25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen “Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß” auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. “Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts”, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 “Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort”

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO “darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen”. Zudem müssen Mietwagen “nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden” zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort “bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens” einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: “Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig”. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

“Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.”

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Flasher, Radlicht, Licht für Radfahrer, Armlicht, Leuchtarmband
(c) Nina Huber - Alexander Rech und Ines Wöckl von Flasher.

In Österreich gab es laut dem Statistik-Portal Statista im Jahr 2023 insgesamt fast 10.300 Straßenverkehrsunfälle, bei denen Fahrräder (inklusive E-Bikes) involviert waren. Die Zahl ging damit im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich zurück. Zwischen 2010 und 2023 gab es im Durchschnitt jedes Jahr etwa 7.925 Unfälle mit “Drahteseln”. Vielleicht ein Grund, warum der “Höhle der Löwen“-Alumnus Flasher in der zwölften Staffel nach Angeboten von allen fünf Löwen einen Deal mit Ralf Dümmel und Carsten Maschmeyer (mit jeweils zehn Prozent Beteiligung) abschließen konnte. Kurz darauf folgte eine Partnerschaft mit Tier Mobility.

Flasher: Arm heben führt zu Signal

Das Produkt der Grazer funktioniert als gestengesteuerter Blinker und automatisches Notbremslicht für Zweiräder und Fußgänger, das für Stabilität und 360°-Sichtbarkeit direkt auf Augenhöhe des restlichen Verkehrs sorgen soll. Die Leuchtarmreifen werden dabei am Oberarm getragen. Beim Heben des Armes geben sie ein Lichtsignal ab. Mit ihrem neuen Feature, der haptischen Navigation, erweitern die Gründer:innen nun ihre Armbänder um eine weitere Funktion.

Nutzer:innen können in der kostenlosen App eine Route planen; Vibrationen in den intelligenten Blinker-Armbändern ermöglichen dann die Echtzeit-Navigation während der Fahrt, anstatt ablenkende Handys oder Kopfhörer zu nutzen. Die Navigation ist auch mit älteren Flasher-Armbändern nutzbar.

“Augen und Ohren achten beim Radfahren bestenfalls immer auf den Verkehr. Darum nutzen wir für unsere Navigation Haptik”, sagt Alexander Rech, Co-Gründer und CEO. “Diese sichere und eindeutige Art zu navigieren kann auch gar nicht mit einem Helm oder montierten Blinker umgesetzt werden.”

AUVA als Kunde

Zusätzlich zur haptischen Navigation berichtet Flasher zudem von einem Leuchtturmprojekt mit der der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA. Österreichweit wurden bisher 1.300 ihrer Mitarbeiter:innen mit Flasher ausgestattet, um deren Arbeitswege sicherer zu machen.

“Es ist wirklich fantastisch, dass wir der AUVA mit Flasher ein Produkt bieten können, das ihr Commitment zu nachhaltiger und aktiver Mobilität unterstützt”, sagt Ines Wöckl, Co-Gründerin und CFO, zur Kooperation, “und dabei gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeiter stärkt.”

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