23.04.2019

2 Minuten 2 Millionen: Über eine Viertel-Million für 1000-Jahre alten Drink

In Folge 12 der aktuellen Staffel der TV-Startup-Show 2 Minuten 2 Millionen ging es um Giftköder-Warnungen für Hundebesitzer, schwitzende Rücken und Photovoltaik für die Steckdose. Zudem konnte ein Gründer die Jury mit einem neuen Getränk basierend auf einem alten Mönchs-Rezept überzeugen.
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(c) Gerry Frank - Markus Jokesz und Johannes Riberio da Silva machen aus einem alten Getränk etwas Neues.

Den Anfang der zwölften Folge der aktuellen Staffel 2 Minuten 2 Millionen machte Christoph Temmel mit seiner App Wachhund. Der Giftköder-Warndienst des Gründers kann als Bot ausgeführt werden. Dadurch werden aktiv Warnmeldungen an den Hundebesitzer gesendet, wenn Giftköder in der Nähe bekannt sind. 20 Prozent der Warnungen werden von Usern selbst in der App eingetragen – der Rest kommt vom Unternehmen, wie Temmel erklärt. Für eine Beteiligung von 25,1 Prozent forderte der Founder 100.000 Euro.

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Keine Skalierbarkeit

Nach einer kurzen Fragerunde und Kuscheleinheiten zwischen Investor Hans Peter Haselsteiner und der von Temmel mitgebrachten französischen Bulldoge, meinte gerade der Bau-Tycoon, er sehe, so wie Martin Rohla und Katharina Schneider, kein Geschäftsmodell. Auch Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner merkte an, dass es – positiv ausgedrückt – große Herausforderung hinsichtlich Skalierbarkeit gebe. Er stimmte der Riege der Skeptiker zu und stieg so wie Wein-Experte Leo Hillinger aus. Kein Deal.

1000 Jahre altes Getränk

Der nächste Auftritt auf der Show-Bühne gebührte Johannes Riberio da Silva und Markus Jokesz. Ihr Unternehmen Silva produziert ein Getränk auf Basis von Verjus, dem Saft unreifer Trauben. Beide Gründer haben ihren Drink Silva an die heutige Zeit angepasst. So sei ihr leicht alkoholisches Getränk nicht so süß wie Hugo und nicht so bitter wie Gin Tonic. Da Silva forderte für die Neuerfindung des „österreichischen Kulturguts“, das hierzulande bereits im 12. Jahrhundert in der Region Reichenau von Mönchen als Verjus hergestellt wurde, 200.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

Einen Gin-Silva bitte

Das Rezept für das alte Getränk fand da Silva in einer Villa in Reichenau, die einst dem österreichischen Schriftsteller Franz Carl Heimito Ritter von Doderer (1896 – 1966) gehört hatte. Speziell Haselsteiner war von der klassischen Vorstellung des schreibenden Autors mit dem Glas Verjus in der Hand fasziniert. Nach mehreren Kostproben (mit und ohne Gin) meinten die Investoren, Silva wäre nicht auf eine Alkohol-Nische beschränkt – das Getränk lasse sich auch mit anderen Drinks gut kombinieren. Als Gin Silva zum Beispiel.

„Never complain, never explain“

Der bisher positive Pitch bekam einen kurzen Dämpfer, als da Silva die Bewertung mit einem zukünftigen Umsatz argumentieren wollte. Hillinger darauf: Die Bewertung habe sich nach dem aktuellen Umsatz zu richten. Der Gründer stand jedoch hinter seinem ausgerufenen Firmenwert, da bisher Erreichtes mit bloß fünf Supermarkt-Listungen im kleinen Raum gelungen sei. Jetzt sei man in 2000 Märkten mit dabei. Gschwandtner gab den Tipp, „nicht etwas vorzurechnen, was vielleicht Mal sein könnte“ und Rohla schloss mit dem Motto an: „never complain, never explain“.

Ein rachsüchtiger Haselsteiner

Trotz des kurzen negativen Intermezzos kam das erste Angebot von Leo Hillinger: 200.000 Euro für 25,1 Prozent Anteile. Martin Rohla eröffnete das Wettbieten und rief für 25,1 Prozent 250,000 Euro aus. Daraufhin argumentierten beide „2 Minuten 2 Millionen“-Jury-Mitglieder mit ihrem Know-How und Netzwerk für sich selbst. Haselsteiner wartete dagegen mit der Idee auf, gemeinsame Sache mit Martin Rohla zu machen. Der wiederum blockte ab und meinte, er glaube so sehr an Silva, dass er lieber alleine investieren würde. Haselsteiner zog sich daraufhin zurück und sagte mit einem Schmunzler in Richtung des Nachhaltigkeitsexperten: „Rache kocht in meinem Herzen“.

Eins, zwei, oder drei?

Da Silva kam jedoch mit einem überraschendem Plan von der Beratung zurück. Er wolle alle drei Investoren an Board haben und bat darum, dass sie „ein Schipperl“ an Kapital drauflegen. Haselsteiner sprach für alle drei Investoren und meinte dreimal 90,000 Euro für insgesamt 25,1 Prozent wären machbar. Der Deal ging vor laufender Kamera durch. Aktuell befindet sich da Silva mit allen drei Geldgebern in Verhandlungen, wie er den brutkasten wissen lässt. Was sich alles seit der Aufzeichnung beim Getränke-Hersteller getan hat, ist hier nachzulesen.

Photovoltaik für die Steckdose

Der nächste bei 2 Minuten 2 Millionen war Christoph Grimmer mit seinem Startup EET. Bei seinem Produkt SolMate, das bereits auf Kickstarter erfolgreich war, handelt es sich um eine Photovoltaik- und Speichersystem. Hierbei werden Panele wie ein Sichtschutz am Balkongeländer befestigt, mittels Kabel mit dem Speicher verbunden und an einer gewöhnlichen Steckdose angesteckt. Der selbst erzeugte Strom wird direkt in diese Steckdose eingespeist und steht in der gesamten Wohnung zur Verfügung.

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Millionenforderung bei „2 Minuten 2 Millionen“

Das Unternehmen hat vor über einem Jahr die erste Finanzierungsrunde, bei einer Bewertung von 2,5 Millionen Euro, erfolgreich abgeschlossen und verfügt über 20 Vertriebspartner in Österreich und Deutschland. Wie Grimmer erzählte, brauche die Firma für das Wachstum 1,5 Millionen Euro, die zu einem Drittel bereits sichergestellt seien. Bestehende Investoren wären bereit, so der Gründer, auch den Rest aufzubringen. Man sei aber vertriebsseitig auf der Suche nach einem Partner und hätte gerne 1,2 Millionen Euro für zehn Prozent Anteile.

(c) Gerry Frank – Christoph Grimmer kämpfte darum sein Photovoltaik- und Speichersystem den Juroren von „2 Minuten 2 Millionen“ schmackhaft zu machen.

Inselfähiges Produkt

Die USP von SolMate sei, dass der erzeugte Strom lokal verbleibe und nicht ins öffentliche Netz gespeist würde. Und nur dann „angezapft“ wird, wenn auch tatsächlich im eigenem Haushalt Strom verbraucht werde. Haselsteiner zeigte sich bezüglich der jährlichen Stromersparnis von 100 Euro im Jahr kritisch. Man bräuchte beim Verkaufspreis von rund 2400 bis 2800 Euro als Kunde 25 Jahre, damit es sich rechne. Der Gründer argumentierte dagegen, dass sein Produkt „inselfähig“ wäre und als Notstromaggregat dienen könne. Zudem wären Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit zwei Argumentations-Punkte, die für das Produkt sprächen. Man könne es auch etwa zum „Campen“ mitnehmen, sowie den Mehrwert genießen, es vorher und nachher im Alltag nutzen zu können.

Kein breiter Markt für SolMate?

Haslesteiner meinte daraufhin, dass 25 Jahre dennoch eine enorm lange Zeit sei. Er zeigte sich überzeugt, dass sich die Welt in fünf Jahren derart verändern würde, sodass man sie heute nicht wiedererkenne. Auch wenn es sich um ein gutes Nischenprodukt handle, SolMate hätte keinen breiten Markt, so der Investor. Grimmer argumentierte souverän, konnte aber trotz der Ankündigung, eine billigere Variante zu entwickeln, keinen Investor für sich gewinnen.

Fetzerl gegen das Schwitzen

Der vorletzte Pitch des Abends stammte von Andi Winkler und Bettina Sandtner, die mit ihrem „Fetzerl“ einen herausnehmbaren Hosenbund entwickelt haben, der über die Hose geklappt wird und damit das Frösteln und die Erkältungsgefahr durch nasse oder feuchte Kleidung vermindern soll. Für die Beteiligung an ihrem Unternehmen wollte das Duo 100.000 Euro für zehn Prozent. Zusätzlich bot Winkler den Investoren eine Investitions-Absicherung von 50 Cent pro verkauftem Fetzerl, solange, bis der potentielle Geldgeber sein Investment wieder drin habe.

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Vernetzen und Prüfen

Der Umsatz von etwas mehr als 150.000 Euro passte für Hillinger nicht mit der Firmenbewertung zusammen. Gschwandtner meinte, beim Online-Shop herrsche noch Optimierungspotential. Der Wunsch-Investor gab außerdem den Ratschlag, sich breit aufzustellen und zuerst den digitalen Weg zu gehen, bevor man analog agiere. Die Gründer gaben nicht auf und brachten regelmäßig gute Argumente für ihr Produkt ein. Teilerfolg: Während vier Investoren ausstiegen, hatte Hillinger die Idee, einen seiner Kontakte aus dem Sporthandel mit „Fetzerl“ zu vernetzen. Sollte sich das als fruchtbar erweisen, wäre er mit 50.000 Euro für zehn Prozent Anteile dabei. Die Gründer stimmten zu.

Zwei Millionen Firmenbewertung

David Lugmayr und Martin Erbler hielten den letzten Pitch des Abends. Bei Easygoinc VanLine geht es um smarte Raumkonzepte für Vans. Bei diesem System befinden sich nicht nur ein Bett, sondern unter anderem auch eine mobile Küche und Stauraum im Van, die beide im Heck des Wagens untergebracht sind. Der Bausatz kann von den Kunden im Webshop bestellt und im Auto ohne nötige Anpassungen montiert werden. Die Gründer forderten mit 300.000 Euro Umsatz in Rücken 200.000 Euro Investment für zehn Prozent Beteiligung.

(c) Gerry Frank – Das Raumkomzept von Easygoinc VanLine fand zwar weitgehend Gefallen, aber keinen Investor.

Lob, aber…

Die Besonderheit des Produkts: Die Module des Startups werden im Wagen verzurrt und können auch wieder nach Gebrauch entfernt werden. Easygoinc VanLine kann für zwischen 1800 Euro und 5500 Euro, je nach Ausstattung erworben werden. Für Hillinger war allerdings die Firmenbewertung zu hoch, auch wenn er an das Produkt glaube und sich begeistert zeigte. Gschwandtner hingegen sah für die Idee keinen Markt und stieg so wie Media-Shop-Chefin Schneider aus. Am Ende verabschiedete sich auch Rohla, der meinte das Startup solle sich breiter aufstellen. Es kam trotz löblicher Worte zu keinem Deal.

⇒ Fetzerl

⇒ Easygoinc VanLine

⇒ Silva

⇒ Wachhund

⇒ SolMate

⇒ Puls4/ 2Min2Mio

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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