11.10.2021

“Gefühlt stehst du da nackig”: So geht es Gründer:innen in 2MIN2MIO

Isabelle Weigand, Liza Brandstätter und Marco Pollandt mit Raimund Novotny waren in der letzten Staffel der Show “2 Minuten 2 Millionen”. Sie erzählen im Podcast "Rika gründet" vom Prozess vor der Show, wie es ihnen währenddessen erging und was sie an Erfahrungen mitgenommen haben.
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Isabelle Weigand (Gründerin von Skoonu), Liza Brandstätter (Gründerin von Rost) und Marco Pollandt mit Raimund Novotny (Gründer von Riding Dinner) mit Rika Mader im Gespräch (c) Magdalena Schauer-Burkart/brutkasten

In der neunten Folge des Podcast-Formats „Rika gründet“ sprechen Gründer:innen der letzten Staffel „2 Minuten 2 Millionen“ darüber wie es ihnen vor, während und nach der Show ergangen ist. Isabelle Weigand (Gründerin von Skoonu), Liza Brandstätter (Gründerin von Rost) und Marco Pollandt mit Raimund Novotny (Gründer von Riding Dinner) wissen ganz genau worauf es ankommt. Daher geben sie im Gespräch Tipps zum Prozess vor der Show, erzählen wie es ihnen währenddessen erging und was sie von dieser Erfahrung mitgenommen haben.

Tipp: „Zu zweit in der Show pitchen„

„Du stehst zwar angezogen in der Show, aber gefühlt stehst du da nackig“, so Isabelle darüber wie es ihr beim Pitch ihres Unternehmens ergangen ist. Marco und Raimund waren zu zweit und haben so ihre Skills vor den Investor:innen vereinen können und somit auch ein Investment abgestaubt. Auch Liza freute sich darüber, dass ein Business Angel eingestiegen ist. Obwohl es nicht ihr „Wunsch-Investor“ Herr Hillinger war, der thematisch am besten zu ihr gepasst hätte. Wollt ihr mehr über ihre Erfahrungen mit der Show 2MIN2MIO erfahren? Dann hört auf jeden Fall rein in die neue Folge!

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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