06.04.2022

„Meilenstein in der Mediengeschichte“: ORF und Puls 4 kooperieren „in großem Stil“

Der ORF steigt als Co-Veranstalter beim 4Gamechangers ein. Die Kooperation mit Puls 4 wurde vorerst auf drei Jahre fixiert.
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4gamechangers 2020 startup Moonshot
(c) Puls4 | 4gamechangers

Vor nicht allzu langer Zeit wäre das wohl noch unmöglich gewesen: Der ORF steigt als Co-Veranstalter beim 4Gamechangers von ProSiebenSat.1 Puls 4 ein. Man kooperiere „ab sofort in gleichberechtigtem, großem Stil“, heißt es in einer Aussendung. Zwar hat Puls 4-Chef Markus Breitenecker schon in der Vergangenheit immer wieder betont, dass er nicht den heimischen TV-Mitbewerb, sondern die US-Tech-Riesen als größte Konkurrenz sieht. Der Schritt einer intensiven Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlichen-rechtlichen Sender kommt wohl doch überraschend.

„Besonders wichtig, die Kräfte zu bündeln“

Die Verantwortlichen sparen in ihren Presse-Statements entsprechend nicht mit Pathos. „Dieser Schritt der Co-Partnerschaft des ORF mit 4Gamechangers ist ein Meilenstein in der österreichischen Mediengeschichte. Die aktuelle Weltlage ist dramatisch und zeigt uns, was wirklich zählt: Zusammenhalt, Einheit und vereinte Kräfte“, meint etwa Breitenecker. Ein starker Medienstandort sei „absolut maßgeblich“, um die Gesellschaft unabhängig zu informieren und wichtige Themen voranzutreiben.

ORF-Generaldirektor Roland Weißmann kommentiert: „Gemeinsam erreichen wir mehr, davon bin ich als erklärter Team-Player zutiefst überzeugt. Und gerade in Anbetracht der schwierigen weltpolitischen Situation ist es besonders wichtig, die Kräfte zu bündeln“. Schon im Rahmen der „ORF-Nachbar in Not“-Ukraine-Hilfe habe man zusammengearbeitet, betont der ORF-Chef. Nun setze man den nächsten Schritt. „Die Schaffung von gesellschaftlichem Mehrwert gehört zur DNA des ORF. Diese Partnerschaft wird einen weiteren Beitrag dazu leisten“. Der ORF werde in den kommenden drei Jahren auch abseits des Festivals als Partner fungieren, heißt es in der Aussendung.

4Gamechangers 2022: zwei Tage virtuell und einer in der Marx halle

Das 4Gamechangers findet dieses Jahr am 28. und 29. Juni virtuell und am Donnerstag, den 30. Juni, physisch in der Wiener Marx Halle statt. Dort gibt es wie gewohnt Keynotes, Panels und Live-Performances, wobei „bis zu 100 Speaker“ auftreten werden. Man erwarte rund 4.000 Gäste vor Ort und viele tausende Zuseher:innen im TV und Livestream, heißt es von Puls 4.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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