11.02.2015

3 Gründe für Entrepreneure auf Urlaub zu gehen

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Wenn die Schulglocke ein letztes Mal läutet und man aus dem Klassenzimmer hinaus in die Ferien stürmt. Das sind die guten Momente, an die man sich auch später noch gern erinnert. Für Unternehmensgründer und Selbständige sind Urlaub, Ferien, Auszeit, Pause, gar Freizeit restlos aus dem Wortschatz gestrichen. Von ihnen hört man stattdessen “Man arbeitet selbständig und das bedeutet man arbeitet auch selbst und ständig”. Hier kommen 3 Gründe um endlich auf Urlaub zu gehen!

Entrepreneure neigen dazu – vor allem in der Anfangszeit – 18-Stunden-Tage als normal zu bezeichnen. Nehmen es in Kauf in Folge dessen wenig zu schlafen und sich ungesund zu ernähren. Viele junge Unternehmensgründer unterliegen dem Trugschluss, dass sich ihr gesamtes Leben nun um dieses Vorhaben zu drehen hat. Dabei werden Hobbies, Sport und privates Vergnügen komplett aus dem Terminkalender gestrichen.

Qualität vor Quantität

Doch der Erfolg eines Unternehmens definiert sich nicht durch die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Ein altbewährter Spruch findet auch hier seine Gültigkeit: “Qualität vor Quantität”. Um fokussiert arbeiten zu können, muss man sich selbst auch Ruhe gönnen. Doch nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Team können Auszeiten vom Chef sehr entspannend und herausfordernd sein.

3 Gründe für eine Auszeit

1. System herunterfahren

Nicht nur der PC muss regelmäßig ausgeschaltet werden, um seine Lebenszeit zu verlängern. Beim Menschen lassen sich “durchgeschmorte” Komponenten jedoch nur schwer austauschen. Zu viel Stress, zu viel Ehrgeiz und kaum Zeit, sich zu entspannen kann schwerwiegende Auswirkungen auf Körper und Geist haben.
Ein ständiges Überschreiten der eigenen Grenzen, kann zu einem Burnout führen. Tim Mälzer, Sven Hannawald und auch Robbie Williams haben von ihrem Körper diese Grenze aufgezeigt bekommen.

+++ Mehr zum Thema: Stress in nur 25 Minuten vergessen +++

Um es nicht so weit kommen zu lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten sich Auszeiten zu gönnen. Gute Tipps gibt hierfür Andy Puddicombe und dafür reichen schon zehn Minuten täglich:

Scientific American sind Pausen unbedingt erforderlich: “Auszeiten füllen jene Teile des Gehirns wieder auf, die für Aufmerksamkeit und Motivation zuständig sind, fördern Produktivität und Kreativität, und sind essentiell um sein Leistungsniveau zu halten”.

Und mit dem nötigen Abstand lassen sich Probleme oder Schwierigkeiten auch leichter lösen.

2. Kontrolle abgeben

Jedes Team braucht Führung. Allerdings darf sich dieser auch nicht allzu wichtig nehmen. Das Team sollte nämlich auch eigenständig funktionieren und arbeiten können. Als Chef muss man zwar fordern, das Beste aus jedem einzelnen Mitarbeiter herausholen und vor allem motivieren, aber manchmal muss er dem Team auch Freiheiten geben, damit es seine Fähigkeiten noch besser entwickeln kann.

Die eigene Abwesenheit kann auch neue Erkenntnisse über seine Mitarbeiter bringen. Vor allem dient es aber auch zur Fehleranalyse. Woran muss man noch arbeiten und welche Schwierigkeiten hat es in dieser Zeit gegeben.

3. Wer ausgeglichen ist, ist glücklich

Ein ausgeglichenes Team ist ein produktives Team. Vielleicht nimmt der ein oder andere Mitarbeiter den Urlaub des eigenen Chefs zum Anlass, sich ebenfalls Freizeit zu gönnen. Als Chef muss man auch in diesen Belangen als Vorbild dienen. Aber auch Unternehmungen abseits des Arbeitsalltags dienen zur Entspannung und können die Teambildung stärken.

+++ Mehr zum Thema: 7 Tools, die das Startup-Leben leichter machen +++

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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