07.09.2023

24hdrop: Kunst-Startup verlost das Kaufrecht für Sammlerstücke

24drop ist eine Plattform, die das Ziel hat, den Kunstmarkt zu öffnen, indem Nutzer:innen auf spielerische Art und Weise der Kauf ermöglicht wird.
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24hdrop, Kunst kaufen,
(c) Simon Oberhofer - Christoph Oberlechner von 24hdrop.

Die Sammlerszene in der Kunst ist nicht fair. Neben dem gewissen Kapital, das man für den Erwerb von Werken benötigt, braucht es Wissen, wann und wo Sammlerstücke angeboten werden und ein Netzwerk, um seinen Vorlieben frönen zu können. Doch das hat nicht jeder, der Kunst liebt. Deshalb wurde 24hdrop erschaffen.

24hdrop will Kunsterwerb demokratisieren

Hinter der Plattform steht der in Wien lebende Südtiroler Christoph Oberlechner. Sein beruflicher Werdegang reicht von der Gründung des Modeverleih-Startups „Moiree“ bis hin zu strategischen Positionen in diversen Werbeagenturen. Seine Leidenschaft für die Gründung der Kunst-Plattform wurde durch seine persönlichen Erfahrungen mit der Komplexität des Kunstmarktes geweckt.

„Ich habe die Herausforderungen des Kunstmarktes durch meine ersten Kunstkäufe entdeckt. Es ist sehr schwierig, ohne Kontakte an die richtig guten Positionen zu kommen. Unsere Aufgabe ist es, den Erwerb begehrter Kunstwerke von aufstrebenden internationalen Künstler:innen zu demokratisieren und somit allen die gleiche Chance zu geben“, erklärt er sein Vorhaben.

Als Reaktion auf diese Problematik entwickelte Oberlechner im November 2022 seine App und ist seitdem regelmäßig weltweit unterwegs, auf der Suche nach neuen künstlerischen Perspektiven. Er besucht Ateliers diverser Künstler:innen, um die faszinierendsten Positionen und Werke aufstrebender Talente zu entdecken.

Gelungener Start

Während der ersten Saison von 24hdrop wurden 31 Kunstwerke vorgestellt, von denen 26 innerhalb von 24 Stunden verkauft wurden. Die Preise bewegten sich zwischen 2.000 und 7.000 Euro.

Zu den Künstler:innen zählten unter anderem Denise Rudolf Frank aus Wien, Mie Olise Kjærgaard aus Dänemark, die im vergangenen Jahr mehrere ausverkaufte Shows in den USA hatte, sowie Elisa Alberti von der Wiener Galerie Krobath.

Nach dem Debüt startet 24hdrop am 21. September in die zweite Saison. In dieser werden Kunstwerke von Künstler:innen wie Brittany Tucker (USA), Bob Geerts (NL), Toninho Dingl (DE), Ces McCully (AUS), Sofia Pashaei (BE), Florine Imo (AT), Adelisa Sembalic (IT) und anderen verkauft.

Zufallsgenerator entscheidet über Kaufrecht

So geht’s: Nach dem Motto „buying art is adventurous“ werden die Kunstwerke über eine spielerische Mechanik, die sogenannten „Drops“, verkauft. Jeder Drop wird von anschaulichen Texten begleitet, die die Welt der Kunstschaffenden, ihren Werdegang und die Geschichte hinter jedem Kunstwerk offenbaren.

„Wir glauben, dass Kunst mehr verdient als ein Preisschild. Wir geben einen Einblick in die Geschichte, die Leidenschaft und den kreativen Prozess der Künstler:innen“, sagt Oberlechner.

Sobald ein „Drop“, die erste Veröffentlichung des Kunstwerks, online ist, beginnt ein Countdown von 24 Stunden, in denen man die Chance hat, das Kunstwerk zu kaufen. Der Verkauf erfolgt dabei per Zufallsgenerator.

24hdrop: Nach 24 Stunden darf Gewinner das Werk erstehen

Konkret beschreibt das Startup seinen spielerischen Ansatz wie folgt: „Stellen sie sich vor, sie hätten Zugang zu den aufregendsten und frischesten Kunstwerken, die es gibt. Hyperkuratiert auf ihrem Handy-Bildschirm. Keine E-Mail, kein langer Kaufprozess, keine Warteliste. Wir verwenden ein Verlosungssystem, um jedem die gleiche Chance zu geben, ein Kunstwerk zu erwerben. Egal, zu welchem Zeitpunkt sie auf die Schaltfläche ‚Kaufen‘ klicken. Unser Verfahren ist einfach: Wir verlosen jeweils ein Original-Kunstwerk. Wenn sie es haben wollen, nehmen sie an der Verlosung teil. Nach 24 Stunden wird ein glücklicher Gewinner ermittelt.“

Oberlechner abschließend: „Unsere Mission ist es, jeder Person die Möglichkeit zu bieten, eines dieser begehrten Kunstwerke zu erwerben – und das mit einer tollen Mechanik, bei der jeder gleich gestellt ist. Egal ob reich oder bestens vernetzt.“

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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