10.04.2018

2M2M: 1,6 Mio Euro für Amabrush, Vello Bike, moxVR und Schlaue Box

Eine Million Euro Investment von Hans Peter Haselsteiner kann sich Amabrush in Folge 11 der aktuellen Staffel 2 Minuten 2 Millionen sichern. Vello Bike und moxVR bekommen sechsstellige Kapitalspritzen.
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Amabrush
(c) Gerry Frank

Das Startup Amabrush mit Sitz in Wien und San Francisco hat bereits im vergangenen Sommer eine relativ hohe Bekanntheit erlangt. Über drei Millionen Euro sammelte das Unternehmen, das eine vollautomatische Zahnbürste erzeugt, damals über Kickstarter ein. In der weltweiten Rangliste kam man damit auf (bis dato) Platz 29. Entsprechend selbstbewusst liefert Founder Marvin Musialek bei 2 Minuten 2 Millionen ein Novum: Er macht zunächst kein Angebot, sagt aber, dass er einen Media vor Revenue-Deal von SevenVentures Austria anstrebt. Eine Chance will er den Investoren dann dennoch lassen. Für eine Million Euro für fünf Prozent Unternehmensanteile würde man sich gerne einen Business Angel mit Know-How an Bord holen. „Ich weiß, dass diese Bewertung für Sie vielleicht etwas hochgegriffen ist“, räumt Musialek ein.

+++ 2M2M: „Das sind ja lauter Zuckerbergs“ +++

Haselsteiner sagt Amabrush ab…

Es folgen die üblichen kritischen Rückfragen. Musialek bleibt dabei selbstbewusst. Und alle Investoren scheinen prinzipiell überzeugt. „Da kann man nur staunen“, sagt Hans Peter Haselsteiner. Und: „Sie brauchen eigentlich keinen Investor“ und sagt ab. Auch Michael Altrichter: „Da brauch ich gar kein Gegenangebot machen. Schade, dass ich nicht dabei sein kann“. Leo Hillinger geht es anders an: „Wir könnten ja dabei sein – alle fünf je ein Prozent. Das wird ja nicht weniger. Das ist wie, als wenn du im ersten Bezirk eine Wohnung kaufst – die wird auch nicht billiger“. Das scheint Haselsteiner ins Grübeln zu bringen. Altrichter wehrt ab: „Es bleibt ein gewisses Restrisiko“. Heinrich Prokop nutz eine kurze Pause um abzusagen: „Es ist zu spät für uns“. Haselsteiner macht sich derweil Notizen. Auch Katharina Schneider winkt ab.

… und er schlägt doch zu

Daniel Zech meldet sich, wie bestellt, zu Wort. „Die gute Nachricht“: Es gibt für Amabrush das BIPA Startup Ticket. Die schlechte: „Ein Unternehmen, das fast vier Millionen über Crowdfunding eingenommen hat, ist für uns ein klassischer Kunde“. Es gibt keinen Media for Revenue-Deal. Und dann der (durch die Regie bereits vorbereitete) Knalleffekt. „Herr Musialek, ich nehm die fünf Prozent für die Million“, sagt Haselsteiner. Jetzt wirkt der Gründer überrumpelt. „Wir werden uns zu unterhalten haben, wie der Gesellschaftsvertrag aussieht“, räumt Haselsteiner ein. Aber eines ist klar: Deal! Und Musialek ist „oag überwältigt“.

Vello Bike: „Die Bewertung ist unverschämt“

Das Startup Vello Bike, das ein selbstladendes Elektro-Faltrad baut, sorgt mit dem Angebot, zehn Prozent für 350.000 Euro zunächst für Kopfschütteln. Die Fragen sind entsprechend kritisch. Haselsteiner, Prokop und Schneider sagen ab. Doch Hillinger macht ein Angebot, allerdings kein Investment – „Die Bewertung ist unverschämt“. Doch er ist Miteigentümer eines Rad-Geschäfts und will das Vello Bike dort ausstellen. Da springt Altrichter ein: „Das Produkt hat mich überzeugt. Aber viel zu teuer“. Er macht dennoch ein Angebot: 350.000 Euro für 35 Prozent. Ein Gegenangebot schmettert er sofort ab: „Nicht verhandelbar“. Die Co-Founderin übernimmt: „Wir nehmen an“.

moxVR: „Des gibt’s scho“ – und dann Investment

moxVR, das Virtual Reality-Begehungen des potenziellen Traumhauses ermöglicht, will für 10 Prozent 250.000 Euro. „Des gibt’s scho“, so der erste Kommentar von Haselsteiner. Nach einer Fragerunde wird das Produkt getestet – und überzeugt offenkundig. Dennoch: Es folgen harte Nachfragen. Die Bewertung wird vor allem von Haselsteiner stark in Frage gestellt. „Bei der Bewertung sind wir offen. Wir brauchen 250.000 Euro Kapital“. Nach einigen Absagen legen Haselsteiner und Altrichter dann auch ein Angebot: 250.000 Euro für 25,1 Prozent. und es wird angenommen.

Die schlaue Box: Dramatisches Finale

Nochmal dramatisch wird es bei „Die schlaue Box“, das Kinder mit Autismus durch seine Materialien unterstützt. Die Investoren sehen den von der Gründerin gepitchten Business-Case nicht und sagen ab. Dann entscheiden sie sich aber dafür, ihr gemeinsam insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Und das, nachdem die Gründerin bereits enttäuscht die Bühne verlassen hat.

Leer ging in Folge 11 der aktuellen Staffel von 2 Minuten 2 Millionen Skarabeos aus.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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