13.06.2024
INVESTMENT

27 Mio. US. Dollar Series-A-Investment für österreichischen Co-Founder im Silicon Valley

Der Wiener Maximilian Hörantner ist Teil eines sechsköpfigen Teams, das in den USA SwiftSolar ins Leben gerufen hat. Nun hat das Startup eine Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen.
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SwiftSolar
(c) LinkedIn/FB - Maximilian Hörantner von SwiftSolar.

Maximilian Hörantner hat im Silicon Valley 2017 mit fünf Mitgründern SwiftSolar ins Leben gerufen, ein Startup, das Perowskit-Solartechnologie (ein Mineral mit typischer Kristallstruktur) herstellt. Dafür gab es nun eine Series A in Höhe von 27 Mio. US-Dollar.

SwiftSolar: insgesamt 44 Mio. US-Dollar eingesammelt

Die Runde wurde gemeinsam von Eni Next (Corporate-Venture-Capital-Arm von Eni) und Fontinalis Partners geleitet. Außerdem beteiligen sich neue und bestehende Investoren an der Runde, darunter die Stanford University, Good Growth Capital, BlueScopeX, HL Ventures, Toba Capital, Sid Sijbrandij, James Fickel, Adam Winkel, Fred Ehrsam, Jonathan Lin und Climate Capital.

Somit hat SwiftSolar insgesamt 44 Millionen US-Dollar für seine Mission eingesammelt, die Solarenergielandschaft mit Perowskit-Tandem-Solarprodukten zu verändern. Das aktuelle Kapital soll die Skalierung der Tandemtechnologie von SwiftSolar beschleunigen, während sich das Unternehmen auf den Spatenstich für seine erste Fabrik vorbereitet.

„In den letzten Jahren haben wir extrem hart daran gearbeitet, unsere bahnbrechende Tandem-Solarzellentechnologie auf den Markt zu bringen“, schreibt der gebürtige Wiener Hörantner auf LinekdIn. „Die größte Erkenntnis für mich war, dass Deep Tech DEEP Tech ist und es viel harte Arbeit und Zeit von brillanten und engagierten Menschen braucht, um sie vom Labor in die Produktion zu bringen. Aber es ist ein phänomenales Gefühl, wenn man sieht, dass es tatsächlich geschieht, wenn viele Puzzleteile zusammenpassen und der Weg, der vor uns liegt, immer klarer wird.“

Perowskit-Tandemtechnologie

Der USP der Perowskit-Tandemtechnologie von SwiftSolar verspricht, die heutigen und gängigen Silizium- und Dünnschichttechnologien in Sachen geringere Kosten drastisch zu übertreffen. Die Herstellung von Perowskit-Solarzellen erfordere weniger Material und weniger Energie, was die Herstellungskosten und die Kohlenstoffbelastung senken soll. Die Leistungssteigerungen und Kostensenkungen der Perowskit-Technologie hätten sogar das Potenzial, die Gesamtkosten der Solarenergie um bis zu 30 Prozent zu senken, so der Claim.

SolarSwift möchte Solarproduktion zurück in die USA bringen

„Solar ist die Zukunft der Energie – nicht nur der sauberen Energie“, sagte Joel Jean, ebenfalls Mitbegründer und CEO von SwiftSolar per Aussendung. „Unsere fortschrittlichen Perowskit-Solarzellen können alles übertreffen, was derzeit auf dem Markt erhältlich ist. Die Menschen wissen vielleicht nicht, dass die Solarproduktion heute in China und Südostasien konzentriert ist. SwiftSolar wird die fortschrittliche Solarproduktion zurück in die USA bringen und unseren heimischen Sektor für erneuerbare Energien stärken. Dies ist eine noch nie dagewesene Gelegenheit, die globale Solarindustrie umzugestalten. Wir freuen uns, mit dieser Finanzierungsrunde mit erstklassigen Deep-Tech- und strategischen Investoren zusammenzuarbeiten, um Swift auf die nächste Stufe zu heben.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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