06.03.2018

2M2M: 750.000 Euro für Öko-Klo, Zahnbürste und Ability-App

In Folge sechs der aktuellen Staffel von 2 Minuten 2 Millionen flossen insgesamt 750.000 Euro. Investments holten sich öKlo, PushBrush und BilliTii.
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öKlo
(c) Gerry Frank

„Unser Geschäftsmodell ist: Wir machen Scheiße zu Geld. Und das doppelt“ – diesen Spruch brachte öKlo-Geschäftsführer Niko Boganzidis nicht das erste Mal an – etwa auch vor ein paar Wochen gegenüber dem Brutkasten. Sei’s drum: Der Spruch ist einfach gut. Und er beschreibt das Modell: öKlo vermietet Komposttoiletten und verkauft dann die Komposterde. 250.000 Euro für zehn Prozent des Unternehmens bietet der Gründer in der Sendung. Hans Peter Haselsteiner will jedenfalls gleich probesitzen – „bitte nicht herschauen“.

+++ 2 Minuten 2 Millionen: 750.000 Euro für Kartoffelrollen und Kaffee +++

Haselsteiner macht „kein Scheiß-Geschäft“ mit öKlo

Zwischendurch sieht es nicht gut aus. Landwirt Leo Hillinger fragt zwar genau nach, findet das Konzept sehr spannend, will in Kontakt bleiben, will aber nicht einsteigen. „Wie wollen Sie damit Geld verdienen? Das ist mir alles überhaupt nicht klar“, sagt Heinrich Prokop. Auch Michael Altrichter winkt ab: „Was man aus der Scheiße machen kann ist zu wenig greifbar“. Katharina Schneider ist zwar positiver, will aber auch nicht investieren. Doch dann kommt Haselsteiner. Er stellt einige Bedingungen, aber: Er macht ein Angebot. 300.000 Euro für 26 Prozent. Deal! Haselsteiner: „Wir werden doch nicht ein Scheiß-Geschäft gemacht haben.“

Wegwerfprodukt mit Potenzial?

Vom Fäkal-Bereich zur Mundhygiene. Mit Push Brush tritt nicht das erste Zahnbürsten-Startup bei 2 Minuten 2 Millionen an. Das Konzept gab es in der Sendung aber bislang noch nicht. Die Zahnbürste enthält die Zahnpaste in sich, die über Druck dosiert auf den Bürstenkopf gelangt. Drei Monate kommt man damit aus – dann sollte laut Zahnärzten ohnehin die Zahnbürste wechseln. Fünf Prozent des Unternehmens, das im Vorjahr 40.000 Euro Umsatz gemacht hatte für 250.000 Euro lautet das ambitionierte Angebot. Gibt es Kapital für das europaweit patentierte Wegwerfprodukt?

Haselsteiner: „Das übersteigt sogar meine finanziellen Möglichkeiten“

„Es ist wirklich eine sehr interessante Geschichte für einen Investor, aber ich kann mit deiner Bewertung gar nicht leben“, sagt Hillinger (Déja Vu?), „I rechn hi, i rechn her – des wird nix für mi“. Daniel Zech von 7VenturesAustria schaltet sich ein. Er will nur investieren, wenn sich ein Cash-Investor findet. es kommt zu einer Debatte zwischen den Investoren. „Das ist ein Wahnsinn“, ist zu hören. Die Bewertung wird als „unmöglich“ bezeichnet. „Das übersteigt sogar meine finanziellen Möglichkeiten“, sagt Haselsteiner. Denn man trete gegen einen Weltmarkt an. Und dennoch: „Ich möchte gerne für 300.000 Euro 25 Prozent und eine Stimme“ – der Strabag-Chef will wieder zuschlagen. Daniel Zech bietet dazu 100.000 Euro TV-Werbung für vier Prozent. Man kommt ins Geschäft.

BilliTii: „Wir wollen damit Geld verdienen“

Bei BilliTii muss man zweimal hinsehen, um den Namen lesen zu können. Die App ist ein kostenloser Chat, der gezielt Antworten auf individuelle Fragen von Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Familien, Freunden und dem gesamten Umfeld bereitstellt. Founder Horst Eckstein, der selbst an einem Arm gelähmt ist, will 150.000 Euro für 10 Prozent des Unternehmens. „Das ist kein Sozialprojekt“, fasst Haselsteiner zusammen. „Nein, wir wollen Geld damit verdienen“, entgegnet der Gründer. Es gibt einige Absagen. „Best Case – bis wir die 150.000 zurückhaben, dauert es zehn Jahre“, sagt etwa Prokop. Michael Altrichter sieht das anders. Er macht ein Angebot: 150.000 Für 25 Prozent plus 1. Kurzes Zögern – Ja.

Leer gingen diesmal die Startups Holzkitz und Scroc aus.

+++ 2 Min. 2 Mio.: 440.000 Euro für Pizzastein, Inhalier-Schnabel und Bücherservice +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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