20.03.2018

2M2M: 800.000 Euro für Nachhaltigkeits-Startup und Vorhangstange

In Folge 8 der aktuellen Staffel von 2 Minuten 2 Millionen holten sich das Reperatur-Startup Refurbed und die Vorhangstange Joool Investments.
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Joool Refurbed - Zu hohe Bewertung
Screenshot: Leo Hillinger bei der Bewertung des Startups Refurbed bei 2 Minuten 2 Millionen

„Unsere Zielgruppe sind Menschen, die nicht bohren können, dürfen oder wollen“, erklärt Joool-Gründer Laurenz Simbruner, der selbst als Startup-Investor tätig ist. Sein Produkt, eine Vorhangstange mit Klemmfunktion, ähnlich einer Klimmzugstange. Sein Angebot: 20 Prozent des Unternehmens für 300.000 Euro. Nach einigen fachlichen Fragen flüstert Leo Hillinger zu Katharina Schneider: „Des is wos für di!“. Und sie nickt. Doch bevor es in diese Richtung weitergeht, meldet sich Hans Peter Haselsteiner zu Wort. Und er sagt ab. Der Markt für das Produkt sei nicht groß, denn: „Ich schraub das doch nicht selber an. Ich lass mir das machen“. Nach kurzem Feedback der anderen sieht er aber ein: „Ich bin da also schon so angehoben. Ein normaler Mensch macht das“.

+++ Papp-Spielzeug überzeugt: “Nur” 120.000 Euro in 2M2M Sendung 7 +++

Schneider und Hillinger schlagen bei Joool zu

Dann ist Leo Hillinger an der Reihe. „Burschen, das ist genial“, aber er will noch darüber nachdenken. Der nächste, der konkret wird, ist Heinrich Prokop: „Mir ist es zu früh, sorry Guys!“ Währenddessen zeigt Hillinger Schneider eine Notiz in seinem Block. Er scheint einen Plan zu haben. Aber Katharina Schneider sagt: „Ich bin noch am Überlegen. Ich stell mich hinten an“. Doch Michael Altrichter gibt bei Joool relativ schnell w.o.. Also wieder Hillinger. Er will sich beteiligen, aber nur gemeinsam mit Schneider. Und sie will. Ihr Angebot: 300.000 Euro für 26 Prozent, die sie sich mit Hillinger aufteilen will. Deal!

Hillinger von Refurbed-Bewertung entsetzt

Das Wiener Startup Refurbed vermittelt über seine Plattform generalüberholte Elektrogeräte wie Smartphones und Laptops an Kunden – der Brutkasten berichtete bereits mehrmals. Für die Kunden sind die Geräte günstiger – die Umwelt profitiert. 2017 habe man bereits sechsstellige Umsätze gemacht, sagt Gründer Peter Windischhofer. Als er dann 10 Sekunden vor Ende des Pitch das Angebot macht – 10 Prozent für 500.000 Euro – fällt ihm Leo Hillinger aber ins Wort: „Wie Bitte?“, fragt er. Doch er hat sich nicht verhört.

Absage an hartnäckigen Daniel Zech

Auf die erste intensive Fragerunde finden die beiden Gründer passende Antworten. Entsprechend auch Heinrich Prokops Urteil: „Das ist super, was ihr da macht. Keine Frage“. Er sagt dennoch ab – zu teuer. Auch Haselsteiner sagt ab, obwohl ihm die Idee gefällt. Und Schneider: „Ich würde gerne, es passt aber nicht ganz dazu“. Hillinger denkt inzwischen scheinbar anders – „grenzgenial“. Und dennoch: „Ich als Weinbäuerlein…“. Doch er verweist auf Altrichter. Und der legt ein Angebot: „500.000 Euro für 20 Prozent“. Nun bietet Daniel Zech zusätzlich TV-Werbung im Wert von 600.000 Euro für 12 Prozent. Dei Gründer beraten sich kurz. SevenVentures sagen sie ab, obwohl Zech nicht locker lässt (und schreiben später in einer Aussendung: „Unsere Produkte sind unsere beste Werbung“). An Altrichter ergeht Versuch Nummer 2: 12,5 Prozent für die halbe Million. Er gibt 15 Prozent für den Betrag als „take it or leave it“ aus. Es wird nochmal ein Krimi rund um Zech, der weiter drängt. Letztendlich kommt man aber mit Altrichter ins Geschäft.

+++ 2M2M: 750.000 Euro für Öko-Klo, Zahnbürste und Ability-App +++

Keine Investments gab es in Sendung 8 für Wauh, Obstraupe und Big Power. Letzteres Startup, das Schinkenchips herstellt, wird jedoch von Heinrich Prokop und Leo Hillinger in der weiteren Entwicklung durch in kind Leistungen (im Wert von rund 60.000 €) unterstützt. Die beiden Investoren stellen ein Cash-Investment in Aussicht.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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