17.04.2018

2M2M: Eine Mio. Euro für E-Bike-Antrieb, Spiele und Kosmetik

Im Finale der fünften Staffel von 2 Minuten 2 Millionen holten sich Add-e, Rudy Games und Cosmetics Investments und Medienvolumen.
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add-e
(c) Gery Frank

90 Millionen Fahrräder, die man mit seinem Produkt nachrüsten könnte, gebe es allein im deutschsprachigen Raum, sagt der Add-e-Gründer im Pitch. Sein Startup erzeugt einen E-Antrieb für Fahrräder. Die Besonderheit: Mit dem Motor und einem trinkflaschengroßen Akku kann man bestehende Fahrräder zu E-Bikes machen. Man wolle das Händlernetzwerk nun ausbauen und das koste Geld, sagt der Founder. Er bietet 12,5 Prozent des Unternehmens für 450.000 Euro.

+++ Katharina Schneider: “Es zählt zu 80 Prozent das Gespür” +++

Add-e: Schwarze Zahlen seit dem ersten Jahr

Auch im Staffelfinale animiert diese Bewertung Leo Hillinger zu seinem bereits bekannten Kopfschütteln. Doch die intensiven Nachfragen bringen viel Positives zu Tage. Etwa dass Add-e im laufenden Geschäftsjahr (Anm. zur Zeit der Aufzeichnung) mit 850.000 Euro Umsatz rechnet. Und dass man bereits seit dem ersten Geschäftsjahr – 2015 – schwarze Zahlen schrieb – wenn auch noch keine Mega-Gewinne einstrich. Auch sonst schlägt sich der Gründer souverän. Die Investoren scheinen interessiert. Von Leo Hillinger, der bekanntlich Miteigentümer eines Fahrradgeschäfts ist, gibt es zwar kein Investment, aber ein Kooperationsangebot. Michael Altrichter ist überzeugt – “ Da passt alles“ – allerdings nicht von der Bewertung. 450.000 Euro für 30 Prozent ist sein Gegenangebot. Dafür wünscht er sich die Beteiligung eines weiteren Investors.

Intensive Verhandlungen

Der Gründer wartet also noch weitere Angebote ab. Katharina Schneider investiert zwar nicht in Add-e, bietet aber Mediashop als Vertriebsplattform an. Heinrich Prokop: „Als Clever Clover kann ich nicht“. Aber als Privatperson könne er sich vorstellen, 50.000 Euro zu co-investieren. Nun schaltet sich Daniel Zech dazu. 300.000 Euro Medienvolumen für zehn Prozent – so sein Zusatzangebot. Fehlt nur noch Hans Peter Haselsteiner: „Herr Altrichter, geben’s ma an Hunderter oder zwei Hunderter“ – er will sich beteiligen. Darauf Altrichter: „Wir machen fifty fifty“. Zumindest die Investoren haben es sich also ausgemacht.

Nach einer kurzen Beratung, kommt der Gründer zurück. Zunächst wendet er sich an Zech: „Die zehn Prozent sind zu viel“ – eine Absage. Souverän macht er dann ein Gegenangebot: 18 Prozent für 400.000 Euro. Inzwischen will Hillinger doch mitinvestieren. Altrichter bringt ein neues Angebot – jetzt für vier Investoren, unter der Voraussetzung, dass auch Medienvolumen dabei ist: 450.000 Euro für 26 Prozent. Zech reduziert seine Forderung auf 7,5 Prozent. Haselsteiner versucht Zech auf vier Prozent hinunterzuhandeln. Zech bietet dafür 150.000 Euro Medienvolumen. Und der Gründer: „Da kann ich nicht nein sagen“. Deal! Am Ende sind es also 450.000 Euro von Altrichter, Haselsteiner, Prokop und Hillinger und 150.000 Euro Medienvolumen von Zech für insgesamt 30 Prozent.

Rudy Games: „Der Retail-Bereich ist für uns wichtiger“

Gespielt wird von den Investoren bei Rudy Games. Das Startup kombiniert klassische Brettspiele mit einer App und Augmented Reality-Elementen. Doch das Angebot, 7,5 Prozent für 300.000 Euro stößt, wie so oft, auf Nasenrümpfen bei den Investoren. Nach der Frage- und Spielrunde gibt es gleich einmal Absagen von Haselsteiner und Hillinger – mit der Bewertung als Begründung. Katharina Schneider will sich das Spiel zwar privat kaufen, aber nicht investieren. Auch Altrichter ist die Bewertung zu hoch, aber er legt ein Angebot: 300.000 Euro für 15 Prozent. Doch Heinrich Prokop unterbietet: 300.000 Euro für zehn Prozent, „allerdings mit sehr stringenten Minderheitsrechten“. Denn ein schneller internationaler Rollout sei notwendig. Altrichter macht nochmal Werbung für sein Angebot: „Bei mir gibt es kein Kleingedrucktes“. Der Gründer entscheidet sich aber für Prokop – „der Retail-Bereich ist für uns wichtiger“.

Anlässlich der Ausstrahlung wurde noch ein Co-Investment für Rudy Games durch Camouflage Ventures und Martin Global bekanntgegeben. Insgesamt sei es nun ein mittlerer sechsstelliger Betrag. Details dazu und Stellungnahmen von Rudy Games-Gründer Manfred Lamplmair und Heinrich Prokop, sowie Dominik Greiner (Camouflage Ventures) und Peter Koch (Martin Global) im Video-Interview:

Fruits Cosmetics: Viel positive Resonanz und vier Absagen

Kosmetik aus Früchten – der Name ist bei Fruits Cosmetics Programm. Die Inhaltsstoffe sind dabei rein natürlich, sogar jene der Verpackung. Das Angebot: 30 Prozent des Unternehmens für 300.000 Euro. Als Testimonial ist die Oma der Gründerin vor Ort. Ihr wahres Alter sei ein Geheimnis. Die Investoren zeigen sich durchaus überzeugt. Doch Haselsteiner macht die erste Absage: „Ich glaube, dass es einen Markt gibt, wenn auch nicht für mich“. Und Altrichter: „Als Marktumfeld ist es nicht ganz passend für mich“. Auch Prokop sagt ab. Die Gründerin hatte ihre Hoffnung ohnehin sichtlich auf die Frau in der Investoren-Runde gelegt. Die sagt dann auch: „Es wird ab morgen bei mir im Badezimmer stehen“. Doch dann kommt die Ernüchterung. Auch Schneider sagt ab, obwohl sie „riesengroßen Erfolg“ erwartet.

Hillinger erfüllt sich Traum eigener Kosmetiklinie

Und dann kommt Hillinger, der bislang selten alleine investierte. Der startet gleich mit: „Des is ziemlich aufglegt für mi!“. Er hätte schon immer eine eigene Kosmetiklinie haben wollen. Und dann etwas, das viele wohl wirklich nicht von ihm erwartet hätten: „Wenn I des Branding krieg, is a die Bewertung ka Problem für mi“. Na dann! Dafür hat sich das Warten auf die letzte Folge ausgezahlt. Und als Draufgabe zum Hillinger-Einzel-Investment zur ausgerufenen Bewertung gibt es auch noch das Bipa Startup Ticket.

Kein Investment gab es in der zwölften und letzten Folge der aktuellen Staffel von 2 Minuten 2 Millionen für SpoONtanies und rund:Stiel.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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