17.03.2017

2 Minuten 2 Millionen – Zwischen Erfindergeist und Wursthautschäler

Die Quoten stimmen bei 2 Minuten 2 Millionen. Zu Spitzenzeiten verfolgen bis zu 300.000 Zuseher das Format. Für einen bedingungslosen Kniefall vor dem österreichischen Erfindergeist ist es jedoch zu früh, eindeutig zu früh.
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Innovation, Technologie, Erfindung – all diese Begriffe sind mit dem mittlerweile omnipräsenten Wort „Startup“ konnotiert. Doch wer gilt tatsächlich als Startup und wer nicht? Die Dehnbarkeit des Wortes steht seiner Prominenz auf jeden Fall um nichts nach.

Erfindung?

Technologisch ist so viel möglich wie nie zuvor, die wirklich bahnbrechenden Erneuerungen verdienen jedoch eher das Prädikat „rar“. Die Hälfte der vierten Staffel ist vorbei und es tun sich mitunter die Fragen auf: Wars das mit Erfindergeist? Sind Erfindungen in erster Linie Weiterentwicklungen von Dingen, die es bereits seit Jahrzehnten gibt?  Ein Regenschirm mit eingebauter LED-Lampe, T-Shirts mit Gesichtern, eine Holzstütze zum Schuhe binden oder ein maßgeschneiderter Beißkorb – jedem dieser Unternehmer ist das Beste mit seinem Produkt zu wünschen. Jeder hat es verdient, sein Glück zu versuchen. Doch entsprechen diese Produkte tatsächlich dem Erfinder- und Startupgeist, den sich 2 Minuten 2 Millionen selbst attestiert? Musikproduzenten sind immer wieder erfolgreich damit, alten Melodien in etwas abgeänderter Form neues Leben einzuhauchen, doch sollten Erfinder andere Ziele verfolgen.

…und dann kommt der Wursthautschäler

„Hast du gestern bei 2M2M die neue Blockchain Software-Lösung gesehen?“ – man muss kein großer Kenner der Wahrscheinlichkeitsrechnung sein, um zu wissen, dass Gespräche am Mittwochmorgen tendenziell anders beginnen. Da kommen sie ins Spiel, die Sieger der Herzen, oder zumindest jene, die Gesprächsstoff liefern. Was wäre 2 Minuten 2 Millionen ohne den Wursthautschäler, ohne einen „ich hab einfach mal alles zusammengemischt“-Wespenvertreiber. Man stelle sich vor, eine Castingshow ohne Outtakes, nicht auszudenken. Doch anders, als der pummelige Selbstdarsteller mit den wasserstoffblonden Haaren im hellrosa Trainingsanzug verlassen diese Unternehmer die Show nicht als Verlierer. Sie haben ihr Produkt erfolgreich einer breiten Masse präsentiert, es wird darüber gesprochen und auch wenn viele Dinge schädlich für den Umsatz sein können, Bekanntheit ist es nicht.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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