03.07.2018

250.000 Euro Investment für Wiener Social Impact Startup WisR

Die Wiener "Recruiting-Plattform für Silver Ager" WisR holt sich eine Viertel Million Euro Seed-Investment in Form von Wandelanleihen. Wir sprachen dazu mit Co-Founderin und CEO Klaudia Bachinger.
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WisR, 2 Minuten 2 Millionen
(c) WisR/Timar Batis: Stehend vlnr.: Das WisR-Team rund um Gründer Martin Melcher, Carina Roth und Klaudia Bachinger,

Minutiös geplant scheint das Seed-Investment, das sich das Wiener Startup WisR nun holte. In den vergangenen Monaten konnte man unter anderem durch diverse Preise und Auszeichnungen auf die „Recruiting-Plattform für Silver Ager“ aufmerksam machen. Nun gab man potenziellen Business Angels genau zwei Monate Zeit, sich für ein Investment in das Startup zu entscheiden. 250.000 Euro sollten es werden. „Wir wollten damit bewusst die FOMO (fear of missing out) aktivieren. Wenn man keine Deadline setzt, dann heißt es ’schaun wir mal‘. Unsere Message war klar: Jetzt oder nicht“, erzählt Co-Founderin Klaudia Bachinger im Gespräch mit dem Brutkasten.

+++ Startup-Frühstück: Schramböck fragte Gründer nach Painpoints +++

Vier Business Angels steigen bei WisR ein

Die Taktik ist aufgegangen. Mit Niki Futter (Compass Verlag), Stephan Blahut (ÖGV), Nathalie Karré (ACCELOR) und Christian Geissler (KERN Engineering Careers) stiegen in der aktuellen Runde vier Business Angels in das Startup ein. „Natürlich hatten wir schon über Monate hinweg Beziehungen aufgebaut“, räumt Bachinger ein. Genutzt habe man etwa die Netzwerke der Female Founders und des Uni-Inkubators INiTS.

Investment über Wandelanleihen

Ein in Österreich noch relativ selten genutztes Modell nutze WisR bei den Formalitäten des Investments. Denn man vergab für die 250.000 Euro Wandelanleihen. „Damit schiebt man die Unternehmensbewertung hinaus. Das ist bei einem besonders jungen Unternehmen, bei dem eine treffende Bewertung einfach noch schwierig ist, besonders sinnvoll. Und man braucht dafür keine Anwälte oder Notare und spart sich so Geld“, erklärt Bachinger. Mit dem Modell wird das Kapital erst mit der nächsten Finanzierungsrunde auf Basis der dann genutzten Bewertung zu Unternehmensanteilen konvertiert. Die Investoren der aktuellen Runde bekommen dabei einen sogenannten „Discount“ – sie bekommen ihre Anteile also zu einer niedrigeren Bewertung, als die Investoren der nächsten Runde.

400.000 Euro-Runde in einem Jahr geplant

Dabei legte WisR eine Deckelung („Cap“) von zwei Millionen Euro fest. „Wir hoffen natürlich, dass unser Startup in einem Jahr, wenn wir 400.000 Euro raisen wollen und müssen, 15 Millionen Euro Wert ist. Aber unsere Angels sollen in diesem Fall mit ihrem stärkeren Risiko nicht verhältnismäßig schlecht aussteigen. Sie bekommen also insgesamt mindestens 12,5 Prozent, wenn unsere Bewertung tatsächlich zwei Millionen Euro übersteigt“, erklärt Bachinger. Weil man auch andere Startups an den gewonnenen Erkenntnissen teilhaben lassen will, wird Co-Founderin Carina Roth im Juli übrigens einen Workshop zum Thema Wandelanleihen abhalten.

Personal und Growth Hacking

Das aufgestellte Kapital soll nun vorwiegend in Personal und Marketing gesteckt werden. MitarbeiterInnen in den Bereichen Sales Content Marketing wurden bereits aufgenommen und das Team soll weiter wachsen. „In Punkto Marketing fokussieren wir momentan auf Growth Hacking“, sagt Bachinger.

Erst DACH, dann Japan und Südkorea

Der nächste geplante Expansionschritt ist die Erschließung des DACH-Raums. „In Deutschland und der Schweiz gibt es sehr ähnliche Bedingungen am Arbeitsmarkt und bei Steuern“, sagt die Gründerin. In weiterer Folge wären Japan und Südkorea besonders spannende Märkte. Denn Japan hat die weltweit im durchschnitt älteste Bevölkerung und Südkorea hat die am schnellsten alternde. Für das Konzept – die Vermittlung von erfahrenen Arbeitskräften im Pensionsalter auf Auftragsbasis – also die perfekten Zielmärkte. „Die USA sehen wir aufgrund der demographischen Verhältnisse zwar nicht primär als Zielmarkt. Aber unsere Business Angelina Nathalie Karré verbringt die Hälfte des Jahres dort und hat ein hervorragendes Netzwerk. Und weil es dort kein staatliches Pensionssystem gibt, könnte unser Konzept auch in den Staaten greifen“, sagt Bachinger.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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