Lösung oftmals einen ganz anderen Zugang als etablierte Unternehmen. Während Startups nach dem Motto „quick and dirty“ schnell auf den Markt wollen, um in Tests erste Erfahrungen zu sammeln und die Lösung kontinuierlich weiterzuentwickeln, sind namhafte Corporates hierbei eher zurückhaltend. Große Unternehmen oder Konzerne tendieren eher dazu, 110 Prozent-Lösungen zu entwickeln – und sei es nur aus Angst, den etablierten Namen aufs Spiel zu setzen. Das heißt, erst wenn eine Lösung alle rechtlichen und konzernrelevanten Vorgaben erfüllt oder sogar übererfüllt, darf sie auf den Markt.

In der Corporate-Startup-Collaboration sollten beide Seiten einen Zwischenweg finden, um schnell, aber auch professionell am Markt aufzutreten. Pilotprojekte eignen sich dafür ebenso wie „whitelabel“-Tests, die das Startup testen lassen und dem Corporate die Möglichkeit geben, die Lösung in Ruhe und ohne Risiko für die Marke zu beobachten. Wichtig ist hierbei auch, dass das Startup über genügend personelle Ressourcen verfügt, um diese Projekte auch umsetzen zu können.

3. Was sind die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit?

Damit die Zusammenarbeit überhaupt zustande kommen kann, müssen auf beiden Seiten Rahmenbedingungen geschaffen werden, sonst prallen zwei Welten aufeinander. Auf der Seite der Corporates gibt es umfangreiche Gesetze, Vorgaben und Richtlinien. Diverse Expertinnen und Experten prüfen diese, um jedes Risiko soweit wie möglich auszuschließen. Auf der Seite der Startups steht meist ein überschaubares Team, das jeden Tag bewusst Risiken eingeht, weil es an seine Lösung glaubt und schnell auf den Markt will. Beiden Seiten müssen also einen Schritt aufeinander zugehen, damit die Zusammenarbeit funktionieren kann.

Corporates müssen lernen, ihre Vorgaben und Richtlinien auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken. Risiken sollten benannt, aber auch mit Augenmaß bewertet werden – alle Eventualitäten auszuschließen ist lähmend und auch meist widersprüchlich zu einem guten Kundenservice. Startups hingegen müssen lernen, dass es ganz ohne Vorgaben und Richtlinien nicht gehen wird und gegebenenfalls auch externe Expertinnen und Experten zu Rate ziehen. Denn die Corporates haben im Fall eines Misserfolgs meist mehr zu verlieren als die Startups. Die Frage gilt es besonders bei Startup-Programmen zu berücksichtigen. Sonst entstehen vielleicht tolle Prototypen oder Pilotprojekte, doch am Ende des Tages scheitert es an der Umsetzung und an der Integration in das bestehende Leistungsportfolio des Corporates.

4. Wie lässt sich die Zusammenarbeit gestalten?

Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt, gilt es die gemeinsame Art der Zusammenarbeit zu gestalten. Wie diese tatsächlich aussieht, wird sich je nach Anlassfall unterscheiden. Allerdings gilt es dabei, die unterschiedlichen Arbeitsweisen zu beachten. Startups sind aufgrund ihrer Strukturen oftmals sehr schnell und können flexibel auf Änderungen reagieren. Bei vielen Corporates ist das aufgrund bürokratischer Strukturen schwierig.

Während ein Startup sich innerhalb weniger Stunden zu einer Frage abgestimmt hat, kann das in einem großen Unternehmen oder Konzern Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen. Das führt auf beiden Seiten zu Frustration. Um dem zu begegnen, können klare Ansprechpartner in den Schlüsselfunktionen des Unternehmens und ein gemeinsam erarbeiteter und realistischer Meilensteinplan helfen. Das klingt vielleicht altmodisch und wenig „agil“ – die Deadlines helfen aber oft Wunder und ein leichter externer Druck hat noch keinem Corporate geschadet – Stichwort Wendigkeit des Tankers…

5. Wie kann die Lösung des Startups eingekauft werden?

Corporates und Startups arbeiten in einer ersten Prototypen-Phase oder bei Pilotprojekten bereits sehr erfolgreich zusammen. Doch wenn es dann darum geht, eine fertig entwickelte Lösung tatsächlich umzusetzen, wird es oftmals schwierig. Eine Frage, die sich dann stellt ist nämlich: Wie bekommen wir die eine getestete Lösung auch langfristig an Bord. Große Corporates haben meist hohe Anforderungen an potentielle Partner, insbesondere, wenn es um wiederkehrende Leistungen bzw. eine langfristige Zusammenarbeit geht.

Startups sollten sich daher bereits in einer möglichen Prototypen- oder Pilotphase rund um das Thema Servicierung und natürlich auch über Ausschreibungen informieren, damit sie für die Umsetzung als Partner in Frage kommen. Gerade bei öffentlichen Unternehmen gibt es hier besondere Regeln, die es zu beachten gilt – Stichwort Bundesvergabegesetz. Auf der anderen Seite kann man aber auch feststellen, dass Ausschreibungen Startup-freundlicher gestaltet werden können – z.B. indem die Anforderungen bewusst offener gehalten werden und so auch Startups die Chance haben, bei einer Ausschreibung mitzumachen.


Fazit

Unterm Strich kann man sagen: Die Zusammenarbeit lohnt sich – vor allem dann, wenn man bereit ist, voneinander zu lernen und bereits vorab versucht, Strukturen zu schaffen, die die gemeinsamen Unterschiede ergänzen und nicht verunmöglichen. In diesem Sinne: Schiff ahoi!


Zur Autorin

(c) ÖBB: Jaqueline Matijevic

Jaqueline Matijevic ist Innovationsmanagerin im Bereich Open Innovation der ÖBB-Holding. Dort leitet sie das erste konzernübergreifende Innovationsprogramm 2018. In diesem Rahmen betreut sie ausgewählte Intrapreneur-Teams auf ihrem Weg von der ersten Idee bis hin zur Umsetzung. Startups sind hierbei besonders interessant, um neue Produkte und Services schnell und unkompliziert am Markt zu testen. Wie etwa beim Projekt Postbus-Shuttle, wo mit gleich zwei Startups unterschiedliche Mikro-ÖV-Systeme getestet werden.

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Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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