15.06.2022

3VC startet zweiten Fonds: 150 Millionen Euro für Series-A-Startups

3VC-Mitgründer Roman Scharf im Gespräch über das neue Volumen, den Struggle von Gründern und über "gute Fonds".
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(c) 3VC - Peter Lasinger, Eva Arh, Sok-Kheng Taing und Roman Scharf von 3VC.

3VC ist eine europäische Risikokapitalgruppe, die in europäische Technologie-Startups mit globalen Ambitionen – und einem Fokus auf DACH und CEE – investiert. Sie gab heute das erste Closing ihres zweiten Fonds „3VC II“ bekannt. Das Gesamtvolumen 150 Millionen Euro.

Erster 3VC-Fonds mit 50 Mio. US-Dollar

3VC möchte weiterhin an seiner Investitionsstrategie festhalten, die dem Credo „Qualität statt Quantität“ folgt und drei bis vier Investitionen pro Jahr in Unternehmen tätigen. Mit dem Kriterium, dass jene „massive Probleme“ durch Software lösen, unabhängig von der Branche oder dem Geschäftsmodell.

Größer geworden ist der Fonds, weil das Unternehmen gemerkt hat, die B- und C-Runden „galoppieren“ ihnen davon. Deswegen sei ein großer Teil des Fondsvolumens für Folgerunden reserviert, erklärt Mitgründer Roman Scharf im Gespräch mit dem brutkasten.

Roman Scharf, Gründer & Partner von 3VC über Down Rounds-Kultur, Marktbereinigung und Learnings zum Fonds-Kapital

Das Konzept dabei bleibt gleich: Wie bei früheren Investitionen unterstützt 3VC Startups ab der Series A.

„Würden wir in früheren Phasen investieren, müssten wir ein viel größeres Portfolio haben“, präzisiert Scharf. „Und könnten uns nicht gut einbringen. Wir sind bei unseren Investment-Companies sehr aktiv. Uns ist es wichtig, dass wir für die Gründer Zeit haben. Unser Team besteht aus ehemaligen Gründern und Ex-Startup-Leuten. Wir haben keine Ex-Banker im Team, sondern nur Menschen, die Startups gebaut und gelebt haben. Viele Probleme, die Founder haben, hat einer von uns schon gehabt. Ich selbst, so glaube ich, habe alle gehabt, weil ich vor 3VC fünfmal gegründet habe. Das macht einen Unterschied.“

Neue Partner

Die Anfänge: 3VC wurde von Roman Scharf und Peter Lasinger gegründet. Eva Arh war die erste Mitarbeiterin, während Sok-Kheng Taing, Mitbegründerin von Dynatrace, das Investment Committee als Investorin des ersten Fonds leitete. Arh und Taing sind jetzt beide Partner.

„Es war eine einzigartige Gelegenheit 2017 bei 3VC in der Gründungsphase einzusteigen, als CEE als Region noch unter dem Radar war. Wir haben uns als Team weiterentwickelt und es war sehr lohnend, mit Peter und Roman zusammenzuarbeiten, die einander so gut ergänzen. Meine Motivation war es immer, ein kleines Puzzlestück für den Erfolg von Unternehmen zu sein, die nach weltweitem Erfolg streben“, sagt Arh. „Ich freue mich sehr, diese bodenständigen und doch ehrgeizigen Teams, die in CEE und DACH verwurzelt sind, weiter zu unterstützen.“

Diversität im Team

Das Team von 3VC selbst stammt aus Österreich, Kambodscha, Kroatien, der Tschechischen Republik, Italien, Lettland, Rumänien sowie Ungarn. Und hat eine 50:50 Geschlechtervielfalt sowohl auf der Partnerebene als auch im Investmentteam.

„Ich war Kommanditistin im ersten Fonds und Vorsitzende des Investitionsausschusses. Durch dieses frühe Engagement wurde mir klar, wie sehr 3VC darauf bedacht ist, skalierbare europäische Startups zu unterstützen und in ambitionierte Teams mit exzellenter Umsetzung zu investieren. Als Peter und Roman mich baten, als Partnerin einzusteigen, war für mich klar, dass ich unbedingt Teil dieser Reise und Skalierung sein wollte. Es waren der einzigartige Investmentansatz, die unternehmerische Persönlichkeit und das technologische Wissen des 3VC-Teams, die mich überzeugt haben“, sagt Taing.

Ein Drittel der Portfoliounternehmen nun Unicorns

Der Investmentansatz, von dem die Neo-Partnerin spricht, kann heute auf 30 Prozent Unternehmen zurückschauen, die sich zu Unicorns entwickelt haben. Von den zwölf Investments des 2018 aufgelegten ersten Fonds mit 50 Millionen US-Dollar Gesamtvolumen sind es drei Startups, die die Milliarden-Dollar-Bewertungsmarke übersprungen haben.

Picsart, die All-in-One-App für Foto- und Videobearbeitung mit über einer Milliarde Downloads und einer ebenso hohen Bewertung. DeepCode, nun ein Teil von Snyk, einem Cloud-nativen Anbieter von Anwendungssicherheit, der Entwicklern die sichere Erstellung von Software ermöglicht und mit über acht Milliarden Dollar bewertet wird. Und schließlich Gamee, die zu Animoca Brands gehören – einem Unternehmen für Web 3, NFT und Blockchain-fähigen Metaversen – mit einem Firmenwert von über fünf Milliarden US-Dollar.

Weitere Soonicorns aus dem Company-Portfolio: Lokalise, Kaia Health, Storyblok, Avi Medical, and Tatum.


Hinweis. Der Video-Talk mit Roman Scharf ab 11 Uhr auf brutkasten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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