12.02.2024

Deutsche Firma mit nicht selbst erfundenem Produkt bei 2min2mio (hat aber was mit Klo zu tun)

Glosse. Das Münchner Unternehmen Stuul produziert einen Toilettenhocker, der sich durch sein Design und Material von der Konkurrenz abheben soll. Das ist legitim, bloß: Was hat es bei 2 Minuten 2 Millionen verloren?
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2 Minuten 2 Millionen - So sieht der stylishe Toliettenhocker von Stuul aus | (c) Stuul
So sieht der stylishe Toliettenhocker von Stuul aus | (c) Stuul
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Wir schreiben das Jahr 2024. Die Fernseh-Show 2 Minuten 2 Millionen ist bei der 11. Staffel angelangt. Und scheinbar gehen dem Fernseh-Format endgültig die in Frage kommenden Unternehmen als Kandidaten aus.

Es waren einmal Startups bei 2 Minuten 2 Millionen

Die Zeiten, in denen primär Firmen, die man per definitionem als „Startup“ bezeichnen kann, bei 2 Minuten 2 Millionen antreten, sind schon länger vorbei. Jungunternehmen mit Produkten, die sowohl innovativ als auch skalierbar sind, kommen nur mehr vereinzelt vor. Das ist auch nachvollziehbar.

Denn erstens sind die Juror:innen in der Serie im Normalfall nicht gewillt, Investments zu richtigen Startup-Bewertungen zu tätigen. Zweitens geht es im Fernsehen halt um die Quote und B2B-KI-SaaS-Tools für die Buchhaltung ziehen bei Otto und Ottilie Normalverbraucher:in nicht so gut, wie irgendwas, mit dem das Steak angeblich saftiger wird. Natürlich handgefertigt aus drei Tage vor dem elften Vollmond gefälltem Tiroler Zirbenholz.

Nicht aus Österreich und nicht wirklich innovativ…

Dennoch könnte es gewisse Grenzen bei der Aufnahme von 2 Minuten 2 Millionen-Kandidaten-Firmen geben. In der Folge diese Woche tritt etwa ein Unternehmen an, das nicht aus Österreich kommt und dessen Produkt nicht wirklich innovativ ist.

To be fair: Der Toilettenhocker des Münchner Unternehmens Stuul ist potenziell skalierbar. Gegenüber anderen Toilettenhockern für die „natürliche Sitzhaltung“ beim Kacken, die seit vielen Jahren am Markt sind, soll dieser mit seinem stylishen Design, der kompakten Größe (weil zweiteilig und zusammenlegbar) und dem hundertprozentig recyclebaren Material punkten. Das ist eine legitime Geschäftsidee und den Gründern sei an dieser Stelle viel Erfolg gewünscht.

…dafür was mit Klo (kicher kicher)

Dass Stuul aber als deutsches Unternehmen mit nicht selbst erfundenem Produkt bei 2 Minuten 2 Millionen antreten kann, hat wahrscheinlich nur einen Grund: Es hat was mit Klo zu tun (kicher kicher). Wenn die Serie dadurch aufgelockert wird, dass ein paar Toiletten-Wortwitze gemacht werden können, geht wohl auch das durch.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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