19.04.2016

2 Minuten 2 Millionen: 150.000 Euro für Laktattester „Zone-X“

Der unangenehme Piekser ins Ohr, um die Laktatwerte eines Sportlers zu messen ist Vergangenheit. "Zone-X" hat ein Gerät entwickelt, das die Werte anhand der Atemluft berechnet. Dafür gab es auch 150.000 Euro von den Investoren. Gatherer erreichte den 2. Platz und ist am Mittwoch zu Gast beim Brutkasten-Livestream.
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Zone X aus der Steiermark hat ein Investment in Höhe von 150.000 Euro bekommen. (c) Gerry Frank

Plötzlich stand es zur Debatte, dass Leo Hillinger etwas singen sollte. Die österreichische Startup-Welt hätte den Tönen des charismatischen Burgenländers sicher gerne gelauscht. Dazu kam es dann aber doch nicht, und den Part übernahm eine professionelle Sängerin. Das höchste Investment des Abends staube „Zone-X“ mit 150.000 Euro ab.

Zone-X: 150.000 Euro für Atemluft-Laktattest

(c) Gerry Frank
(c) Gerry Frank

Das Steirische Startup Zone-X hat ein Gerät entwickelt, das rein mittels Atemluft eine Laktatmessung vornimmt. Zielgruppe sind sowohl Profi- als auch Amateursportler. , Gemessen wird der Sauerstoffverbrauch über die Ausatemluft. Heinrich Prokop kann sich für die Idee begeistern und investiert 150.000 Euro.

+++Mehr zum Thema: Playbrush casht 550.000 Euro ab+++

Gatherer – Termine organisieren leicht gemacht

(c) Bernhard Eder
(c) Bernhard Eder

Der Terminfinderservice Gatherer rund um Gründerin Desiree Zottl analysiert die immer mehr werdenden sozialen Medien und gibt Usern einen Überblick über anstehende Veranstaltungen. Gatherer verschickt die Einladungen über den besten Kanal der zur Verfügung steht, ob SMS, Facebook oder WhatsApp. Marie-Helene Ametsreiter und Michael Altrichter können der Idee etwas abgewinnen und investieren 100.000 Euro. Auch Leo Hillinger wollte auf den „Gatherer-Zug“ aufspringen, Ametsreiter und Altrichter ließen ihn aber nicht „einsteigen“.

Gatherer am Mittwoch den 20.4. ab 12.30 Uhr im Brutkasten-Livestream

Susa S Mus – „Nichts für mein Kind in der Schule“

(c) Bernhard Eder
(c) Bernhard Eder

Die Investoren sahen im Name „Susa S Mus“ zu viel Erotik, dafür dass es um Fruchtmus geht. „Ich würde das meinem Kind nicht in die Schule mitgeben“, sagt Marie Hélène Ametsreiter. Gründerin Susa kann Leo Hillinger und Hans Peter Haselsteiner aber doch überzeugen und erhält ein Investment in Höhe von 50.000 Euro. „Susa S Mus“ besteht zu 95 Prozent aus reinen Früchten besteht. Die Produkte werden in 100-prozentiger Handarbeit hergestellt.

+++Mehr zum Thema: Weltweiter Investment-Rekord für Kiweno+++

Überblick über die Investments aus Sendung 7

In Sendung 7 vom 19. April wurden 300.000 Euro investiert.

  • Zone-X: 150.000 Euro
  • Susa S Mus: 50.000 Euro
  • Gatherer: 100.000 Euro

+++Mehr zum Thema: Parkbob mit 200.000 Euro Investment bei 2 Minuten 2 Millionen+++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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