24.11.2017

20.000 Euro Preisgeld beim Science and Business Award

Noch bis zum 28. Februar können wissenschaftliche Ergebnisse und damit verknüpfte Geschäftsideen zum Science and Business Award des Rudolf Sallinger Fonds eingereicht werden.
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kooperation

Um den Mut zum Unternehmertum zu fördern und als Brückenbauer zwischen Wissenschaft, Innovation und Forschung zu agieren, vergibt der gemeinnützige Rudolf Sallinger Fonds jährlich den Science and Business (S&B) Award. Dabei werden Forschungsergebnisse, die bisher nicht verwertet wurden und die Grundlage vielversprechender Geschäftsideen bilden, prämiert. Das Potenzial der eingereichten Forschungsleistung sollte dabei den Markteintritt noch vor sich haben und die Gründung im Frühstadium begriffen sein. Aus allen Einreichungen werden bis zu zehn Teilnehmer für das Finale ermittelt.

Pitching im Finale

Die bis zu zehn Finalisten werden nach Wien eingeladen, um ihre Business-Idee vor der Jury zu präsentieren. Der Rudolf Sallinger Fonds unterstützt die Finalisten dabei mit einem Reisekosten- und Unterkunftszuschuss von bis zu 1.000 Euro pro Einreichung. Bei einer dreistufigen Pitching- Session haben die ausgewählten Projekte 7 Minuten Zeit für eine Präsentation vor der Jury. Weitere zwei mal fünf Minuten sind je für eine Question & Answer Runde und die Nachbesprechung mit der Jury vorgesehen. Vorläufig besteht die Jury aus Dr. Rudolf Dömötör, Univ.-Prof. Josef Glößl,  Dr. Irene Fialka, Univ.-Prof. Dr. Marcus Hudec,  Dr. Gertraud Leimüller und Prof. Reinhard Prügl. Im Anschluss an die Präsentationen werden die Preisträger im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung noch am selben Tag bekanntgegeben und prämiert. Alle anderen Finalist/innen erhalten eine Urkunde über Ihre Nominierung ins Finale. Folgende Preise sind zu holen.

  • Platz 1: erhält einen Geldpreis in der Höhe von EUR 20.000
  • Plätze 2 – 10: Mentoringleistungen und andere Unterstützungangebote für Ihre Kommerzialisierungsidee
  • Der Brutkasten unterstützt, als Partner des S&B Awards, eines der Top 10 Teams mit einem Mediavolumen in Höhe von 5.000 Euro. Die derbrutkasten.com Community wird mittels Crowdvoting entscheiden, wer den Preis bekommt.
  • Alle Top 10 Projekte des S&B Awards 2017 haben auch noch die Möglichkeit einen kostenlosen Platz für die Summer School on Entrepreneurship des I.E.C.T. zu gewinnen.

Umfassende Unterstützungsleistungen

Der Rudolf Sallinger Fonds unterstützt mit seinen Kooperationspartnern alle Finalist/innen des S&B Awards bei der Umsetzung ihrer Geschäftsideen. Diese Unterstützung umfasst folgendes Leistungsportfolio, aus dem alle Finalisten ein maßgeschneidertes Paket aus Unterstützungsleistungen auswählen können:

• BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bieten als Vorbereitung auf den Jury-Pitch, einen ca. 90 minütigen Workshop rund um gründungsrelevante Steuerthemen an.
• Herbst Kinsky Rechtsanwälte bieten den Top 10 des S&B Awards einen ca. 90 minütigen Workshop rund um rechtliche Themen, die Unternehmensgründung betreffend, an.
• Maßgeschneiderte Mentoring- und Unterstützungsleistungen durch das Entrepreneurship Center Network (ECN) der WU Wien
• Maßgeschneiderte Mentoring- und Unterstützungsleistungen durch New Venture Scouting

Weitere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen und Modalitäten gibt es hier.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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