06.11.2023

21bitcoin: Salzburger Startup erhält 2,1 Mio. Euro Investment von Bank aus Deutschland

Das Salzburger Startup 21bitcoin nimmt ein 2,1 Mio. Euro schweres Investment auf - von einem für ein Bitcoin-Startup nicht alltäglichen Investor, der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte. Wir haben bei Mitgründer Daniel Winklhammer nachgefragt.
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die 21bitcoin-Gründer Dominik Seibold und Daniel Winklhamme
die 21bitcoin-Gründer Dominik Seibold und Daniel Winklhammer | Foto: 21bitcoin

Bitcoin und Banken – passt das überhaupt zusammen? Für das Salzburger Startup 21bitcoin lautet die Antwort: Ja. Das Unternehmen hat eine Finanzierungsrunde in der Höhe von 2,1 Mio. Euro abgeschlossen. Interessant dabei ist allerdings nicht nur die Summe, sondern vor allem auch der Investor: Die Finanzierungsrunde wird vollständig von einer Bank aus Deutschland gestemmt – der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte aus Ingolstadt. Es handelt sich um ein reines Equity-Investment, wie Daniel Winklhammer, Mitgründer und CEO von 21bitcoin, gegenüber brutkasten bestätigte.

„Die Finanzdienstleistungsbranche befindet sich mitten in einem massiven Wandel, und unser anhaltendes Wachstum und das Interesse einer etablierten Bank als Leadinvestor beweisen, dass 21bitcoin in Europa an der Spitze dieses Wandels steht“, kommentiert Winklhammer das Investment.

21bitcoin: „Nicht das nächste Krypto-Casino“

Er hat 21bitcoin im Jahr 2020 mit Dominik Seibold, den er seit Schulzeiten kennt, in Salzburg gegründet. Das Ziel des Startups: Bitcoin-Käufe so einfach wie möglich gestalten – und „nicht das nächste Krypto-Casino werden“, wie Winklhammer bereits 2022 in einem brutkasten-Interview sagte.

Dementsprechend konzentriert sich 21bitcoin ausschließlich auf die älteste und größte Kryptowährung an. Andere Coins bietet das Startup nicht an. Im April 2022 startete das Unternehmen mit seiner Plattform, auf der man Bitcoin kaufen, verkaufen und halten kann.

Das Konzept scheint zu funktionieren: Das Startup wächst stark – und ist auch bereits profitabel. Nach einem Pre-Seed-Investment 2021 und einer Brückenfinanzierung Ende des Vorjahres ist die aktuelle Finanzierungsrunde nun die dritte des Startups. „Wir sehen, dass große Börsen Umsatzeinbrüche haben, wir dagegen wachsen jedes Monat und haben sehr langfristig orientierte Kunden“, sagt Winklhammer. Während bei Altcoins die wenigsten bereit seien, größere Beträge langfristig zu investieren, sei dies bei Bitcoin durchaus ein Thema.

Salzburger Startup peilt MiCAR-Lizenz an

Die nun aufgenommenen 2,1 Mio. Euro will 21bitcoin vor allem in weiteres Wachstum stecken. Das aktuell aus acht Personen bestehende Team soll weiter aufgestockt werden. Außerdem bemüht sich das Unternehmen um eine Lizenz nach der dieses Jahr beschlossenen EU-Regulierung Markets in Crypto Assets (MiCAR). „Wir möchten die Lizenz Anfang 2025 erhalten“, sagt Winklhammer im brutkasten-Gespräch. Aktuell sei man bereits in Abstimmung mit der zuständigen Regulierungsbehörde, der Finanzmarktaufsicht (FMA), bei der 21bitcoin bereits als Dienstleister registriert ist.

Die Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte hat 175.000 Kund:innen und beschäftigt sich schon länger mit dem Thema Bitcoin: Seit April 2022 hat sie ein eigenes Angebot zur ältesten Kryptowährung. Wie 21bitcoin auch, konzentriert sich dabei ausschließlich auf Bitcoin – und bietet keine anderen Coins an.

Den ersten Kontakt zwischen den beiden Unternehmen gab es auf der Bitcoin-Messe in Innsbruck vor zwei Jahren. Für die aktuelle Finanzierungsrrunde hat sich 21bitcoin bewusst für die Bank entschieden: „Wir haben mehrere Angebote gehabt und auch mit Venture-Capital-Fonds gesprochen. Aber wir sind dann recht schnell mit der Volksbank Raiffeisenbank zusammengekommen“, erzählt Winklhammer im brutkasten-Gespräch.

21bitcoin unterscheidet sich „deutlich von Angeboten der etablierten Anbieter“

Das Investment der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte in 21bitcoin ist laut dem Vorstandsvorsitzenden der Bank, Richard Riedmaier, eine „konsequente Weiterentwicklung“ der Bitcoin-Strategie der Bank, es ergänze eigene Angebote.

Vorstand und Geschäftsführer Andreas Streb wiederum attestiert dem Salzburger Startup deutliche Vorteile gegenüber Konkurrenten: „Wir investieren in dieses Unternehmen, da es das Potenzial hat, die Branche zu revolutionieren und dauerhafter Marktführer zu werden. 21bitcoin ist es gelungen, eine Generation von Kunden in Europa mit einer Plattform für Bitcoin zu gewinnen, die sich deutlich von den Angeboten der etablierten Anbieter unterscheidet – einfacher, menschlicher und mit einer Nutzererfahrung ausgestattet, die den Kunden das gewünschte Erlebnis bietet“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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