30.11.2021

„2 Minuten 2 Millionen“: Wirbelsäulen-Strecker und „Fässer“ in Flaschen

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" gab es drei Startups, die um Kapital ritterten. Eines will Wirbelsäulen strecken, ein anderes "Fässer" in Flaschen packen und ein drittes der Kakaobohne huldigen.
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2 minuten 2 millionen,
(c) Puls 4/Gerry Frank - Hans Peter Haselsteiner beim Strecken seiner Wirbelsäule.
kooperation

Den Anfang von „2 Minuten 2 Millionen“ machte Peter Bodner, Mitgründer von Slingrack. Dabei handelt es sich um ein Trainingsgerät für die Wirbelsäule, das gemeinsam mit Arzt Mario Herzog entwickelt wurde.

Mit dem „Sessel“ könne man, erklärte Bodner, die Wirbelsäule mithilfe von zwei Vorrichtungen am Latissimus und in den Kniekehlen dehnen. Durch eine pulsierende Bewegung soll dies positiv auf Bandscheiben und Rücken wirken. Die Forderung des Gründers, der bereits in der sechsten Staffel mit SimbroWheels zu Gast war: 75.000 Euro für 25 Prozent der zu gründenden GmbH.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Peter Bodner bei seinem zweiten Versuch in der Startup-Show.

Nach dem Pitch nahm Bau Tycoon Hans Peter Haselsteiner im patentierten“Sessel“ Platz und ließ sich strecken. Bodner führte die Funktionsweise vor und erklärte seine Idee eines zweiten Geschäftsmodells – Büro und Komfortsessel mit der selben Methodik auszustatten.

Ein Angebot für Slingrack

Hotelier Bernd Hinteregger wolle den Kontakt pflegen, aber nicht investieren. Mediashop-Chefin Katharina Schneider empfiehl etwas am Design zu arbeiten und es stylisher zu gestalten. Haselsteiner forderte dann prompt 25,1 Prozent für die 75.000 Euro. Alexander Schütz ging ohne Offerte, während Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner die Standhaftigkeit Bodners lobte, da er am Unternehmertum drangeblieben war. Danach kam es zum Deal für Slingrack mit Haselsteiner.

Ein Fass in der Flasche bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Mate Kende von „Soak Staves“. Der gelernte Kellner fertigt handgefertigte Eichenholzstäbe, die in mehreren Arbeitsschritten aufbereitet werden und Getränken Aromen von Vanille, Rum und Rauch verleihen. Die Stäbe sollen sich zwei Wochen in handelsüblichen Alkoholflaschen – Whisky, Rum und Cognac – entfalten. Die Forderung für das „Fass in der Flasche“: 60.000 Euro für 15 Prozent.

Nach dem Pitch gab es gleich vier Gläser für die Juroren zum Kosten. Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla gab zu, dass der behandelte Whisky anders schmecke, während Hinteregger just ausstieg. Er habe in dem Bereich keine Expertise, meinte er.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Zwei Wochen lang sollen die Eichenstäbchen im Alkohol verweilen.

Haselsteiner ging ebenfalls ohne Offerte und meinte, wenn er einen Whisky trinke, brauche jener kein „Staberl“. Katharina Schneider fand die Idee interessant, da sie aber nicht weiterhelfen könne, blieb auch sie – so wie Alexander Schütz – ohne Angebot.

Rohla hob den Pitch lobend hervor, zerstörte aber mit seiner Absage die letzte Hoffnung auf ein Cash-Investment. Danach meldete sich aber Daniel Zech von 7 Ventures und bot eine Verkaufsfläche in der Shopping City Süd. Kein Deal für Soak Staves.

Müslis und Schnaps mit Kakao bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die letzte bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Barbara Jung mit Chocofalla. Ihr Startup bietet Müslis in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit der Kakaobohne als Basis. Darunter welche mit Haferflocken, Rohkakao, Hanfprotein, Chiasamen, Kokosblütenzucker, Sonnenblumenkernen, Karottenpulver sowie Kakaoansatzschnaps (Korn) mit zum Beispiel Zimt und Chilli oder Wacholder. Die Forderung: 100.000 Euro für 30 Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Barbara Jung präsentierte ihre Kakaobohnenmüslis.

Hinteregger gab Jung den Tipp, beim nächsten Pitch klarer Fakten und Zahlen zu präsentieren. Er kenne den umkämpften Müsli-Markt und wollte deshalb nicht mitmachen. Medienunternehmer Stefan Piëch wurde zum Kunden, aber nicht zum Investor. Ihm fehle bei der Gründerin etwas der kaufmännische Ansatz.

Auch Schneider blieb ohne Einstiegs-Intentionen und riet der Gründerin dazu, sich eine Person mit Vertriebsfähigkeiten zu suchen. Schütz sah es ähnlich wie seine Kollegen. Haselsteiner meinte blutenden Herzens, Chocofalla wäre kein Investment-Case. Kein Deal.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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