05.01.2021

„2 Minuten 2 Millionen“: Startup wollte keine Anteile abgeben

Beim Staffelstart der Puls 4-Sendung "2 Minuten 2 Millionen" ging es um eine Skiwachs-Alternative, Öfen aus Salz und einer Plattform für heimische Urlaube. Zudem irritierte ein Startup die Investoren mit einem besonderen Angebot.
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2 Minuten 2 Millionen, Hosn, Startups, Piech, Gschwandtner
(c) PULS 4_Gerry Frank - Das Startup Hosn lieferte während des Pitch eine heiße Show.
kooperation

Die achte Staffel der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ startete mit einer vergrößerten Jury. In der vergangenen Staffel waren bereits N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Ex-Jury-Mitglied Heinrich Prokop als Gastinvestoren immer wieder mit dabei. Vier weitere Business Angels kamen dieses Jahr neben Katharina Schneider, Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger, Martin Rohla und Florian Gschwandtner in die Sendung: Luftfahrt-Unternehmerin Dagmar Grossmann, Hotelier Bernd Hinteregger (HB1-Hotels), C-Quadrat-Gründer Alexander Schütz und Medienunternehmer Stefan Piëch.

GigaGlide: Skiwachs-Alternative bei „2 Minuten 2 Millionen“

Das erste Team, das vor der illustren Investorenrunde sein Glück versuchen durften, war jenes von GigaGlide. Dabei handelt es sich um eine Alternative zu herkömmlichem Skiwachs. Mit ihrer Idee haben Robert Kummerer, Melanie Katzmayr und Hannes Kaufmann einen Skiwachs-Ersatz auf Wasserbasis entwickelt. Das Produkt soll für alle Arten von Wintersportgeräten nutzbar und sowohl für den Skiverleih als auch direkt für den Endkunden (kleines Fläschchen) leicht anwendbar sein. Die Gründer forderten 200.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung.

Schnellere Ski

Nach dem Pitch zeigte das Trio, wie leicht das neue „Wachsen“ für Skihändler ist und wie einfach sich GigaGlide auch im b2c-Bereich für den Endkunden anwenden lässt. Der mit ihrem Produkt behandelte Ski soll, so die Founder weiter, schneller sein, als der gewachste. Dies habe sogar die Uni Innsbruck bestätigt.

2 Minuten 2 Millionen, GigaGlide
(c) Puls4/Gerry Frank – Die Skiwachs-Alternative GigaGlide ist sowohl für den b2b- als auch für den b2c-Bereich gedacht.

Sieben Tage auf der Piste

Winzer Leo Hillinger, Mediashop-Chefin Katharina Schneider und Bauherr Hans Peter Haselsteiner zeigten sich interessiert und im Laufe der Zeit mehr und mehr beeindruckt von dem Produkt. Mit einer Behandlung soll es möglich sein, sieben Tage skizufahren. Auch in Sachen Nachhaltigkeit hätte GigaGlide mehr zu bieten als Wachs und sei biologisch abbaubar.

Ein Gamechanger bei „2 Minuten 2 Millionen“?

Der Umsatz des Startups betrug bisher 40.000 Euro, wobei Katzmayr betonte, dass Corona das Unternehmen etwas gebremst hätte. Haselsteiner und Hillinger zeigten sich wegen der Firmenbewertung etwas skeptisch. Der Burgenländer sprach zwar von einer möglichen Revolution in der Skibranche, stieg aber dennoch aus.

Mit Reichmann in die Welt hinaus?

Neu-Investor Stefan Piëch schlug in die selbe Kerbe und ging ebenfalls mit großem Lob. Die Gründer argumentierten daraufhin mit der bestehenden Kooperation mit dem prominenten Sportfachhändler Reichmann, der ihnen die Tür zu einem globalen Markt öffnen würde.

Erste Absage bei „2 Minuten 2 Millionen“

Diese Argumentation ging jedoch etwas nach hinten los, als der Medienunternehmer und Betreiber von Kinderkanälen Piëch und Haselsteiner kritisch anmerkten, dass Reichmann ja nicht an GigaGlide beteiligt sei: „Das würden die sich doch nicht entgehen lassen, wenn alles so funktionieren würde“, sagte der Bau-Tycoon an die Gründer gewandt und stieg aus.

Ein Doppel-Angebot für GigaGlide

Der zweite Neuling auf der Juroren-Bühne, Alexander Schütz hatte ähnliche Bedenken wie seine Vorgänger. Er bot trotzdem 100.000 Euro für zehn Prozent – falls das Patent für GigaGlide durchgehe. Katharina Schneider wollte mitmachen. Nach kurzer Beratung kehrte das Gründer-Trio zurück und nahm das Angebot an. Deal für GigaGlide und das erste Investment für Schütz.

MyPlatzerl: Plattform für heimischen Urlaub

Matthias Leitner und Jessica Reitzer sind die Gründer von MyPlatzerl. Die Urlaubsplattform listet und vermarktet heimische Betriebe und möchte den Inlandstourismus beflügeln. Die Hoteliers verlangen für ihre Buchungsvermittlung keine Provision. Sie nehmen Geld durch monatliche Mitgliedsbeiträge der Partner ein. Ihre Forderung: 150.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

Durch Provision entgeht dem Tourismus Wertschöpfung

Während sich Haselsteiner nach dem zwei Minuten-Pitch bei weiteren Ausführungen ungeduldig zeigte, lobte Hotelier Bernd Hinteregger das Gründer-Paar und wollte die USP des Unternehmens wissen. Leitner brachte erneut die fehlende Provision ins Spiel. Im Normalfall buche man ein Hotelzimmer über eine internationale Plattform, da würden die Unterkünfte etwa 20 Prozent Provision bezahlen – viel an Wertschöpfung würde damit ins Ausland fließen. Bei ihnen nicht.

Über 400 Betriebe auf Myplatzerl

Die Stärkung des lokalen Tourismus fand Anklang. Jedoch meinte Hinteregger, die Schaffung von Awareness wäre schwierig und er sehe trotz Erklärung nicht ganz die USP. Dieser Aussage widersprach Katharina Schneider deutlich und meinte, das Alleinstellungsmerkmal sei doch klar. Reitzer warf nach diesem kurzem Meinungsaustausch der Investoren ein, dass sie bisher alles alleine geschafft und 400 Betriebe auf der Plattform hätten.

(c) Puls4/Gerry Frank – Jessica Reitzer und Matthias Leitner wollen mit ihrer Plattform MyPlatzerl den heimischen Tourismus stärken.

Post Corona

Luftfahrt-Unternehmerin Dagmar Grossmann hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt zurückgehalten. Sie sah die Vorteile einer solchen Plattform mit Fokus auf Österreich, wollte aber von den Gründern wissen, was Post-Corona passieren würde, wenn die Menschen wieder verstärkt im Ausland urlauben.

Einige Absagen

Hinteregger urgierte danach, dass MyPlatzerl weltweit bekannt werden müsste und meinte, die Leute hätten Österreich als Urlaubsland schätzen gelernt. Grossmann und Schneider waren die ersten, die sich als potentielle Investoren verabschiedeten. Schütz folgte, während Haselsteiner meinte, er wäre bei einem ähnlichem Produkt bereits investiert. Auch er ging. So blieb der Neue über.

Vom Chauffeur zum Unternehmer zum TV-Investor

Hinteregger forderte 26 Prozent und bot 70.000 Euro. Die Gründer zogen sich zurück und kehrten rasch mit einem „Ja“ zurück. Deal für MyPlatzerl. Anekdote am Rande: Hinteregger überbrachte nach dem Corona-Ellbogen-Gruß mit den Gründern seinem Kollegen Haselsteiner ein vom Bauherren ausgestelltes und altes Dienstzeugnis. Der Neu-Juror war einst Praktikant beim TV-Investor gewesen und hatte ihn sogar als Chauffeur vom Zagreber Flughafen abgeholt. Nach dieser kurzen Reminiszenz ging es mit einem Kleidungsstück weiter.

Hosn: Ein Stuntman bei „2 Minuten 2 Millionen“

Markus Weilguny, seines Zeichens Stuntman, und Damian Schäffer haben mit Hosn den etwas anderen Anzug entwickelt. Es geht den Gründern um maximale Bewegungsfreiheit. Selbst im Business-Look soll sportlicher Betätigung nichts mehr im Wege stehen. Die „Hosn“ sei „zeitlos“ designt und vereint laut Weilguny formelle und legere Kleidung. Der funktionale Stoff ist wasserabweisend und zudem atmungsaktiv. Die Umsetzung erfolgte mit italienischen Stoffen, die auf biologisch abbaubaren Fasern basieren.

Keine Unternehmensbeteiligung dafür Kredit mit 22 Prozent Zinsen?

Die wahre Innovation steckt aber im Detail, genauer gesagt im Taschensystem. Das System ist für eine Vielzahl von Aktivitäten ausgelegt, wobei die insgesamt elf Taschen laut Weilguny genügend Platz für Geld bzw. Kreditkarten, eine Trinkflasche, Kopfhörer und sogar eine Pistole bieten. Die Gründer forderten nach einem actionreichen Pitch mit Dance-Show 100.000 Euro für eine 55 Prozent-Gewinnbeteiligung der nächsten Charge; und das bei einer 22-prozentigen Rendite. Die Gründer klärten auf, dass sie nichts gegen den Einstieg eines Investors ins Unternehmen hätten, aber vorerst einen „soften“ Einstieg bevorzugen würden.

Hosn, Anzug, Sportlich, Business-Look
(c) Puls4/Gerry Frank – Das „Hosn“-Team hatte anderes im Sinn als Firmenanteile abzugeben.

Der Grund, warum die Founder nicht zu einer Bank gehen, sei, dass sie an einem langfristigen Investor interessiert wären und mit ihrem Angebot einen „proof of concept“ stellen würden. Sie wollten schauen, ob die Zusammenarbeit beiderseitig funktioniert.

Fehler im Denkmodell

Schneider allerdings fand schnell den Schwachpunkt in dieser Vorgangsweise: Die Gründer wünschten sich von den Investoren einen Kredit, damit nach dem Verkauf der nächsten Charge der Firmenwert des Startups aktualisiert werden würde und ein potentieller Investor dann teurer einsteigen müsste, als heute.

„Total falsch“

Haselsteiner sagte, er sei keine Bank und ging als erster Juror. Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner nannte die Idee „total falsch“ und folgte seinem Vorredner. Schneider forderte einen aktuellen Einstiegspreis ins Unternehmen, den die Gründer bloß mit zustimmenden Geräuschen bejahten, aber nicht lieferten. Alexander Schütz ging kurz danach. Er nannte das Finanzierungs-Konzept der Gründer „nicht schlüssig“. Hinteregger ging als letzter. Kein Deal für Hosn.

Salz Vital: Kärtner Ofen aus Salz

Mario Neurath ist der Erfinder von Salz Vital. Dabei handelt es sich um einen patentierten, aus Salz gebaute Ofen. Der Heizkörper kombiniert die Infrarotwärme mit der natürlichen Speicherkapazität und dem indirekten Lichtschein von Salz aus dem Himalaya.

Salz-Manufakturen in Pakistan

Das Besondere: Von Gelb bis Rot leuchten die Salzziegel aus fair gehandeltem Salz kleiner Salz-Manufakturen in Pakistan. In Österreich werden die Ziegel in Handarbeit in Form gebracht. Die Forderung der Klagenfurter Gründer: 250.000 Euro für 25 Prozent.

(c) Puls4/Gerry Frank – Investor Hans Peter Haselsteiner und Salz Vital-Gründer Mario Neurath beim Wärmetest.

Der Wand-Ofen

Die Founder erklärten, dass auf Wunsch Kunden auch ganze Wände aus den einzelnen Salz-Ziegeln bauen könnten. Mit der kleinen Variante des Ofens (Kosten: 3000 Euro) sei es zudem möglich, bis zu 20 Quadratmeter Fläche zu heizen. Bisher wurden insgesamt 60 Stück des Ofens verkauft.

Investoren gefällt es, aber…

Katharina Schneider und Hans Peter Haselsteiner fanden gefallen am Produkt, stiegen aber nicht als Investoren ein. Auch Hinteregger meinte, die Gründer wären auf einem guten Weg, aber auch er sah keinen Investment-Case im Ofen. Er und Schütz verabschiedeten sich und ließen Nachhaltigkeitsexperten Martin Rohla über.

Rohla als letzte Hoffnung

Dieser zeigte Gefallen am Produkt und bot 100.000 Euro für 25,1 Prozent. Wenn die „Due Dilligence“ passe, würde er noch mehr Geld reinstecken. Die Gründer sagten rasch zu. Deal für Salz Vital.

Abnehm-Shake bei „2 Minuten 2 Millionen“

Den Abschluss der ersten Folge der achten Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Richard Schöller und Manuel Bodendieck, Gründer von Body’s Perfect. Die beiden Männer konnten 2019 mit ihrem Unternehmen 150.000 Euro Umsatz erwirtschaften, den sie im Jahr 2020 mit ihrem „weight loss“-Getränk auf über eine Million Euro geschraubt haben. Die Forderung: 400.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung.

Inhalte

In den verschiedenen Produkten von Body’s Perfect befinden sich unter anderem Grünes Teepulver, Feigenkaktus, Cambogia, Konjakwurzel, Speisesalz und diverse Vitamine.

2 Minuten 2 Millionen, Body's Perfect, Verena, Austria's Next Top Model
(c) Puls4/Gerry Frank – Manuel Bodendieck und Richard Schöller präsentierten bei „2 Minuten 2 Millionen“ ihren Mahlzeit-Ersatz.

Drei Absagen

Florian Gschwandtner zeigte sich am Mahlzeitersatz interessiert, während Winzer Hillinger trotz Lob an der Präsentation meinte, ihm fehle eine Art Genusseffekt – auch wenn er das Produkt verstehe. Auch Schneider und Schütz gingen relativ rasch.

Der Markt ist heiß

Für Haselsteiner war der Markt „zu heiß“ und so blieb der Runtastic-Gründer über. Jener meinte, die Gründer hätten viel richtig gemacht, der Markt sei hart und er könne nicht viel beitragen. Kein Deal für Body’s Perfect.

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X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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AI Summaries

„2 Minuten 2 Millionen“: Startup wollte keine Anteile abgeben

  • Die achte Staffel der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ startete mit einer vergrößerten Jury.
  • Vier weitere Business Angels kamen dieses Jahr neben Katharina Schneider, Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger, Martin Rohla und Florian Gschwandtner in die Sendung: Luftfahrt-Unternehmerin Dagmar Grossmann, Hotelier Bernd Hinteregger, C-Quadrat-Gründer Alexander Schütz und Medienunternehmer Stefan Piëch.
  • GigaGlide soll die nachhaltige Alternative zu Skiwachs werden.
  • Matthias Leitner und Jessica Reitzer sind die Gründer von Myplatzerl, einer Urlaubsplattform, die heimische Betriebe listet und vermarktet.
  • Die „Hosn“ soll selbst im Business-Look sportliche Betätigung ermöglichen.
  • Die Gründer klärten auf, dass sie nichts gegen den Einstieg eines Investors ins Unternehmen hätten, aber vorerst einen „soften“ Einstieg bevorzugen.
  • Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner nannte die Idee „total falsch“.
  • Bei Salz Vital handelt es sich um einen patentierten und aus Salz gebauten Ofen.
  • Das Besondere: Von Gelb bis Rot leuchten die Salzziegel aus fair gehandeltem Salz kleiner Salz-Manufakturen in Pakistan.
  • Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Richard Schöller und Manuel Bodendieck Gründer von Body’s Perfect.
  • Beide Gründer konnten 2019 150.000 Euro Umsatz erwirtschaften, den sie am aktuellen Jahr mit ihrem „weight loss“-Getränk auf über eine Million schrauben konnten.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„2 Minuten 2 Millionen“: Startup wollte keine Anteile abgeben

  • Die achte Staffel der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ startete mit einer vergrößerten Jury.
  • Vier weitere Business Angels kamen dieses Jahr neben Katharina Schneider, Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger, Martin Rohla und Florian Gschwandtner in die Sendung: Luftfahrt-Unternehmerin Dagmar Grossmann, Hotelier Bernd Hinteregger, C-Quadrat-Gründer Alexander Schütz und Medienunternehmer Stefan Piëch.
  • GigaGlide soll die nachhaltige Alternative zu Skiwachs werden.
  • Matthias Leitner und Jessica Reitzer sind die Gründer von Myplatzerl, einer Urlaubsplattform, die heimische Betriebe listet und vermarktet.
  • Die „Hosn“ soll selbst im Business-Look sportliche Betätigung ermöglichen.
  • Die Gründer klärten auf, dass sie nichts gegen den Einstieg eines Investors ins Unternehmen hätten, aber vorerst einen „soften“ Einstieg bevorzugen.
  • Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner nannte die Idee „total falsch“.
  • Bei Salz Vital handelt es sich um einen patentierten und aus Salz gebauten Ofen.
  • Das Besondere: Von Gelb bis Rot leuchten die Salzziegel aus fair gehandeltem Salz kleiner Salz-Manufakturen in Pakistan.
  • Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Richard Schöller und Manuel Bodendieck Gründer von Body’s Perfect.
  • Beide Gründer konnten 2019 150.000 Euro Umsatz erwirtschaften, den sie am aktuellen Jahr mit ihrem „weight loss“-Getränk auf über eine Million schrauben konnten.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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„2 Minuten 2 Millionen“: Startup wollte keine Anteile abgeben

  • Die achte Staffel der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ startete mit einer vergrößerten Jury.
  • Vier weitere Business Angels kamen dieses Jahr neben Katharina Schneider, Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger, Martin Rohla und Florian Gschwandtner in die Sendung: Luftfahrt-Unternehmerin Dagmar Grossmann, Hotelier Bernd Hinteregger, C-Quadrat-Gründer Alexander Schütz und Medienunternehmer Stefan Piëch.
  • GigaGlide soll die nachhaltige Alternative zu Skiwachs werden.
  • Matthias Leitner und Jessica Reitzer sind die Gründer von Myplatzerl, einer Urlaubsplattform, die heimische Betriebe listet und vermarktet.
  • Die „Hosn“ soll selbst im Business-Look sportliche Betätigung ermöglichen.
  • Die Gründer klärten auf, dass sie nichts gegen den Einstieg eines Investors ins Unternehmen hätten, aber vorerst einen „soften“ Einstieg bevorzugen.
  • Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner nannte die Idee „total falsch“.
  • Bei Salz Vital handelt es sich um einen patentierten und aus Salz gebauten Ofen.
  • Das Besondere: Von Gelb bis Rot leuchten die Salzziegel aus fair gehandeltem Salz kleiner Salz-Manufakturen in Pakistan.
  • Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Richard Schöller und Manuel Bodendieck Gründer von Body’s Perfect.
  • Beide Gründer konnten 2019 150.000 Euro Umsatz erwirtschaften, den sie am aktuellen Jahr mit ihrem „weight loss“-Getränk auf über eine Million schrauben konnten.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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„2 Minuten 2 Millionen“: Startup wollte keine Anteile abgeben

  • Die achte Staffel der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ startete mit einer vergrößerten Jury.
  • Vier weitere Business Angels kamen dieses Jahr neben Katharina Schneider, Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger, Martin Rohla und Florian Gschwandtner in die Sendung: Luftfahrt-Unternehmerin Dagmar Grossmann, Hotelier Bernd Hinteregger, C-Quadrat-Gründer Alexander Schütz und Medienunternehmer Stefan Piëch.
  • GigaGlide soll die nachhaltige Alternative zu Skiwachs werden.
  • Matthias Leitner und Jessica Reitzer sind die Gründer von Myplatzerl, einer Urlaubsplattform, die heimische Betriebe listet und vermarktet.
  • Die „Hosn“ soll selbst im Business-Look sportliche Betätigung ermöglichen.
  • Die Gründer klärten auf, dass sie nichts gegen den Einstieg eines Investors ins Unternehmen hätten, aber vorerst einen „soften“ Einstieg bevorzugen.
  • Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner nannte die Idee „total falsch“.
  • Bei Salz Vital handelt es sich um einen patentierten und aus Salz gebauten Ofen.
  • Das Besondere: Von Gelb bis Rot leuchten die Salzziegel aus fair gehandeltem Salz kleiner Salz-Manufakturen in Pakistan.
  • Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Richard Schöller und Manuel Bodendieck Gründer von Body’s Perfect.
  • Beide Gründer konnten 2019 150.000 Euro Umsatz erwirtschaften, den sie am aktuellen Jahr mit ihrem „weight loss“-Getränk auf über eine Million schrauben konnten.

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„2 Minuten 2 Millionen“: Startup wollte keine Anteile abgeben

  • Die achte Staffel der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ startete mit einer vergrößerten Jury.
  • Vier weitere Business Angels kamen dieses Jahr neben Katharina Schneider, Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger, Martin Rohla und Florian Gschwandtner in die Sendung: Luftfahrt-Unternehmerin Dagmar Grossmann, Hotelier Bernd Hinteregger, C-Quadrat-Gründer Alexander Schütz und Medienunternehmer Stefan Piëch.
  • GigaGlide soll die nachhaltige Alternative zu Skiwachs werden.
  • Matthias Leitner und Jessica Reitzer sind die Gründer von Myplatzerl, einer Urlaubsplattform, die heimische Betriebe listet und vermarktet.
  • Die „Hosn“ soll selbst im Business-Look sportliche Betätigung ermöglichen.
  • Die Gründer klärten auf, dass sie nichts gegen den Einstieg eines Investors ins Unternehmen hätten, aber vorerst einen „soften“ Einstieg bevorzugen.
  • Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner nannte die Idee „total falsch“.
  • Bei Salz Vital handelt es sich um einen patentierten und aus Salz gebauten Ofen.
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  • Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Richard Schöller und Manuel Bodendieck Gründer von Body’s Perfect.
  • Beide Gründer konnten 2019 150.000 Euro Umsatz erwirtschaften, den sie am aktuellen Jahr mit ihrem „weight loss“-Getränk auf über eine Million schrauben konnten.

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