22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
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„Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema“, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine „Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit“ zu sein.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++

Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf „Vergessen werden“.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

„Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen“

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. „Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen“, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, „es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.“

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift „Aufsichtsrat aktuell“ empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool „DataReg“ entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor „vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen“. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie „Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.“

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um „eingestaubte Prozesse im Unternehmen“, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine „Data Breach Notification“ vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

+++ Internet Security made in Austria +++

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„Ihr pitcht nicht um euer eigenes Überleben, ihr pitcht um unser Überleben als Gesellschaft.“ Mit diesen Worten richtet sich Uli Grabenwarter vom European Investment Fund in seiner Keynote bei der Konferenz re:Marc an das Publikum. Er bringt damit eine Kernbotschaft des Events auf den Punkt: Kreative Lösungen für marginalisierte Gruppen müssen in das Zentrum der Wirtschaft rücken.

Ein grenzüberschreitendes Ökosystem

Die re:Marc ist der Höhepunkt des „Marc Impact Programme“, einer gemeinsamen Initiative von ERSTE Stiftung, ERSTE Social Finance Holding, IFUA Nonprofit Partner und SIMPACT. Die Partner riefen dieses internationale Programm ins Leben, um wirkungsorientierte Unternehmen zu unterstützen. Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, vergleicht in seiner Eröffnungs-Keynote die Kernidee mit jener der Erste Bank selbst und gibt den Teilnehmer:innen mit: „Glaub an dich, denn am Ende gewinnt immer das Gute!“

Und Ana Cretu, Director Social Impact Investment der ERSTE Stiftung, stellt klar: „Das Programm wurde designt, um von einer Gemeinschaft getragen zu werden, nicht nur von einer kleinen Gruppe von Leuten.“ Sie betont eine zentrale Überzeugung der Initiator:innen: „High-Impact-Entrepreneure sind entscheidend für resiliente Gesellschaften.“

Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, auf der Bühne bei der re:Marc 2026 | (c) egressyorsifoto

Marc startete 2024 und begleitet Gründer:innen aus mittlerweile sechs Ländern langfristig. Radka Novotná, COO des tschechischen Social Startups Nepanikař, gibt im Gespräch mit brutkasten einen konkreten Einblick: „Das Programm hat uns die Augen geöffnet. Als NGO haben wir oft die Einstellung, mit so wenig Geld wie möglich auszukommen. Die Mentorinnen und Mentoren haben uns beigebracht, dass es in Ordnung ist, nach Geld zu fragen, weil es für einen wirklich guten Zweck ist.“

Der Pitch um den größten Impact

Das Event in Budapest bringe diese internationale Community zusammen. Zwölf Startups aus Österreich, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien und Tschechien traten dabei auch in drei Runden beim Pitch-Wettbewerb gegeneinander an. Sie zeigten eine enorme Bandbreite an Lösungen. Die Ideen reichten von Drohnen, die Samenbomben zur Wiederaufforstung abwerfen, über mobile Konzertbühnen in Lastenfahrrädern bis hin zu leistbaren Recyclingmaschinen für Plastikmüll aus dem Meer. Die Teams pitchten um Preisgelder von bis zu 20.000 Euro.

Andrew Gray von Tilia Impact Ventures (am Mikrofon) war eines der Jury-Mitglieder | (c) egressyorsifoto

Entscheidend war dabei aber nicht nur der Impact selbst, sondern auch die Frage nach einem tragfähigen und nachhaltigen Geschäftsmodell, das diesen Impact finanzieren kann. Entsprechend genau fragte die Jury nach. Jury-Mitglied Andrew Gray von Tilia Impact Ventures erklärt im brutkasten-Gespräch: „Wir sehen uns an, welche Startups den größtmöglichen Impact für so viele Menschen wie möglich erzielen. Wer wird das Preisgeld nutzen, um den tiefgreifendsten sozialen Impact in der sinnvollsten Weise zu generieren?“

Die Sieger der re:Marc 2026

Letztlich musste sich die Jury für die Gewinner der drei Hauptpreise entscheiden. Neben diesen wurden noch mehrere Zusatzpreise vergeben. Diese drei Startups überzeugten die Jury besonders:

Grand Impact Award: Nepanikař

Den „Grand Impact Award“ und damit den Hauptpreis von 20.000 Euro holte sich das tschechische Social Startup Nepanikař – zu Deutsch: “Keine Panik!” Die gleichnamige App bietet psychologische Hilfe und Suizidprävention. Sie verzeichnet täglich rund 500 Nutzer:innen und unterstützt diese auch gezielt in akuten psychischen Krisensituationen. „Wir wollen das Preisgeld nutzen, um die App mit Smartwatches und Ringen zu verbinden und so Krisen besser vorherzusagen“, schildert Radka Novotná ihre Pläne. Das Geld fließt parallel in die Übersetzung der App in vier weitere Sprachen.

Nepanikař rund um Radka Novotná (2.v.r.) holte sich den Grand Imppact Award | (c) egressyorsifoto

Innovation Champion Award: Origin BCI

Der „Innovation Champion Award“ im Wert von 15.000 Euro ging nach Rumänien an Origin BCI. Das Team rund um Gründer und CEO David-Alexandru Popescu entwickelt bionische Handprothesen, die leistbar und leicht zu warten sind. Im Interview verrät Popescu den nächsten Schritt: „Die gewonnenen 15.000 Euro werden dazu beitragen, unser finales, konformes Produkt zu bauen – mit zugelassenen Materialien und Elektronik für Medizinprodukte.“

Origin BCI rund um David-Alexandru Popescu (2.v.l.) erhielt den Innovation Champion Award | (c) egressyorsifoto

Scalable Champion Award: TalentsLounge

Den „Scalable Champion Award“ sicherte sich Anna Gawin mit der österreichischen Plattform TalentsLounge (DaVinciLab). Die Plattform befähigt Lehrkräfte, Künstliche Intelligenz und Zukunftskompetenzen zu unterrichten. Gawin hat ein klares Ziel für die 15.000 Euro Preisgeld: „Wir werden unsere Plattform ins Polnische und Ungarische übersetzen und erste Pilotprojekte mit rund 500 Schülerinnen und Schülern an polnischen und ungarischen Schulen in Wien umsetzen.“

TalentsLounge rund um Anna Gawin holte sich den Scalable Champion Award | (c) egressyorsifoto
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