25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen “Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß” auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. “Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts”, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 “Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort”

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO “darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen”. Zudem müssen Mietwagen “nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden” zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort “bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens” einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: “Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig”. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

“Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.”

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Im Jahr 2020 gründete Willem Brinkert das Startup arplace mit der Vision, die reale Welt zu einer virtuellen Spielwiese zu machen. Das in Mund­er­fing in Oberösterreich angesiedelte Startup ermöglicht es User:innen digitalen Content zu erstellen und ihn mittels Augmented Reality (AR) überall zu erleben (brutkasten berichtete).

arplace verfolgte ambitionierte Pläne

Das Unternehmen verfolgte ambitionierte Ziele. So sollte ein eigenes Social-Media-Netzwerk aufgebaut werden, das seinen User:innen die Möglichkeit bietet, digitale Objekte und Erlebnisse in die Realität einzublenden. Für März 2023 war ein Open-Beta-Launch für bis zu 10.000 User:innen geplant. Und man sparte nicht mit großen Ankündigungen. Innerhalb eines Jahres sollte das Netzwerk auf 25 Millionen Nutzer:innen anwachsen.

Für die Finanzierung konnte das Unternehmen laut eigenen Angaben eine Million Euro an Investorengeldern aufnehmen. Zu den Geldgebern zählt neben Freunden und der Familie Brinkerts auch ein Berliner Family Office. Zudem hieß es im Feber 2023, dass weitere Gespräche mit drei Unternehmen aus der IT-Branche geführt werden, die ebenfalls Interesse an einem Investment bekundet hätten.

Nach diesen großen Ankündigungen im Feber 2023 wurde es jedoch ruhig rund um das Unternehmen. Das letzte Posting auf der LinkedIn-Seite von arplace.io liegt bereits fünf Monate zurück. Damals verkündigte man 1.400 Follower. Auf der Instagram-Seite, die rund 100 Follower zählt, liegt das letzte Posting sogar 49 Wochen zurück.

Sanierung ohne Eigenverwaltung

Wie am Freitag über KSV1870 und AKV bekannt wurde, kann die arplace GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Ried im Innkreis wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Zur Höhe der Passiva wurden allerdings keine Angaben gemacht. Auch zu den Gründen der Insolvenz ist derzeit nichts bekannt. Für eine Stellungnahme gegenüber brutkasten war das Unternehmen vorerst nicht erreichbar.


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