15.11.2018

5 Fragen für eine erfolgreiche Corporate-Startup-Collaboration

Gastbeitrag. Corporates und Startups können von einer Zusammenarbeit profitieren, wenn beide sich einig sind, wo die Reise hin geht. Es lohnt sich, im Vorfeld fünf Fragen abzuklären, schreibt Jaqueline Matijevic, Innovationsmanagerin im Bereich Open Innovation der ÖBB-Holding.
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Corporate Startup Collaboration - Fünf Fragen
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Stellt man etablierte Unternehmen und Startups gegenüber, so denkt man zuerst an die vielen Unterschiede. Das Unternehmen oder der Konzern als großer Tanker auf der einen Seite, das Startup als kleines Segelschiff auf der anderen. Der Tanker fährt selbstbewusst und sicher durchs Meer, ist aber leider nicht sehr wendig. Das kleine Segelschiff ist zwar wendig, kommt bei fehlendem Windantrieb aber nicht vom Fleck. Was beide trotzdem gemeinsam haben? Sowohl der Tanker als auch das Segelschiff wollen das Meer durchqueren. Beide müssen sich am Markt behaupten, um langfristig überleben zu können.

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Corporate-Startup-Collaboration – Wohin geht die Reise?

Und genau darin können sie sich gegenseitig unterstützen. Das Corporate kann der Wind in den Segeln des Startups sein. Umgekehrt kann das Startup dem Corporate ein Stück mehr Wendigkeit und Flexibilität verleihen. Eine Zusammenarbeit hat also für beide Seiten Vorteile, aber nur dann, wenn sie sich einig sind, wo die gemeinsame Reise hin geht. Die folgenden fünf Fragen können dabei helfen:


1. Was ist der Mehrwert einer Zusammenarbeit?

Corporates bekommen täglich Anfragen von Startups, die mit ihnen zusammenarbeiten möchten. Die meisten senden umfangreiche Prospekte oder Videos. Nur die wenigsten gehen in ihren Anfragen konkret darauf ein, welchen Mehrwert das etablierte Unternehmen im Falle einer Zusammenarbeit hätte und was denn der konkrete Usecase für die jeweilige Startup-Lösung ist. So verschwenden Startups oft die Aufmerksamkeit ihrer Kontaktpersonen im Unternehmen und sorgen dafür, dass die Zusammenarbeit mit Startups unattraktiv wird, ohne dass sie überhaupt noch begonnen hat.

Auf der anderen Seite müssen sich auch etablierte Unternehmen darüber im Klaren sein, dass ein Startup ihr Kerngeschäft aus der Außenperspektive nicht im Detail verstehen kann. Unternehmen können hier einen besseren Einblick in ihre Welt geben. Zudem will auch das Startup von der Zusammenarbeit profitieren. Den Namen des Unternehmens als Referenz anzuführen sollte nicht der einzige Mehrwert eines Corporate-Startup-Collaboration-Projekts sein. Eine Kooperation funktioniert nur dann, wenn beide Seiten einen konkreten und unmittelbaren Mehrwert haben und die gegenseitigen Erwartungen klar kommuniziert sind. Die Wahl des Usecases ist somit essentiell.

2. Wie weit ist die Lösung des Startups entwickelt?

Startups haben bei der Entwicklung ihrer Lösung oftmals einen ganz anderen Zugang als etablierte Unternehmen. Während Startups nach dem Motto „quick and dirty“ schnell auf den Markt wollen, um in Tests erste Erfahrungen zu sammeln und die Lösung kontinuierlich weiterzuentwickeln, sind namhafte Corporates hierbei eher zurückhaltend. Große Unternehmen oder Konzerne tendieren eher dazu, 110 Prozent-Lösungen zu entwickeln – und sei es nur aus Angst, den etablierten Namen aufs Spiel zu setzen. Das heißt, erst wenn eine Lösung alle rechtlichen und konzernrelevanten Vorgaben erfüllt oder sogar übererfüllt, darf sie auf den Markt.

In der Corporate-Startup-Collaboration sollten beide Seiten einen Zwischenweg finden, um schnell, aber auch professionell am Markt aufzutreten. Pilotprojekte eignen sich dafür ebenso wie „whitelabel“-Tests, die das Startup testen lassen und dem Corporate die Möglichkeit geben, die Lösung in Ruhe und ohne Risiko für die Marke zu beobachten. Wichtig ist hierbei auch, dass das Startup über genügend personelle Ressourcen verfügt, um diese Projekte auch umsetzen zu können.

3. Was sind die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit?

Damit die Zusammenarbeit überhaupt zustande kommen kann, müssen auf beiden Seiten Rahmenbedingungen geschaffen werden, sonst prallen zwei Welten aufeinander. Auf der Seite der Corporates gibt es umfangreiche Gesetze, Vorgaben und Richtlinien. Diverse Expertinnen und Experten prüfen diese, um jedes Risiko soweit wie möglich auszuschließen. Auf der Seite der Startups steht meist ein überschaubares Team, das jeden Tag bewusst Risiken eingeht, weil es an seine Lösung glaubt und schnell auf den Markt will. Beiden Seiten müssen also einen Schritt aufeinander zugehen, damit die Zusammenarbeit funktionieren kann.

Corporates müssen lernen, ihre Vorgaben und Richtlinien auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken. Risiken sollten benannt, aber auch mit Augenmaß bewertet werden – alle Eventualitäten auszuschließen ist lähmend und auch meist widersprüchlich zu einem guten Kundenservice. Startups hingegen müssen lernen, dass es ganz ohne Vorgaben und Richtlinien nicht gehen wird und gegebenenfalls auch externe Expertinnen und Experten zu Rate ziehen. Denn die Corporates haben im Fall eines Misserfolgs meist mehr zu verlieren als die Startups. Die Frage gilt es besonders bei Startup-Programmen zu berücksichtigen. Sonst entstehen vielleicht tolle Prototypen oder Pilotprojekte, doch am Ende des Tages scheitert es an der Umsetzung und an der Integration in das bestehende Leistungsportfolio des Corporates.

4. Wie lässt sich die Zusammenarbeit gestalten?

Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt, gilt es die gemeinsame Art der Zusammenarbeit zu gestalten. Wie diese tatsächlich aussieht, wird sich je nach Anlassfall unterscheiden. Allerdings gilt es dabei, die unterschiedlichen Arbeitsweisen zu beachten. Startups sind aufgrund ihrer Strukturen oftmals sehr schnell und können flexibel auf Änderungen reagieren. Bei vielen Corporates ist das aufgrund bürokratischer Strukturen schwierig.

Während ein Startup sich innerhalb weniger Stunden zu einer Frage abgestimmt hat, kann das in einem großen Unternehmen oder Konzern Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen. Das führt auf beiden Seiten zu Frustration. Um dem zu begegnen, können klare Ansprechpartner in den Schlüsselfunktionen des Unternehmens und ein gemeinsam erarbeiteter und realistischer Meilensteinplan helfen. Das klingt vielleicht altmodisch und wenig „agil“ – die Deadlines helfen aber oft Wunder und ein leichter externer Druck hat noch keinem Corporate geschadet – Stichwort Wendigkeit des Tankers…

5. Wie kann die Lösung des Startups eingekauft werden?

Corporates und Startups arbeiten in einer ersten Prototypen-Phase oder bei Pilotprojekten bereits sehr erfolgreich zusammen. Doch wenn es dann darum geht, eine fertig entwickelte Lösung tatsächlich umzusetzen, wird es oftmals schwierig. Eine Frage, die sich dann stellt ist nämlich: Wie bekommen wir die eine getestete Lösung auch langfristig an Bord. Große Corporates haben meist hohe Anforderungen an potentielle Partner, insbesondere, wenn es um wiederkehrende Leistungen bzw. eine langfristige Zusammenarbeit geht.

Startups sollten sich daher bereits in einer möglichen Prototypen- oder Pilotphase rund um das Thema Servicierung und natürlich auch über Ausschreibungen informieren, damit sie für die Umsetzung als Partner in Frage kommen. Gerade bei öffentlichen Unternehmen gibt es hier besondere Regeln, die es zu beachten gilt – Stichwort Bundesvergabegesetz. Auf der anderen Seite kann man aber auch feststellen, dass Ausschreibungen Startup-freundlicher gestaltet werden können – z.B. indem die Anforderungen bewusst offener gehalten werden und so auch Startups die Chance haben, bei einer Ausschreibung mitzumachen.


Fazit

Unterm Strich kann man sagen: Die Zusammenarbeit lohnt sich – vor allem dann, wenn man bereit ist, voneinander zu lernen und bereits vorab versucht, Strukturen zu schaffen, die die gemeinsamen Unterschiede ergänzen und nicht verunmöglichen. In diesem Sinne: Schiff ahoi!


Zur Autorin

(c) ÖBB: Jaqueline Matijevic

Jaqueline Matijevic ist Innovationsmanagerin im Bereich Open Innovation der ÖBB-Holding. Dort leitet sie das erste konzernübergreifende Innovationsprogramm 2018. In diesem Rahmen betreut sie ausgewählte Intrapreneur-Teams auf ihrem Weg von der ersten Idee bis hin zur Umsetzung. Startups sind hierbei besonders interessant, um neue Produkte und Services schnell und unkompliziert am Markt zu testen. Wie etwa beim Projekt Postbus-Shuttle, wo mit gleich zwei Startups unterschiedliche Mikro-ÖV-Systeme getestet werden.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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