09.03.2021

„2 Minuten 2 Millionen“ und die Frage: Bewertet man Tech-Startups anders?

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um eingenähte Stoffservietten, Speed-Taschen und um Babynahrung. Zudem kam es zwischen den Juroren zu einem kleinen Diskurs, ob eine höhere Firmenbewertung bei Tech-Startups gerechtfertigt sei.
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Probando, 2 Minuten 2 Millionen, Klinische Studien, Forschung, Forscher, Probanden gesucht, Probanden
(c) PULS 4/Gerry Frank - Ist eine höhere Bewertung bei Tech-Startups "out of space" oder berechtigt?
kooperation

Die erste auf der „2 Minuten 2 Millionen“-Show-Bühne war Petra Häuslmayer. Gemeinsam mit ihrem Sohn Lino – der als kleiner Erfinder gilt – entwickelte sie mit dem Startup Niloo eine „Sauber-Zauber-Kinderkleidung“. In den Kinderjacken sind Stoffservietten eingenäht, die durch einen Reißverschluss versteckt werden können. Die Ärmel sind darüber hinaus kindgerecht gestaltet, denn der Verschluss ist als geschlossener Mund eines Tieres namens Nilo integriert. Die Forderung: 70.000 Euro für 25,1 Prozent.

Idee ein Verhaltensproblem bei Kindern?

Nach dem perfekten Pitch von Mutter und Sohn erklärte die Gründerin, dass sie eigentlich die Kleidung produzieren lassen würde, aber auch ein Nähsäckchen für Näh-Liebhaber als Goodie in Planung wäre, um Niloo selbst einzunähen. Konkret geht es um das Mund- und Nasenabwischen bei Kindern. Niloo soll als eingenähte Serviette die Kleidung schützen und Kindern als Möglichkeit dienen, sich bei Bedarf genau dort abzuwischen.

Diese Idee sah Nachhaltigkeits-Experte Martin Rohla als Problem. Durch die eingenähte Serviette würde dieses Verhalten sich an Kleidern abzuwischen gefördert werden, so der Investor. Dem widersprach die Gründerin und erklärte, dass es sich bei ihrer Idee um eine Unterstützung für Eltern handelt.

Kontakt zur Modekette

Neu-Investor Alexander Schütz stieg als erster aus. Auch Wunsch-Investorin Katharina Schneider ging ohne Angebot. Hotelier Bernd Hinteregger erzählte von seinem Schwager, der bei einer großen Modekette arbeite. Er würde die Gründerin mit ihm „connecten“. Auch Rohla wollte helfen und bot seine Expertise an, um das Geschäftsmodell zu konkretisieren.

Niloo
(c) PULS 4/Gerry Frank – Petra Häuslmayer erfand eingenähte Stoffservietten für Kinderjacken.

Medienunternehmer und Aufsichtsrat des SOS-Kinderdorfs Stefan Piëch sah eine Notwendigkeit das Produkt weiterzuentwickeln. Auch er bot seine Hilfe an, Niloo zu bewerben. Dann schaltete sich Daniel Zech von 7 Ventures zu und lud die beiden Pitcher ins Startup-Village ins Donauzentrum und Shopping City Süd ihr Produkt vorzustellen. Aber, kein Deal für Niloo.

Tab-Reinigungsmittel bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die zweiten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Nicolas Pless und Jannes Meier von Klaeny. Dabei handelt es sich um Reinigungsmittel in Tablettenform. Es gibt fünf verschiedene solcher Tabs im Sortiment für verschiedene Anwendungsbereiche. Hinter dem Unternehmen steht ein starker Nachhaltigkeitsgedanke, um Einweg-Reinigungsplastikflaschen – laut Gründern werden in Deutschland 40 Plastikflaschen pro Haushalt im Jahr verbraucht – zu einem alten Relikt zu machen. Man benötigt als Kunde eine herkömmliche Flasche mit Leitungswasser; die Reinigungstabs lösen sich innerhalb von rund fünf Minuten auf und das Putzmittel ist da. Die Forderung: 200.000 Euro für fünf Prozent.

Klaeny, 2 Minuten 2 Millionen
(c) PULS 4/Gerry Frank – Das Startup Klaeny bietet Reinigungsmittel in Tablettenform an.

Nach der Demonstration erklärten die Gründer, dass ihr natürlicher Reiniger einem herkömmlichen um Nichts nachstehen würde. Ein Klaeny-Set besteht aus sechs Tabs und drei Flaschen. Kapital benötigt das Startup für die Produktentwicklung und Marketing.

Doch noch ein Angebot

Martin Rohla meinte, dass die Idee von der Konkurrenz leicht zu kopieren sei. Auch Schütz sagte, dass das Unternehmen zu klein sei, um zu überleben. Beide stiegen aus. Auch Hinteregger sah zu viel Risiko für einen Investor. Piëch bot an, sie mit einer Impact-Bank aus Deutschland zu vernetzen. Katharina Schneider hingegen machte ein Angebot: 50.000 Euro für 2,5 Prozent. Deal für Klaeny.

Freiwillige für klinische Studien gesucht

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Manuel Leal Garcia und Matthias Ruhri mit Probando. Dabei geht es eine Online-Plattform zur Rekrutierung von Studienteilnehmern für die medizinische Forschung – und mittlerweile auch andere Bereiche in Sachen Marktforschung. Die Rekrutierung von Probanden für klinische Studien ist für Forscher in der Regel mit vielen Herausforderungen verbunden. Dazu zählen unter anderem strenge regulatorische Hürden. Forscher dürfen beispielsweise nicht über sozialen Medien potentielle Probanden anwerben. Die Folge ist, dass neun von zehn Studien ihr Rekrutierungsziel in der gewünschten Zeit nicht erreichen und sich bei 80 Prozent der klinischen Studien Ergebnisse signifikant verzögern. Deshalb versuchen die Gründer Probanden mit Forschern zu vernetzen. Die Forderung: 300.000 Euro für 23 Prozent Anteile.

Probando
(c) PULS 4/Gerry Frank – Manuel Leal Garcia und Matthias Ruhri vernetzen mit Probando Probanden mit Forschern.

Probando verfügt über eine Datenbank von 200 Probanden und konnte bisher drei Studien abwickeln. Winzer Leo Hillinger störte sich an der Bewertung der Gründer, die einerseits damit argumentierten, dass der Markt in diesem Bereich 50 Milliarden US-Dollar schwer wäre. Zudem werde ein Startup nicht bloß nach aktuellen Umsätzen bewertet, sondern auch nach „future“. Man würde auch davon ausgehen, dass ihr Produkt skalierbar sei. Nicht bloß in Österreich, sondern auch in Deutschland und global Potential hat.

Andere Bewertungs-Maßstäbe für Tech-Startups?

Dem letzten Punkt stimmte Schneider zu; Gschwandtner verwies darauf, dass es sich um ein Tech-Startup handele, und die Bewertung da anders zu sehen sei. Nach diesem kurzen Exkurs in Sachen Firmenbewertung und der Vorführung der Plattform stieg Hans Peter Haselsteiner aus. Er sei nicht affin in dem Bereich. Katharina Schneider wollte auch nicht investieren, würde aber eventuell Kundin werden. Alexander Schütz fand gefallen an der Idee, wobei er die Bewertung „out of space“ nannte. Er bot 100.000 Euro für 25,1 Prozent.

Rund 300.000 Euro Umsatz geplant

Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner klassifizierte Probando korrekt als eine Art Marktplatz, bei dem Forscher und Unternehmen aus Auftraggeber auftreten. Einnahmen macht das Startup durch Gebühren für eine Listung auf der Plattform. Für nächstes Jahr ist ein Umsatz von rund 300.000 Euro geplant.

Das „ernste“ Angebot bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der Tech-Investor verstand zwar, dass es sich bei Probando um eine Tech-Firma handele, er aber mit der Bewertung dennoch ein Problem habe. Danach bot er 100.000 Euro für zwölf Prozent Beteiligung. Die folgende Frage vom überbotenen Schütz, ob das sein Ernst sei, beantwortete der aktuelle Tractive CGO mit einem knappen „Ja“.

Ein Investor gibt sich geschlagen

Hillinger meinte, es sei an der Zeit sein Geld in diesen wilden Zeiten in solche Bereichen zu investieren. Er schloss sich Gschwandtner an. Schütz gab sich darauf geschlagen. Die Gründer berieten sich kurz mit zwei weiteren Co-Foundern und nahmen an. Deal für Probando.

Babybrei bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die vorletzten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Andrea Kumhera und Thomas Gigl von Happa Happa. Sie produzieren einen Bio-Babybrei, der ungekühlt haltbar ist. Für die Entwicklung des Babybreis hat die Gründerin gemeinsam mit Kinderärzten zusammengearbeitet. Für die Produktion in einer österreichischen Bio-Manufaktur werden nur regionale Zutaten genutzt. Die Forderung der Founder: 100.000 Euro für 20 Prozent.

Happa Happa, 2 Minuten 2 Millionen
(c) PULS 4/Gerry Frank – Andrea Kumhera und Thomas Gigl stellten ihren Bio-Baby-Brei aus Österreich vor.

Schneider wies darauf hin, dass Babynahrung-Regale stets voll waren, was für einen harten Markt spreche. Kumhera argumentierte, dass neben dem bekannten Marktführer Platz für hochqualitative Babynahrung wäre.

Startup-Ticket für Happa Happa

Nach einer kurzen Fragerunde meldete sich Markus Kuntke zu Wort. Der Trendmanager verteilte das Bipa-Startup-Ticket und rief die Investoren dazu auf, einzusteigen. Der „Opa“ der Sendung Haselsteiner verabschiedete sich trotzdem. Er fand das Produkt zwar gut, hatte aber keine Ahnung, wie er helfen könne.

Gründer mit eigenem Vorschlag

Schneider war die zweite die ging. Hinteregger wollte danach 26 Prozent Anteile der Firma und bot 80.000 Euro. Martin Rohla indes schlug vor, dass er, Hinteregger und Schütz für insgesamt 30 Prozent 100.000 Euro bei Happa Happa mitmachen. Die Gründer kehrten mit einem Vorschlag nach kurzer Beratung zurück. Sie offerierten 25 Prozent Abgabe für 100.000 Euro.

„Ein strategischer Fehler“

Rohla erklärte, dass die Gründer soeben einen strategischen Fehler machen. Das Investment der Juroren wäre „high risk“ und sie wären nicht bereit zu verhandeln. Nach dieser Aussage stimmten die Gründer dem Ursprungs-Angebot doch zu. Deal für Happa Happa.

„Die schnellste Kameratasche der Welt“

Die letzten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Michael Bösendorfer und Iris Fritz. Sie haben mit Herr Michl eine aus PET-recyceltem Filz bestehende Kameratasche hergestellt. Das Besondere: Der Gurt der Tasche ist zugleich der Gurt der Kamera. Durch das Design soll es möglich sein, die Kamera mit nur einer Bewegung aus der Tasche zu ziehen. Damit sei sie ideal für Berufs- und Hobbyfotografen geeignet, die ihre Kamera schnell bei der Hand haben wollen. Für die „schnellste Kameratasche der Welt“ wollten die Gründer zwischen 150.000 und 200.000 Euro für 20 Prozent.

Auch Taschen für Smartphones

Dieses ungewöhnliche Angebot irritierte die Investoren, sodass sich die Gründer schlussendlich auf 150.000 Euro für 20 Prozent Beteiligung festlegten. Bis zum Zeitpunkt der Aufzeichnung wurden bisher 200 Taschen verkauft, das meiste auf Messen und über den Onlineshop. Neben der Tasche für große Kameras haben die Gründer auch eine kleinere Version fürs Smartphone entwickelt. Während sich Schneider eben diese konkreter ansah, meldete sich Daniel Zech von 7 Ventures wieder. Er erzählte von der Beteiligung seines Unternehmens an Shöpping.at und bot an, die Tasche in eine Premium-Listung aufzunehmen.

„Die fatale Antwort“

Danach gab es auf die Frage, wie es mit dem ROI aussehe, eine fatale Antwort der Gründer, wie Martin Rohla es nannte. Hinteregger wollte kurz und knapp wissen, wann mit einem Return des eingesetzten Kapitals zu rechnen sei. Bösendorfer meinte, dass sie es nicht genau wüssten und sich das nicht detailliert durchgerechnet hätten. Es käme darauf an, welche Variante der Taschen sie verkaufen würden.

Rohla startete darauf eine kleine Lehrstunde über die Sinnhaftigkeit eines Business-Plans. Die Gründer erklärten danach, dass sie ohne Investment rund 100.000 Euro Gewinn pro Jahr schaffen könnten. Mit Hilfe könnte man diese Zahlen steigern.

2 Minuten 2 Millionen, Herr Michl
(c) PULS 4/Gerry Frank – Michael Bösendorfer und Iris Fritz ermöglichen es mit Herr Michl die Kamera für Schnappschüsse in Windeseile griffbereit zu haben.

Haselsteiner war der erste, der ging. Rohla mochte das Produkt, verabschiedetet sich aber auch ohne Angebot. Fotografie wäre nichts für ihn. Hinteregger meinte, er würde die Taschen in seinen Hotel-Shops aufnehmen. Er und auch Schneider fielen aber auch als Investoren aus. Der Letzte im Investorenbund Alexander Schütz nannte die Tasche ein „high-end“-Produkt und machte folgendes Angebot: 50.000 Euro für 25,1 Prozent Anteile. Die Gründer lehnten ab. Daraufhin erklärte Schütz, er würde dann zumindest die fünf Taschen im Studio erwerben und sie den Juroren schenken. Kein Deal für Herr Michl.

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X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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