30.01.2018

410.000 Euro: Wiener Waltz 7 räumt bei 2 Minuten 2 Millionen ab

Das Wiener Duschtab-Startup Waltz 7 holt sich in der Puls 4-Sendung 2 Minuten 2 Millionen 410.000 Euro von vier Investoren und zusätzlich 275.000 Euro Medienvolumen. 50.000 Euro gehen an Faltenfrei.
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Die Waltz 7 Founder beim Pitch
(c) Gerry Frank: Die Waltz 7 Founder beim Pitch

Die erste Sendung der neuen Staffel des Puls4-Formats 2 Minuten 2 Millionen ist zu Ende. Und es gibt einen überragenden Sieger. Das Wiener Startup Waltz 7 konnte gleich vier der fünf Jury-Mitglieder zu einem Investment überzeugen. Heinrich Prokop (200.000 Euro, 12,8 Prozent Anteil) Hans Peter Haselsteiner, Katharina Schneider und Leo Hillinger (je 70.000 Euro, je 4,4 Prozent Anteil) legten zusammen 410.000 Euro für das Startup, das mit „Duschtabs“ durchstarten will, hin. Zusätzlich lukrierte das Gründerteam, Thomas Grüner und Thomas Schloss noch 275.000 Euro Medienvolumen von SevenVentures Austria für weitere vier Prozent Anteil. Als Draufgabe gab es das „BIPA Start-Up Ticket“ und damit Unterstützung aus der Sales- und Marketingabteilung der Drogerie-Kette.

+++ Waltz 7: Dusch-Tabs auf Erfolgskurs +++

Waltz 7: „Chance liegt in der Verbindung von Wellness und Convenience“

Waltz 7 kann auch abseits des aktuellen Investments auf einige Erfolge verweisen. Zu den Vertriebspartnern zählen etwa Douglas Österreich, Interio Österreich und die TUI Group. Das Startup punktet dabei mit einem Konzept, das in den USA schon eine Zeit lang erfolgreich ist. „Es gibt unzählige Badezusätze, jedoch keinen Zusatz für die Dusche, obwohl mindestens 69 Prozent der Menschen lieber duschen anstatt zu baden“, erklärt Founder Thomas Grüner im Gespräch mit dem Brutkasten. „Die Chance liegt in der Verbindung von Wellness und Convenience, also in der Einführung von neuen Konsumprodukten mit hohem Skalierungspotential im Zukunftsmarkt ‚Well-being'“. Genau von diesem Skalierungspotenzial haben die Gründer nun auch die 2 Minuten 2 Millionen-Investoren überzeugt. Nach den Duschtabs habe man eine „gefüllte Innovationspipeline“ mit weiteren Produkten, sagt Grüner.

50.000 Euro für Faltenfrei und „Trostpreis für Drezzer

Ein kleines Investment konnte in Folge Eins der neuen 2 Minuten 2 Millionen-Staffel auch „Faltenfrei“ ergattern. 50.000 Euro von Katharina Schneider, die neu in der Sendung ist, wurden es. Schneider bekommt dafür 20 Prozent Anteil und unterstützt zusätzlich mit Werbung im Teleshopping. Sie stach mit ihrem Angebot auch Heinrich Prokop und Leo Hillinger aus. Faltenfrei verspricht, mit einem simplen Kunststoff-Aufsatz für den Wäscheständer, Falten auf abgehangener Kleidung zu verhindern. Für Fashion-Seite Drezzer gab es zwar kein Investment, aber einen Auftritt beim 4Gamechanger Festival als „Trostpreis“. Livin Farms und Carry Fix gingen leer aus.

+++ 2 Minuten 2 Millionen: Wer ist dein Favorit in Sendung Eins? +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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