19.03.2018

2 Minuten 2 Millionen: Wer ist dein Favorit in Sendung Acht?

Bisher wurden in den letzten vier Staffeln knapp 26 Mio. Euro an Kapital und Medienvolumen in österreichische Startups investiert. In Staffel fünf von 2 Minuten 2 Millionen – die PULS 4 Start-Up Show wurden bisher bereits über 3,3 Mio. Euro an Kapital und Medienvolumen investiert.
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(c) Gerry Frank

Am Dienstag, 20.3.2018 startet Sendung Acht von 2 Minuten 2 Millionen – die PULS 4 Startup Show.  Wieder präsentieren sich spannende Unternehmer, die alle um dasselbe kämpfen: Ein Investment von zumindest einem Investor für ihr Startup. Wenn auch Du die Investoren kennenlernen möchtest, mach mit beim Puls 4 Meet & Greet Gewinnspiel. Mehr Informationen dazu findest du unten.

“der brutkasten” hat für jede Sendung ein Leservoting vorbereitet. Die Ergebnisse werden jeweils am Tag nach der Sendung auf facebook.com/derbrutkasten veröffentlicht. Wer schafft es in Sendung Sieben, die “2 Minuten 2 Millionen”-Investoren von sich zu überzeugen? In welches Unternehmen würdest du dein Geld investieren?

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Vote für deinen Favoriten in 2 Minuten 2 Millionen

(auf euren Favoriten klicken und voten, die Beschreibungen zu den einzelnen Startups findet ihr unten):

 2 Minuten 2 Millionen live Pitch Analyse

Jeden Dienstag gibt es Pitch- und Fundraising-Tipps im Brutkasten Livestream mit dem Experten Florian Kandler. In den Werbepausen wird der bekannte Startup Mentor und Fundraising Experte die Pitches analysieren.

Joool

Vorhangstangen montieren wie man es bisher kennt: ausmessen, anzeichnen, bohren, montieren. Ganz so einfach funktioniert es für jemanden der handwerklich nicht so begabt ist oft nicht. Jool ist die Vorhangstange der Zukunft, die ohne Werkzeug und bohren einfach und schnell anzubringen ist. Man klemmt die Vorhangstange sozusagen zwischen den Fensterrahmen mittels einem Gewinde.

(c) Gerry Frank

Wauh

Stellt Frischfleischfutter für Hunde und Katzen her. Das Besondere: Das Futter ist speziell auf die Bedürfnisse des Tieres abgestimmt. Und so funktioniert es: Mittels einer Hunde-Anamnese und Untersuchung von Speichel und Kot wird anschließend das Futter individuell angepasst und produziert.

(c) Gerry Frank

Refurbed

Ist ein Onlinemarktplatz für refurbished Produkte. Refurbished Produkte sind generalüberholte Handys, Laptops und Tablets. Die Geräte sind gebraucht, werden vollständig erneuert und sehen am Ende nicht nur wie neue aus sondern funktionieren auch wie ein neues Gerät.  Als Kunde spart man mit einem refurbished Produkt nicht nur rund 40 Prozent, man hat auch ein Jahr Garantie und schont durch die Nachhaltigkeit die Umwelt.

(c) Gerry Frank

Big Power

Sind getrocknete Schinkenchips aus Schweinefleisch in Premiumqualität. Den Fitness-Snack gibt es in drei Geschmacksrichtungen. Ein Produkt für Genießer und Ernährungsbewusste: Geschmackvoll, viel Eiweiß, wenig Fett und keine Kohlenhydrate.

(c) Gerry Frank

Obstraupe

hilft dabei Streuobst einfach, schonend und ohne großem Aufwand vom Bodem aufzusammeln. Das händische Aufsammeln ist oft mühsam und zeitaufwändig, wodurch bis zu 2/3 der Frühchte liegen bleibt. Wodurch im wahrsten Sinne das Geld liegen bleibt. Die Obstraupe ist ein handgeführtes, preiswertes Erntegerät, ist geländegängig und passt sich an Bodenunebenehiten un unterschiedlichen Fruchtgrößen an.

(c) Gerry Frank

Die “2 Minuten 2 Millionen”-Investoren

Hans Peter Haselsteiner – Bau-Tycoon und Magnat der österreichischen Wirtschaftselite tritt exklusiv in der PULS 4-Show als Investor auf
Leo Hillinger – Österreichs bekanntester Winzer und Selfmade-Millionär hat einen Riecher für erfolgreiche Geschäfte
Katharina Schneider –   Ist CEO bei Mediashop und wandelte das “oldfashioned” Teleshopping-Unternehmen in ein erfolgreiches Omnichannel-Unternehmen um. Sie ist neu in der Jury von “2 Minuten 2 Millionen”.
Michael Altrichter – Österreichs “Business Angel of the Year 2014” und Vorstandsmitglied von startup300 ist wieder dabei
Heinrich Prokop – Managing Director – Founding Partner bei Clever Clover Investmentfonds, möchte nach dem holländischen Markt auch den österreichischen Startup-Markt erobern
Daniel Zech – Er investiert für SevenVentures Austria – dem Beteiligungsarm der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe – und verhandelt TV-Werbezeiten gegen Firmenanteile

Gewinne ein Meet & Greet mit den Investoren

Du gründest selbst ein Startup oder interessierst dich brennend für die Thematik “Startups” und das Daily Business der Investoren? Dann hast du nun die Chance einen der “2 Minuten 2 Millionen”-Investoren bei einem Meet & Greet kennenzulernen und ihr oder ihm alle deine Fragen zu stellen. Hier findest du mehr über die Meet & Greets heraus und wie du teilnehmen kannst. Viel Glück!

Die Teilnahme ist bis zum 18.April, 23:59 Uhr, möglich.

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12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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