24.01.2024

2nd Cycle: PV-Upcycling-Startup holt bei FlexCo-Gründung Altrichter als Investor

Das niederösterreichische Startup 2nd Cycle entwickelt automatisierte Upcycling-Anlagen für gebrauchte Photovoltaik-Module. Im Rahmen der Unternehmensgründung, die in Form einer FlexCo erfolgte, holte sich das Unternehmen den österreichischen Business Angel Michael Altrichter und die Müller Gutenbrunn Group an Bord.
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v.l.n.r. Simon Schauppenlehner, Simon Prüller, Michael Altrichter, Gerald Eichler, Michael Prüller, Jakob Anger, Christian Müller-Guttenbrunn, Maximilian Müller-Guttenbrunn | (c) 2nd Cycle

Für die Energiewende ist die flächendeckende Installation von PV-Anlagen unumgänglich. Schätzungen zufolge werden weltweit täglich mehr als drei Millionen PV-Module installiert. Im Schnitt verfügen derartige Module über eine Lebensdauer von rund 20 Jahren. Zudem machen rasante Weiterentwicklungen bei Photovoltaik-Modulen ein sogenanntes „Repowering“ (den Austausch von PV-Modulen) für Anlagenbetreiber:innen immer attraktiver.

Für 2030 wird allein in Deutschland ein Rücklauf von 50 Millionen Modulen jährlich prognostiziert. Darunter werden sich einerseits defekte, aber auch viele technisch einwandfreie PV-Module befinden. Aus diesen Gründen braucht es künftig einen leistungsfähigen Prozess, der gebrauchte PV-Module reinigt, prüft und im Bedarfsfall repariert.

Startup aus Amstetten möchte Lösung bieten

An einer entsprechenden Lösung arbeitet das erst im Jänner 2024 gegründete niederösterreichische Startup 2nd Cycle. Das Unternehmen entwickelt automatisierte Upcycling-Anlagen für gebrauchte Photovoltaik-Module. Derzeit baut das Unternehmen rund um ein fünfköpfiges Gründerteam, das unter anderem über einen Maschinenbau-Background verfügt, einen ersten Prototyp.

Die Teststraße soll künftig vollautomatisiert arbeiten | (c) 2nd Cycle

Das System soll künftig Module auf deren Funktionsfähigkeit überprüfen. Dazu zählen unter anderem die Reinigung der Module aber auch die Überprüfung der Metallrahmen und Glasplatten auf Sprünge oder Blasen. Zudem wird mit weiteren Testverfahren – zum Beispiel mit Hilfe von Elektrolumineszenz – analysiert, welche Teile der Module noch funktionsfähig sind und welche nicht. Am Ende des Prozesses steht eine Weiche, die entscheidet, welche Module über ausreichend Wirkungsgrad verfügen und sich in den Kreislauf zurückführen lassen (Reuse) und welche dem Recycling zugeführt werden müssen. Zudem setzt das Startup auch auf Deep Learning, um das Testverfahren schrittweise zu verbessern.

Firmengründung mit Investoren

Im Zuge der Unternehmensgründung, die im Jänner 2024 in Form einer FlexCo erfolgte, holte sich das Gründerteam rund um Simon Prüller, Gerald Eichler, Michael Prüller, Simon Schauppenlehner und Jakob Anger den österreichischen Business Angel Michael Altrichter und die Müller Gutenbrunn Group als Investoren an Bord. Bei der Müller Gutenbrunn Group handelt es sich um ein in Amstetten angesiedeltes Unternehmen, das sich auf Recyclingservices metallhaltiger Produkte, wie Altautos, Elektro- und Elektronikartikel spezialisiert hat. Altrichter und die Gutenbrunn Group sollen sich jeweils mit einem sechsstelligen Betrag am Unternehmen beteiligt haben.

2nd Cycle setzt auf FlexCo-Gründung

Wie Co-Founder Michael Prüller gegenüber brutkasten erläutert, hat das Team mit der Unternehmensgründung auf die Einführung der FlexCo am 1. Jänner gewartet, wobei sie vom in der Startup-Szene bekannten Anwalt Keyvan Rastegar beraten wurden. Unter anderem wurden so Unternehmenswert-Anteile (UWA) zur Gestaltung eines künftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms geschaffen.

„Das Gründerteam ist top und vollständig. Es besteht aus Experten in Maschinenbau, Automatisierungstechnik, technischer Physik sowie Datenauswertung und kooperiert mit renommierten Forschungseinrichtungen“, so Altrichter, der sich auch als Co-Founder zum Gründerteam des jungen Unternehmens zählt. Zudem sollen Kooperationen mit Anlagenbetreiber:innen folgen. Zum Hintergrund: Derzeit müssen Betreiber:innen für die Entsorgung von PV-Modulen hohe Summen zahlen, was dem Startup künftig auch in die Hände spielen soll.

Und das Startup definierte bereits ein ambitioniertes Ziel: Bis 2031 sollen rund acht Prozent des EU-weiten Rückstroms an gebrauchten PV-Modulen mit 20 Upcycling-Anlagen aufbereitet werden, was rund 200.000 Tonnen PV-Müll einsparen und 75 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß verhindern könnte.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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