23.04.2019

Silva: Österreichweite Listung bei Spar noch vor 2Min2Mio-Deal-Abschluss

Bei "2 Minuten 2 Millionen" konnte Johannes Ribeiro da Silva mit seinem Getränk Silva gleich drei Investoren für sich gewinnen. Während die Investment-Verhandlungen noch laufen darf sich das niederösterreichische Startup über einen österreichweiten Rollout in Supermärkten freuen. Wir sprachen dazu mit dem Gründer.
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Silva,
(c) Gerry Frank - Markus Jokesz und Johannes Riberio da Silva beleben ein in Vergessenheit geratenes Getränk neu.

Das Getränk Verjus besitzt eine traditionsreiche Geschichte, die fast in Vergessenheit geraten ist. Der Saft aus unreifen Trauben fand bereits 400 v. Chr. in Griechenland Erwähnung und wurde dort als Medizin zur Verdauungshilfe und gegen Geschwüre eingesetzt. Den Weg nach Europa fand es mit der Rückkehr der Kreuzritter im 12. Jahrhundert. In Österreich haben Mönche des Stifts Gloggnitz den Saft bereits im 11. Jahrhundert hergestellt. Heute hat Johannes Riberio da Silva mit seinem Startup auf Verjus basierend nicht nur ein neues Getränk erfunden, sondern auch dessen Geschichte wieder zurückgebracht.

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Ein bemerkenswerter Fund

„Unreife Trauben mit Alkohol versetzt, Zucker dazu, stehen lassen. Vor dem Trinken mit Wasser aufspritzen, heißt es stichwortartig in einem alten, vergilbten Kochbuch, gefunden am Riegelhof in Prein an der Rax. Die Jahreszahl 1906 ist zu erkennen“. So lauten die ersten Sätze der Entstehungsgeschichte des Drinks von da Silva, die auf der Homepage zu finden sind.

Wir schreiben das Jahr 2016. Der Getränkeproduzent da Silva findet in einer historischen Villa in Prein an der Rax (die einst dem österreichischen Schriftsteller Franz Carl Heimito Ritter von Doderer gehört hatte) ein altes Kochbuch aus dem 19. Jahrhundert. Darin steht ein niedergeschriebenes Rezept für ein Getränk aus unreifen Trauben. Nach einigem Herumexperimentieren war der Drink namens Silva geboren. Da Silva hatte dem klassischen Verjus Limettensirup, Alkohol und prickelndes Quellwasser beigemengt und damit „das alte Getränk an die heutige Zeit angepasst“, wie er sagt.

Silva angelt sich drei Investoren bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der Auftritt bei der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ steigerte nicht nur die Bekanntheit des „Erfrischungsgetränks“, sondern sicherte auch die Unterstützung der Investoren Leo Hillinger, Martin Rola und Hans Peter Haselsteiner. Der Deal vor laufender Kamera: dreimal 90.000 Euro für 25,1 Prozent Firmenanteile.

Nichts auswendig gelernt

„Zu Beginn waren wir eigentlich nicht nervös“, erklärt da Silva seine Gefühlslage kurz vor dem Pitch. „Die Aufgeregtheit begann erst direkt vor der Tür. Wir empfanden unseren Pitch grundsätzlich als sehr gut“. Das Geheimnis dieser Souveränität verortet der Gründer darin, dass das beide Vortragenden „nichts auswendig gelernt haben“. Sie hätten sich an einem Aufbau, wann, wer etwas sagt, gehalten und dennoch frei geredet. „So ist die Gefahr kleiner, irgendwo zu hängen, wenn man einmal den roten Faden verliert“, erklärt da Silva.

Verhandlungen laufen noch

Der geschlossene Deal aus der Sendung ist jedoch noch nicht unterschriftsreif, wie uns der Founder wissen lässt. Direkt nach der Aufzeichnung war das Silva-Team am Weingut von Leo Hillinger eingeladen und befindet sich aktuell noch mit den drei potentiellen Kapitalgebern in Verhandlung. Federführend dabei ist Martin Rohla, der für alle drei Investoren spricht.

„Der Deal ist noch nicht unter Dach und Fach, weil für uns noch einige Punkte offen und wichtig sind. Es geht um Anteile, Größenordnungen und darum, was die Investoren noch zusätzlich beisteuern können“, sagt da Silva, der aber mit einer baldigen Einigung rechnet.

Listung bei Spar, Metro und Kastner

Gestartet hat das Unternehmen mit der Listung in ausgewählten Spar-Filialen im Süden von Niederösterreich. Heute ist der Getränkeproduzent Teil des „Young & Urban by Spar“-Programms und österreichweit in 1500 Filialen vertreten. Ebenso gibt es die Getränke-Neuheit in allen zwölf Metro-Märkten sowie beim Lebensmittel Großhandel Kastner zu erstehen, wie da Silva erzählt. „Allein, in den Regalen zu stehen, bedeutet noch lange nicht, auch gekauft zu werden“. Das ist dem jungen Entrepreneur bewusst.

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„Wenn Leute kosten, dann funktioniert es“

„Deshalb haben wir rund 30 Verkostungs-Mitarbeiter, die jedes Wochenende in diversen Spar-Filialen stehen und Silva als Kostprobe anbieten. So beginnt langsam unsere Bekanntheit zu wachsen. Wenn die Leute kosten, dann funktioniert es“, sagt da Silva, der diesen Schluss aus persönlicher Erfahrung heraus gezogen hat:“In den Spar-Märkten, wo wir begonnen haben – etwa Neunkirchen oder Wiener Neustadt – waren wir 2018 im Bereich Wein und Schaumwein das meistverkaufteste Getränk. Und langsam merken wir, es läuft landesweit gut an“, so der Gründer.

USA, Portugal und Spanien im Blick

Die nächsten Ziele des Startups sind, sobald die Finanzierung steht, in Marketing zu investieren. Zusätzlich hat man noch eine Expansion für das nächste Jahr im Sinn. „2020 wollen wir den Schritt nach Spanien, Portugal und die USA wagen. Silva hat das Potential, auch über Österreichs Grenzen hinaus erfolgreich zu sein“, zeigt sich der Gründer überzeugt.


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⇒ Zur Homepage des Getränkeherstellers

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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