06.08.2018

Neuer 4Gamechangers-Startup-Hub von ProSiebenSat.1 PULS 4

Die Mediengruppe ProsiebenSat.1 PULS4 eröffnet einen Top-Level-Working-Space im Media Quarter Marx unter dem Namen "4Gamechangers Hub".
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4Gamechangers Hub
(c) 4Gamechangers/ProSiebenSat.1 PULS 4.

Der Name des neuen Hubs leitet sich vom wohlbekannten, mehrtätigen 4Gamechangers-Festival ab, das Top-Speakern zu aktuellen Themen aus dem Tech- und Innovationsbereich, sowie österreichischen Starups, der Politik und Corporates eine Bühne gab und daneben ein abwechslungsreiches Programm bot – der Brutkasten berichtete.

„Das wird unser aller Horizont erweitern“

Das Motto des neuen Work-Spaces lautet: Work & Connect mit der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe und dem 4Gamechangers-Team im Umfeld von vielen innovativen Jung-UnternehmerInnen. Nina Kaiser, Co-Founder des 4Gamechangers-Festivals erklärt: „Wir sind ein junges, dynamisches Team und wollen kleine bis mittlere Unternehmen ansprechen, sich mit uns gemeinsam im 4Gamechangers Hub auszubreiten, sich neben den jeweiligen eigenen Themen aber auch zu vernetzen und direkt zu kommunizieren. Das wird unser aller Horizont erweitern und uns alle voneinander profitieren lassen!“ Anmeldungen sind ab sofort unter der Mailadresse [email protected] möglich.

4Gamechangers Hub: Ausstattung und Kooperationsmöglichkeiten

Neben der Ausstattung des Hubs mit Concierge Service, Internet, Energie, Büromöbeln usw., wird es weitere Benefits für die Startups geben. So zum Beispiel Executive Coachings durch die ProSiebenSat-1 PULS 4-Mediengruppe, die Nutzung der In-House-Agentur 4Creative Solutions zu Partner-Konditionen, sowie Zugang zu exklusiven Partner-Networking-Events. Daniel Zech, Head of Seven Ventures sagt über das Projekt: „Unsere Vision ist, dass viele junge, innovative Unternehmen in unser Unternehmen integriert werden und mit unseren Redaktionen, Sales-Abteilungen und mit SevenVentures zusammenarbeiten.“ Mit dem 4Gamechangers Hub werde das erste Startup-Hub Österreichs mit direkter Anbindung an ein Medienunternehmen eröffnet, heißt es weiter.

First Mover: ScarletRed

Das 4Gamechangers-Team freut sich bereits über den „First Mover“ im Start-Up-Hub des Media Quarter Marx: ScarletRed. ScarletRed ist der Experte für objektive Teledermatologie und digitale Hautbildanalyse. Die technologische Grundlage liefert das eHealth-System ScarletRed Vision, eine weltweit einzigartige Kombination aus Smartphone-App, Hautsticker und Online-Bildanalyse. Es ermöglicht eine standardisierte Dokumentation und Analyse von Hautveränderungen und wird vorrangig an Pharma,- und Kosmetikfirmen geliefert. Die Entwicklung neuer Hautpflegeprodukte und Arzneimittel soll dadurch schneller und kostengünstiger erfolgen.

(PA/red)


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KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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