11.05.2026
IMPACT

25 neue Social Enterprises mit VSE-Label ausgezeichnet

Von der Hacker School bis zu Open Piano for Refugees: 25 neue Social Enterprises erhielten am Freitag im BMWET das VSE-Label. Die Zahl der zertifizierten Sozialunternehmen in Österreich steigt damit auf 85.
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(c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

Im Marmorsaal des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) sind am Freitag 25 weitere österreichische Sozialunternehmen mit dem Verified Social Enterprise-Label (VSE-Label) ausgezeichnet worden. Damit erhöht sich die Zahl der bislang zertifizierten Social Enterprises auf insgesamt 85. Die fünfte Verleihung fand erstmals im Rahmen des neu geschaffenen Formats „VSE Impact Forum – Unternehmertum schafft Wirkung“ statt, das den ausgezeichneten Unternehmen zusätzlich Raum für Austausch und Information zur österreichischen Förderlandschaft bot.

Überreicht wurden die Labels von Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner (BMWET), dem Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) Bernhard Sagmeister, der stellvertretenden SENA-Vorstandsvorsitzenden Lena Gansterer sowie WKÖ-Vizepräsidentin Carmen Goby.

Breites Themenspektrum

Die neu ausgezeichneten Unternehmen decken ein weites Feld gesellschaftlicher Herausforderungen ab — von Bildung und digitaler Kompetenz über soziale Inklusion bis zu Klimaschutz, nachhaltigem Konsum und neuen Wirkungsmodellen im Bereich Daten und Technologie. Unter den Geehrten finden sich etwa die AfB mildtätige und gemeinnützige Gesellschaft, AssistenZ24, Caritas Services, die Hacker School Austria, der Impact Hub Vienna, MatheArena, Open Piano for Refugees, Upstrive sowie der Verein Richtungswechsel. Vertreten sind unterschiedlichste Rechtsformen — von GmbHs und FlexCos über Genossenschaften bis zu Vereinen.

„Impact First“ als zentrales Kriterium

Voraussetzung für die Zertifizierung ist die nachweisliche Verankerung des sogenannten „Impact First“-Gedankens in Gesellschaftsverträgen, Statuten oder Satzungen. Nach erfolgreichem Antragsprozess werden die ausgezeichneten Unternehmen im Unternehmensserviceportal sowie im A-Z Firmenregister geführt. Das 2022 eingeführte Label soll Social Enterprises sichtbarer machen und sie klar von anderen Wirtschafts- und Sozialorganisationen abgrenzen. Abgewickelt wird es von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Auftrag des BMWET, in Zusammenarbeit mit dem Social Entrepreneurship Network Austria (SENA) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Zehetner: Social Enterprises als „wichtige Gestalter“

„Social Entrepreneurs erhalten mit dem VSE-Label nicht nur eine stärkere öffentliche Wahrnehmung, sondern auch eine klare Anerkennung für ihr soziales und nachhaltiges Wirtschaften“, betonte Staatssekretärin Zehetner bei der Verleihung. Die Auszeichnung unterstreiche „die Relevanz ihrer Arbeit für die gesellschaftliche Entwicklung“. Soziale Innovationen voranzutreiben sei zudem mit der Aufnahme in das Regierungsprogramm untermauert worden.

Die heute ausgezeichneten Unternehmen bildeten „ein breites Spektrum an Themen ab und zeigen, dass soziale Geschäftsmodelle in vielen Branchen angekommen sind“, so Zehetner weiter. Als Vorbilder für unternehmerisches Handeln mit gesellschaftlichem Mehrwert seien Social Enterprises „wichtige Gestalter der österreichischen Wirtschaft“.

Förderbank betont wirtschaftliche Resilienz

Der Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) Bernhard Sagmeister hob die Rolle der Förderbank hervor: „Das Verified Social Enterprise-Label leistet einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarkeit von sozialem Unternehmertum. Als Förderbank des Bundes begleiten wir Unternehmen in vielfältigen Themenbereichen bei ihren ersten Ideen bis hin zum erfolgreichen Markteintritt.“

Indem Social Enterprises gesellschaftliche, soziale und nachhaltige Herausforderungen adressierten, so Sagmeister weiter, unterstützten sie „aktiv die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich“. Mit Programmen wie aws Preseed und aws Seedfinancing-Innovative Solutions begleite man Sozialunternehmen „mit maßgeschneiderten Zuschüssen“ und leiste damit einen Beitrag zur „Stärkung der gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Resilienz Österreichs“.

Die steigende Zahl zertifizierter Unternehmen — von null auf rund 85 binnen vier Jahren — zeigt nach Einschätzung der beteiligten Institutionen, dass Social Entrepreneurship in Österreich weiter an Bedeutung gewinnt. Informationen zu den Kriterien und zum Antragsprozess finden sich auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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