13.09.2019

Challenge 2019: I.E.C.T.-Hermann Hauser sucht wieder Tech-Startups

Bei der diesjährigen „I.E.C.T.-Challenge“ begibt sich das I.E.C.T. – Hermann Hauser bereits zum fünften Mal auf die Suche nach Tech-Startups. Einige Startups, etwa „Anyline“ oder „360kompany“, konnten in den vorangegangenen Jahren nach der Challenge sechsstellige Investments für sich einheimsen.
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Hermann Hauser I.E.C.T.
Hermann Hauser I.E.C.T. lädt bei der Challenge in Wattens europäische Technologie-Startups zum Pitch. (c) Hermann Hauser I.E.C.T.

Voraussetzungen dafür, dass man bald – ausgestattet mit Expertise und Kapital – den nächsten Schritt im Startup-Leben gehen kann, gibt es natürlich: Idealerweise sollten die infrage kommenden Startups in den Bereichen IT, neue und innovative Technologie oder Services tätig sein. Auch das Nachweisen erster Markterfahrungen und Tractions in Form von Kunden sind erwünscht. Dass das Geschäftsmodell skalierbar ist und Markpotential hat und das Team hinter dem Startup stark und kompetent ist, gereicht ebenfalls zum deutlichen Vorteil.

+++“Jedes Unternehmen, das relevant bleiben will, muss ein KI-Unternehmen werden.“+++

Für Startups, die diese Voraussetzungen erfüllen, ist der Ablauf simpel. Bis zum 25. September kann man sich bewerben, dann geht es ans Eigemachte. Vom 26. September bis 3. Oktober pitchen dann die zehn ausgewählten Startups via Skype vor dem Investment-Team von Hermann Hauser.

I.E.C.T.-Challenge 2019 Finale am 11. Oktober

Die daraus resultierenden Top-Five haben dann am 11.10. 2019 in der „Werkstätte Wattens“ die Möglichkeit, bei Elevator-Pitches ihre größten Herausforderungen vor ausgewählten Gästen auszubreiten. Gemeinsam mit einem Lead aus der Industrie und den anwesenden Experten werden in Break-Out-Sessions ebenjene Herausforderungen erörtert und diskutiert.

Danach ist das Publikum an der Reihe, das via Voting über die beste Problem-Solution-Darstellung entscheidet. Dem Gewinner winkt dann eine 1-to-1-Session mit Hermann Hauser und ein exklusiver Day-Pass zur I.E.C.T-Summer-School. In dieser können die Gewinner sich dann über einen exklusiven Zugang zu Workshops und Keynotes freuen, sowie mit internationalen Experten zusammentreffen. Abgerundet wird die Challenge am 11. Oktober durch Keynote-Sessions von Matthias Lehleiter. Letzterer wird über die „4 Waves of Investing“ sprechen.

I.E.C.T. Investors Academy 2019 am 10. und 11. Oktober 2019

Parallel zum Finale findet, ebenfalls in der Werkstätte Wattens, die I.E.C.T. Investors Academy statt. Bei dieser versammeln sich Top-Experten und Business-Angels. In Workshopformaten sollen unter anderem die Fragen beantwortet werden, wie man passende Startups findet, wie Beteiligungsprozesse ablaufen und welche Stolpersteine zu beachten sind.

Hermann Hauser I.E.C.T.
Bei der I.E.C.T. Academy werden angehende Investoren ausgebildet. (c) Hermann Hauser I.E.C.T.

Teilnahmeberechtigt sind angehende und aktive Investoren, die sich für die Beteiligung an Startups interessieren und ihr Wissen in diesem Bereich noch weiter vertiefen wollen. Nicht zuletzt ist neben Wissensvertiefung und -vermittlung auch Raum und Zeit für Vernetzung mit Gleichgesinnten vorhanden, was wiederum ein mögliches Vehikel für künftige Co-Investments darstellen kann.

==> Hier geht’s Investors Academy. 

==> Startups können sich ab jetzt unter diesem Link bei der Challenge anmelden.  

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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