28.08.2018

Daniel Mattes startet mit 42cx 100 Mio.-Euro-AI-Börsen-Fonds

Der Welser Serial Entrepreneur Daniel Mattes startet mit seiner 42cx "Exchange Traded Instruments" (ETI) für den Artificial Intelligence-Bereich an der Frankfurter Börse. 65 von 100 Millionen Euro sind bereits gezeichnet.
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42cx: Daniel Mattes startet den weltweit ersten AI-ETF
(c) 42cx: Daniel Mattes startet den weltweit ersten AI-ETF

Es habe mit einer Studie begonnen, erzählt Daniel Mattes. Und die habe es in sich. Mattes führt ein paar Zahlen an: Um rund 63 Prozent soll der AI-Markt in den Jahren bis 2022 jährlich im Durchschnitt wachsen. 47 Milliarden US-Dollar Ertrag soll der globale AI-Markt bereits 2020 bringen. Der Markt für Natural Language Processing (NLP) werde 2025 mit geschätzten 620 Millionen US-Dollar Volumen trotz weitreichenden Einsatzes der Technologie nicht besonders groß sein. Der Bereich Smart Machines und autonome Roboter und Fahrzeuge werde dagegen bereits 2021 ein Volumen von 15 Milliarden US-Dollar haben.

+++ Wo steht die Artificial Intelligence wirklich? +++

42cx als Mattes‘ drittes Großprojekt

„Als wir diese Marktanalyse gemacht haben, haben wir gesehen: Das ist so groß. Da müssen wir mehr daraus machen“, erzählt Mattes. „Wir“, das ist Mattes Unternehmen 42cx (42 Center of Excellence in Artificial Intelligence). Nach Jajah (Exit an Telefonica für 145 Mio- Euro 2009) und Jumio (Rückzug als CEO 2015) ist es das dritte Großprojekt des Welser Serial Entrepreneurs. „Wir hatten bei Jajah erstmals Kontakt damit und haben uns bei Jumio bereits intensiv mit Artificial Intelligence beschäftigt. Es war der logische nächste Schritt, die Richtung weiter zu verfolgen“, sagt Mattes retrospektiv.

100 Millionen Euro für „Perlen unter den AI-Startups“

Das erste große Projekt bei 42cx war die Konstruktion eines eigenen Super-Computers, des „K1“, der verschiedene künstliche Intelligenzen unter einer weiteren, koordinierenden KI kombiniert, um damit Analysen und Prognosen für die Finanzwelt zu liefern. Nach der genannten globalen Marktanalyse folgt nun das zweite, vielleicht noch größere Projekt – das von Mattes angesprochene „Mehr“. 65 Millionen Euro seien bereits gezeichnet, „insgesamt stellen wir einen 100 Millionen Euro-Fonds auf, um in die ‚Perlen unter den AI-Startups‘ zu investieren“, erzählt der Unternehmer. Dabei ginge es nicht nur um Software. „Neue Chip-Designs sind zum Beispiel eine ganz große Sache“, sagt Mattes. Insgesamt orientiere man sich an den Ergebnissen der Studie.

ETI: Handelbare Fonds-Anteile

Die Besonderheit des Fonds: Er fällt unter die sogenannten ETI (Exchange Traded Instruments) – die Fonds-Einlagen können an der Frankfurter Börse gehandelt werden. Bloß: „Das wird zu Beginn wahrscheinlich noch niemand tun“, sagt Mattes. Denn nicht nur die ersten 65 Millionen Euro wurden von Playern aus dem Netzwerk des Unternehmers gezeichnet. Auch die restlichen 35 Millionen Euro werden nicht einfach auf den Markt geworfen – es gibt kein IPO – sondern im Zuge einer Roadshow an institutionelle Anleger gebracht. Man erwarte sich durch das Marktverständnis der Investoren „Added Value“, erklärt der Unternehmer. „Dann müssen wir erst einmal ein Portfolio und damit Substanz aufbauen“. Entsprechend werde auch der Preis des Wertpapiers erst mit der Zeit, abhängig von der Performance des Portfolios, ansteigen.

Weltweit erster AI-ETI

Dann lägen die Vorteile einer ETI-Beteiligung für die Anleger auf der Hand: „Die Anteile sind liquide und wandelbar“, erklärt Mattes. Die Frage, warum man sich für die Frankfurter und nicht für die Wiener Börse entschieden hat, quittiert Mattes mit einem Lächeln. Dabei betont er: „Der Finanzplatz ist das eine. Aber 42cx ist und bleibt eine AG mit Sitz in Österreich“. Es sind übrigens die weltweit ersten seiner Art im AI-Bereich.

Die Frage „nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest“

Auf Dauer habe man mit 42cx natürlich noch weitreichende Pläne, verspricht Mattes. Ob man dabei dem Namen gerecht wird, bleibt abzuwarten. Schließlich bezieht sich die Zahl 42 auf den Science-Fiction-Satire-Klassiker „Per Anhalter durch die Galaxis“ von Douglas Adams. Dort liefert der Supercomputer „Deep Thought“ die Zahl nach 7,5 Millionen Jahren als Antwort auf die Frage „nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest“. Das Team des Unternehmens hat es jedenfalls bereits in sich. Dabei ist etwa Ulrich Bodenhofer, der an der JKU Linz im Team von Sepp Hochreiter an der Entwicklung des Long Short-Term Memory beteiligt war. Oder Vladimir Arlazarov, der mit zwei Kollegen in den 1970’er-Jahren die erste KI entwickelte, die Schach-Weltmeister wurde.

Archiv: Daniel Mattes im Video-Interview zu 42cx

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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