28.08.2018

Daniel Mattes startet mit 42cx 100 Mio.-Euro-AI-Börsen-Fonds

Der Welser Serial Entrepreneur Daniel Mattes startet mit seiner 42cx "Exchange Traded Instruments" (ETI) für den Artificial Intelligence-Bereich an der Frankfurter Börse. 65 von 100 Millionen Euro sind bereits gezeichnet.
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42cx: Daniel Mattes startet den weltweit ersten AI-ETF
(c) 42cx: Daniel Mattes startet den weltweit ersten AI-ETF

Es habe mit einer Studie begonnen, erzählt Daniel Mattes. Und die habe es in sich. Mattes führt ein paar Zahlen an: Um rund 63 Prozent soll der AI-Markt in den Jahren bis 2022 jährlich im Durchschnitt wachsen. 47 Milliarden US-Dollar Ertrag soll der globale AI-Markt bereits 2020 bringen. Der Markt für Natural Language Processing (NLP) werde 2025 mit geschätzten 620 Millionen US-Dollar Volumen trotz weitreichenden Einsatzes der Technologie nicht besonders groß sein. Der Bereich Smart Machines und autonome Roboter und Fahrzeuge werde dagegen bereits 2021 ein Volumen von 15 Milliarden US-Dollar haben.

+++ Wo steht die Artificial Intelligence wirklich? +++

42cx als Mattes‘ drittes Großprojekt

„Als wir diese Marktanalyse gemacht haben, haben wir gesehen: Das ist so groß. Da müssen wir mehr daraus machen“, erzählt Mattes. „Wir“, das ist Mattes Unternehmen 42cx (42 Center of Excellence in Artificial Intelligence). Nach Jajah (Exit an Telefonica für 145 Mio- Euro 2009) und Jumio (Rückzug als CEO 2015) ist es das dritte Großprojekt des Welser Serial Entrepreneurs. „Wir hatten bei Jajah erstmals Kontakt damit und haben uns bei Jumio bereits intensiv mit Artificial Intelligence beschäftigt. Es war der logische nächste Schritt, die Richtung weiter zu verfolgen“, sagt Mattes retrospektiv.

100 Millionen Euro für „Perlen unter den AI-Startups“

Das erste große Projekt bei 42cx war die Konstruktion eines eigenen Super-Computers, des „K1“, der verschiedene künstliche Intelligenzen unter einer weiteren, koordinierenden KI kombiniert, um damit Analysen und Prognosen für die Finanzwelt zu liefern. Nach der genannten globalen Marktanalyse folgt nun das zweite, vielleicht noch größere Projekt – das von Mattes angesprochene „Mehr“. 65 Millionen Euro seien bereits gezeichnet, „insgesamt stellen wir einen 100 Millionen Euro-Fonds auf, um in die ‚Perlen unter den AI-Startups‘ zu investieren“, erzählt der Unternehmer. Dabei ginge es nicht nur um Software. „Neue Chip-Designs sind zum Beispiel eine ganz große Sache“, sagt Mattes. Insgesamt orientiere man sich an den Ergebnissen der Studie.

ETI: Handelbare Fonds-Anteile

Die Besonderheit des Fonds: Er fällt unter die sogenannten ETI (Exchange Traded Instruments) – die Fonds-Einlagen können an der Frankfurter Börse gehandelt werden. Bloß: „Das wird zu Beginn wahrscheinlich noch niemand tun“, sagt Mattes. Denn nicht nur die ersten 65 Millionen Euro wurden von Playern aus dem Netzwerk des Unternehmers gezeichnet. Auch die restlichen 35 Millionen Euro werden nicht einfach auf den Markt geworfen – es gibt kein IPO – sondern im Zuge einer Roadshow an institutionelle Anleger gebracht. Man erwarte sich durch das Marktverständnis der Investoren „Added Value“, erklärt der Unternehmer. „Dann müssen wir erst einmal ein Portfolio und damit Substanz aufbauen“. Entsprechend werde auch der Preis des Wertpapiers erst mit der Zeit, abhängig von der Performance des Portfolios, ansteigen.

Weltweit erster AI-ETI

Dann lägen die Vorteile einer ETI-Beteiligung für die Anleger auf der Hand: „Die Anteile sind liquide und wandelbar“, erklärt Mattes. Die Frage, warum man sich für die Frankfurter und nicht für die Wiener Börse entschieden hat, quittiert Mattes mit einem Lächeln. Dabei betont er: „Der Finanzplatz ist das eine. Aber 42cx ist und bleibt eine AG mit Sitz in Österreich“. Es sind übrigens die weltweit ersten seiner Art im AI-Bereich.

Die Frage „nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest“

Auf Dauer habe man mit 42cx natürlich noch weitreichende Pläne, verspricht Mattes. Ob man dabei dem Namen gerecht wird, bleibt abzuwarten. Schließlich bezieht sich die Zahl 42 auf den Science-Fiction-Satire-Klassiker „Per Anhalter durch die Galaxis“ von Douglas Adams. Dort liefert der Supercomputer „Deep Thought“ die Zahl nach 7,5 Millionen Jahren als Antwort auf die Frage „nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest“. Das Team des Unternehmens hat es jedenfalls bereits in sich. Dabei ist etwa Ulrich Bodenhofer, der an der JKU Linz im Team von Sepp Hochreiter an der Entwicklung des Long Short-Term Memory beteiligt war. Oder Vladimir Arlazarov, der mit zwei Kollegen in den 1970’er-Jahren die erste KI entwickelte, die Schach-Weltmeister wurde.

Archiv: Daniel Mattes im Video-Interview zu 42cx

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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