04.01.2023

390 Mio. Euro Strafe für Meta nach Beschwerden von Max Schrems

Der österreichische Datenschützer Max Schrems hat mit seiner NGO noyb erwirkt, dass der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern von der EU zu einer millionenschweren Strafe verdonnert wurde. Das Unternehmen braucht künftig die explizite Zustimmung von Nutzer:innen, um personenbezogene Werbung ausspielen zu dürfen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Schon seit Jahren liegen der österreichische Datenschützer Max Schrems und seine NGO noyb mit US-Internetkonzernen im Clinch. Und dabei errangen sie immer wieder Teilerfolge. Anfang 2022 entschied beispielswiese die österreichische Datenschutzbehörde nach einer Beschwerde der NGO, dass der Einsatz von Google Analytics in Österreich illegal sei. Nun kam ein weiterer Teilerfolg für die NGO dazu – und zwar gegen Meta, den Konzern hinter Facebook, WhatsApp und Instagram.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe heute entschieden, dass Meta in der EU keine personenbezogenen Daten mehr für Werbung nutzen dürfe, teilte noyb in einer Presseaussendung am Mittwoch mit. Drei entsprechende Beschwerden von noyb aus dem Jahr 2018 sind demnach heute zugunsten der NGO entschieden worden.

210 Mio. Euro Strafe für Facebook, 180 Mio. für Instagram

Für Meta setzt es nun eine ordentliche Strafe: 210 Mio. Euro für Verstöße von Facebook und weitere 180 Mio. Euro für Verstöße von Instragram – insgesamt also 390 Mio. Euro an Strafe, die formal über den irischen Ableger von Meta verhängt wurden.

Die NGO hatte Meta vorgeworfen, die gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderliche Einwilligung zu umgehen, indem das Unternehmen eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt hat. Nutzer:innen von Facebook mussten der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten somit notwendigerweise zustimmen, um die Plattform nutzen zu können.

Schrems: „Schwerer Schlag für Gewinne von Meta in EU“

„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal“, sagt Schrems. „Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren.“

Laut der nun vorliegenden Entscheidung darf Meta personenbezogene Daten, die ohne Einwilligungsmöglichkeit erhoben wurden, nicht für Werbezwecke verwenden. Es braucht vielmehr eine explizite Ja/Nein-Einwilligungsoption („Opt-in“).

Schrems zufolge ist die Entscheidung ein „schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU“. Jede/r müsse nun die Apps des Konzerns auch ohne personalisierte Werbung nutzen können.

Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses fällt nun anders aus als ein früherer Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC). Diese hatte den von Meta verwendeten Ansatz für legitim gehalten. Andere Formen von Werbung – etwa kontextbezogene Werbung, die auf den Inhalten einer Seite basiert – sind von der Entscheidung laut noyb nicht betroffen.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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