09.11.2021

„2 Minuten 2 Millionen“ und Kunden, die auf Schweine starren

In dieser Folge der Startup-Show "2 Minuten 2 Millionen" ging es um nachhaltigen Schweinekonsum, darum mit Spielen die Welt zu retten und um Unterstützung von Kindern.
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2 Minuten 2 Millionen, Mein Schwein, Schwinefleisch kaufen, schweinefleisch nachhaltig,
(c) Puls 4/Gerry Frank - Hannes und Markus Kriegner hatten die Idee zu Mein Schwein.
kooperation

Die erste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Sandy Glückstein. Sie hat mit PoBeau ein Startup gegründet, das pflegende Masken für den Po entwickelt. Im Sortiment befinden sich Produkte gegen Pickel, zur Straffung, aber auch zum Bleachen. So geht’s: Zunächst muss die Haut gereinigt und dann das Gel gleichmäßig auf beide Poback aufgetragen werden. Die Einwirkzeit beträgt fünf bis zehn Minuten. Anschließend lassen sich die Reste sanft einmassieren. Ihre Forderung: 250.000 Euro für 10 Prozent Anteile.

Kommunikationsexperte Philip Maderthaner und Bau Tycoon Hans Peter Haselsteiner waren sich unsicher, ob es dafür einen Markt gäbe bzw. wie die wichtige Mundpropaganda bei so einem sensiblen Thema funktionieren würde. Glückstein sprach von einer Mehrkanalstrategie, die sie fährt: Verkauf auf Amazon und Onlineshop. Bisher alles ohne Marketing-Budget.

PoBeau
(c) Puls 4/Gerry Frank – Sandy Glückstein entwickelt Produkte für die Pflege des Pos.

Alexander Schütz zog sich als erster zurück, ihm war die Bewertung zu hoch. Leo Hillinger sah es ähnlich. Die Gründerin sprach deswegen von Vorverträgen und Prognosen in Höhe von 1,5 Millionen Euro, was aber wenig half. Pickel am Hintern wären ihm wirklich egal, meinte der Winzer. Ein potentieller Investor weniger.

„Hintern lügen nicht“

Mediashop-Chefin Katharina Schneider zeigte sich an Kosmetik und Beauty interessiert, sie sah aber wenig Mehrwert im Produkt. Und keinen großen Markt. Sie ging ohne Angebot. Maderthaner brachte ebenfalls die Bewertung ins Spiel und verabschiedete sich auch ohne Offerte. Haselsteiner zitierte Reinhard Mey mit „Hintern lügen nicht“ und verabschiedete Glückstein ohne Deal.

Mein Schwein bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren die Brüder Markus und Hannes Kriegner. Sie haben mit Mein Schwein eine Plattform aufgebaut, die es den Konsument:innen ermöglicht, ihr eigenes Essen aufzuziehen. User können bis zu vier Schweine virtuell umsorgen, füttern und beobachten.

Vor der Schlachtung ist es möglich sich mittels Webcam jederzeit vom Wohlergehen des Tieres zu überzeugen. Die Haltung der Tiere entspreche laut Gründern höheren Ansprüchen, als den Vorschriften bei Bio-Haltung. Außerdem könne die Fütterung mitbestimmt oder Spielzeuge für die Schweine gekauft werden. Die Forderung der Franchise-Geber um ihr Konzept anderen Landwirten anzubieten: 100.000 Euro für 20 Prozent.

Mein Schwein
(c) Puls 4/Gerry Frank – Mit der Plattform Mein Schwein kann man Schweine bis zur Schlachtung aufziehen.

Konkret zahlt ein Landwirt einmalig 5.000 Euro Lizenzkosten und zwischen zwölf und 15 Prozent Gebühr pro verkauftem Schwein an die Gründer. Kunden können sich das Fleisch liefern lassen oder Selbstabholung wählen. Für die stressfreie Schlachtung ohne Adrenalin wäre ein mobiler Schlachthof gedacht, der zu den Mein Schwein-Betrieben hinfahren würde. Haselsteiner sagte, der Einstiegspreis wäre für Landwirte zu hoch. Hillinger hingegen nannte die Idee „Weltklasse“.

Auch Schneider meinte, etwas gegen Massentierhaltung zu tun, wäre wichtig, sie aber als jemand, der sich fleischlos ernähre, könnte nicht helfen. Nach dieser Absage erklärte Haselsteiner, dass er Kunde werde, er glaube zwar an die Idee, aber momentan wären die Gründer noch zu früh dran.

Maderthaner teilte die Meinung, dass das Startup noch zu „early stage“ sei, riet zur stärkeren Markenpositionierung und bot 50.000 Euro für 15,1 Prozent. Hillinger sprach von Marketingaufgaben, die es zu lösen galt und schloss sich bei Maderthaner an. Alexander Schütz zog sich daraufhin zurück und empfiehl, das Angebot von Maderthaner anzunehmen. Die Gründer hörten auf ihn. Deal für Mein Schwein.

Mit Gamification gegen den Klimawandel

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Alexander Ruzicka und Mathias Nell. Sie haben mit Beat3 eine App entwickelt, die mit Challenges dazu motivieren möchte, sich für den Planeten einzusetzen. Themen dabei: Müll, Ernährung oder Mobilität. Für die gemeisterten Herausforderungen erhalten die Nutzer:innen Punkte, sogenannte Beats. Als Belohnung kann man diese Punkte in Gewinnspielen verwenden und Preise gewinnen. Die Forderung: 50.000 Euro für zehn Prozent.

Das Startup arbeitet mit der Bildungsdirektion zusammen und hat unter anderem die Wiener Linien und Uniqa als Partner gewinnen können. Und verfügt über 250 aktive User, die über soziale Netzwerke Screenshots von erfolgreich absolvierten Herausforderungen posten sollen. Die App ist kostenfrei, Geschäft machen die Gründer damit, dass Kunden Challenges schalten. Man richtet sich dabei an Städte und Kommunen.

Beat3, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Beat3 möchte mit spielerischen Challenges mehr Awareness für den Klimawandel schaffen.

Hotelier Bernd Hinteregger zog sich mit Lob zurück. Haselsteiner ging ebenfalls ohne Angebot. Medienunternehmer Stefan Piëch gefiel der Gamification-Ansatz der Gründer, merkte aber an, dass sich Ruzicka und Nell überlegen müssten, wie sie Geld verdienen. Er bot zwar kein Cash-Investment an, dafür aber 50.000 Euro Werbezeit auf seinen beiden Kindersendern.

Nachdem sich auch Katharina Schneider zurückgezogen hatte, meinte Schütz, die letzte Meile in Sachen Profit würde fehlen, wäre die geschafft, würde er gerne einsteigen. Kein Deal für Beat3.

Hölzerne Garage bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der vorletzte bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Christian Brandecker. Er bietet mit Deiner Holzgarage nachhaltige und regionale Fertiggaragen an. Interessierte können sich auf der Homepage des Startups ihre individuelle Garage aus Holz konfigurieren und zwischen Einzel-, Doppel- und Großraumgarage wählen. Sonderwünsche inklusive. Seine Forderung für seine ökologische Alternative zu Betongaragen: 100.000 Euro für zehn Prozent.

Deine Holzgarage
(c) Puls 4/Gerry Frank – Christian Brandecker präsentierte den Investoren Holzgaragen.

Der Gründer konnte innerhalb von einer Woche seit dem Launch der Website sechs Garagen verkaufen und plane den Verkauf von weiteren sechs Garagen (seit Sendeaufzeichnung gerechnet). Hillinger fand die Idee gut, meinte aber, er könne nicht investieren, da er mit Hillcont Raumsysteme selbst Garagenlösungen anbiete. Schneider und Maderthaner fanden die Idee spannend, gingen aber ebenfalls ohne Angebot. Haselsteiner wusste, dass der Kapitalaufwand für das Startup enorm werden würde und verabschiedete sich auch als möglicher Partner. Alexander Schütz meinte, zum jetzigen Zeitpunkt könne er nicht investieren. Kein Deal für Deine Holzgarage.

Recycelte Kindemode mit Babäm

Beim Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ sah man das Tochterunternehmen von SOS-Kinderdorf namens Babäm. In einem Online-Shop und in einem Store in der Wiener Lindengasse verkauft das Unternehmen gebrauchte Mode für Damen, Herren, Kinder und Babys. Der Erlös kommt anderen Projekten der Hilfsorganisation zugute. Geschäftsführer und Konzeptentwickler Ivo Schärmer präsentierte vor der Investoren und forderte für seine Expansionspläne nach Deutschland und in die Schweiz: 240.000 Euro für 20 Prozent.

2021 beträgt der Umsatz 400.000 Euro, für 2022 wäre das Doppelte geplant. Haselsteiner und Schütz wollten wissen, ob es für Investoren eine Dividende gibt oder es sich um ein rein soziales Projekt handelt. Schärmer sprach von verschiedenen Modellen, bei dem der Investor sein Investment zurückhaben oder auch in andere SOS-Kinderdorf-Projekte weiter investieren könne.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Ivo Schärmer stellte mit Babäm das Tochterunternehmen von SOS-Kinderdorf vor.

Nach dieser Erklärung schaltete sich Daniel Zech von 7 Ventures zu und bot eine Verkaufsfläche im Startup Village in der Shopping-City Süd an. Danach ging es weiterhin darum, ob potentielle Financiers ihr Geld zurückbekommen würden. Schärmer sprach wiederholt davon, dass ein Investor übergebliebenen Profit weiter investieren könne.

Haselsteiner meinte schlussendlich, Babäm wäre zwar kein Investment-Case, aber über Spenden und Unterstützung könne man mit ihm reden. Schneider bot auch kein Geld, versprach aber ebenfalls wie auch Alexander Schütz eine Spende. Hotelier Bernd Hinteregger bot an, dass er bei seinem Sommerfest im Hotel zu Kleiderspenden aufrufen würde, zudem wolle er etablieren, dass Spendenwillige einmal im Monat Sachen für das Kinderdorf abgeben könnten. Außerdem würde er gerne mit seiner Band bei Babäm-Veranstaltungen auftreten, um zu unterstützen. Stefan Piëch, Aufsichtsrat des SOS-Kinderdorfs und Juror beim MIT-Bootcamp, bot einen Platz an der elitären US-Universität an, um sich beim Aufbau von NGOs noch mehr zu spezialisieren. Kein Deal für Babäm.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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