24.01.2024

2nd Cycle: PV-Upcycling-Startup holt bei FlexCo-Gründung Altrichter als Investor

Das niederösterreichische Startup 2nd Cycle entwickelt automatisierte Upcycling-Anlagen für gebrauchte Photovoltaik-Module. Im Rahmen der Unternehmensgründung, die in Form einer FlexCo erfolgte, holte sich das Unternehmen den österreichischen Business Angel Michael Altrichter und die Müller Gutenbrunn Group an Bord.
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v.l.n.r. Simon Schauppenlehner, Simon Prüller, Michael Altrichter, Gerald Eichler, Michael Prüller, Jakob Anger, Christian Müller-Guttenbrunn, Maximilian Müller-Guttenbrunn | (c) 2nd Cycle

Für die Energiewende ist die flächendeckende Installation von PV-Anlagen unumgänglich. Schätzungen zufolge werden weltweit täglich mehr als drei Millionen PV-Module installiert. Im Schnitt verfügen derartige Module über eine Lebensdauer von rund 20 Jahren. Zudem machen rasante Weiterentwicklungen bei Photovoltaik-Modulen ein sogenanntes „Repowering“ (den Austausch von PV-Modulen) für Anlagenbetreiber:innen immer attraktiver.

Für 2030 wird allein in Deutschland ein Rücklauf von 50 Millionen Modulen jährlich prognostiziert. Darunter werden sich einerseits defekte, aber auch viele technisch einwandfreie PV-Module befinden. Aus diesen Gründen braucht es künftig einen leistungsfähigen Prozess, der gebrauchte PV-Module reinigt, prüft und im Bedarfsfall repariert.

Startup aus Amstetten möchte Lösung bieten

An einer entsprechenden Lösung arbeitet das erst im Jänner 2024 gegründete niederösterreichische Startup 2nd Cycle. Das Unternehmen entwickelt automatisierte Upcycling-Anlagen für gebrauchte Photovoltaik-Module. Derzeit baut das Unternehmen rund um ein fünfköpfiges Gründerteam, das unter anderem über einen Maschinenbau-Background verfügt, einen ersten Prototyp.

Die Teststraße soll künftig vollautomatisiert arbeiten | (c) 2nd Cycle

Das System soll künftig Module auf deren Funktionsfähigkeit überprüfen. Dazu zählen unter anderem die Reinigung der Module aber auch die Überprüfung der Metallrahmen und Glasplatten auf Sprünge oder Blasen. Zudem wird mit weiteren Testverfahren – zum Beispiel mit Hilfe von Elektrolumineszenz – analysiert, welche Teile der Module noch funktionsfähig sind und welche nicht. Am Ende des Prozesses steht eine Weiche, die entscheidet, welche Module über ausreichend Wirkungsgrad verfügen und sich in den Kreislauf zurückführen lassen (Reuse) und welche dem Recycling zugeführt werden müssen. Zudem setzt das Startup auch auf Deep Learning, um das Testverfahren schrittweise zu verbessern.

Firmengründung mit Investoren

Im Zuge der Unternehmensgründung, die im Jänner 2024 in Form einer FlexCo erfolgte, holte sich das Gründerteam rund um Simon Prüller, Gerald Eichler, Michael Prüller, Simon Schauppenlehner und Jakob Anger den österreichischen Business Angel Michael Altrichter und die Müller Gutenbrunn Group als Investoren an Bord. Bei der Müller Gutenbrunn Group handelt es sich um ein in Amstetten angesiedeltes Unternehmen, das sich auf Recyclingservices metallhaltiger Produkte, wie Altautos, Elektro- und Elektronikartikel spezialisiert hat. Altrichter und die Gutenbrunn Group sollen sich jeweils mit einem sechsstelligen Betrag am Unternehmen beteiligt haben.

2nd Cycle setzt auf FlexCo-Gründung

Wie Co-Founder Michael Prüller gegenüber brutkasten erläutert, hat das Team mit der Unternehmensgründung auf die Einführung der FlexCo am 1. Jänner gewartet, wobei sie vom in der Startup-Szene bekannten Anwalt Keyvan Rastegar beraten wurden. Unter anderem wurden so Unternehmenswert-Anteile (UWA) zur Gestaltung eines künftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms geschaffen.

„Das Gründerteam ist top und vollständig. Es besteht aus Experten in Maschinenbau, Automatisierungstechnik, technischer Physik sowie Datenauswertung und kooperiert mit renommierten Forschungseinrichtungen“, so Altrichter, der sich auch als Co-Founder zum Gründerteam des jungen Unternehmens zählt. Zudem sollen Kooperationen mit Anlagenbetreiber:innen folgen. Zum Hintergrund: Derzeit müssen Betreiber:innen für die Entsorgung von PV-Modulen hohe Summen zahlen, was dem Startup künftig auch in die Hände spielen soll.

Und das Startup definierte bereits ein ambitioniertes Ziel: Bis 2031 sollen rund acht Prozent des EU-weiten Rückstroms an gebrauchten PV-Modulen mit 20 Upcycling-Anlagen aufbereitet werden, was rund 200.000 Tonnen PV-Müll einsparen und 75 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß verhindern könnte.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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