14.06.2022

2 Minuten 2 Millionen: Startup möchte Vergewaltiger abschrecken

In dieser Folge von 2 Minuten 2 Millionen ging es um eine Katzen-App, die u.a. die Kommunikation zwischen Tier und Mensch verbessern soll und um einen Slip mit Alarmsystem.
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2 Minuten 2 Millionen, Katta, aCATemy, Slip gegen Vergewaltigung, Unterhose gegen Vergewaltigung
(c) Puls 4/Gerry Frank - Fynn Bukschat und Jana Klein mit ihrem Alarm-Slip Katta.
kooperation

Den Anfang von 2 Minuten 2 Millionen machte Petra Ott aus Wien. Sie will mit ihrer Katzenschule „aCATemy“ das Zusammenleben von Mensch und Tier noch angenehmer gestalten. Denn, immer wieder kommt es zwischen Katzen und ihren Besitzer:innen zu Missverständnissen in der Kommunikation oder zu Verhaltensauffälligkeiten bei den Vierbeinern.

2 Minuten 2 Millionen und aCATemy

Als Katzenexpertin und Tiertrainerin will die Katzenflüsterin gezielt für ihre Kund:innen ihr Wissen teilen und dieses mit ihrer App schnell und rund um die Uhr zugänglich machen. In ihrem Coaching bietet sie außerdem einen auf die Katze abgestimmten individuellen Trainingsplan und Erklärvideos an. Ihre Forderung: 150.000 Euro für 25,1 Prozent.

2 Minuten 2 Millionen, acatemy
(c) Puls 4/Gerry Frank – Petra Ott hat eine Katzen-App entwickelt.

Vergnügte Investoren zeigten Interesse und ließen sich über diverse Katzenverhaltensweisen und Missverständnisse bei der Kommunikation zwischen Mensch und Tier aufklären. Besonders Gefallen fanden sie an der eigens designten Katzenangel der Gründerin.

Katharina Schneider war schlussendlich diejenige, die sich als Partnerin anbot. Sie wollte mit 100.000 Euro für 25,1 Prozent einsteigen. Deal für aCATemy.

Katt: Ein Slip, der vor Vergewaltigung schützen soll

Die nächsten bei 2 Minuten 2 Millionen waren Fynn Bukschat und Jana Klein. Die beiden Stuttgarter-Gründer haben mit Katt einen Slip entwickelt, der Trägerinnen vor einer Vergewaltigung schützen sollen.

Konkret mittels eines eingebauten Alarmsystems, der einen lauten und schrillen Ton (120 Dezibel) gibt, sobald an der Unterhose heftig gezerrt und gerissen wird. Neben dem DACH-Raum ist auch Botswana ein Zielmarkt, da das Land eine sehr hohe Vergewaltigungsrate aufweist und Bukschat dort mit Organisationen bereits in Verbindung steht. Die Forderung: 50.000 Euro für 25 Prozent.21

Nach der Erklärung, wie genau der Schutz gedacht ist – der Vergewaltiger soll durch den lauten Ton abgeschreckt werden bzw. der Trägerin soll eine Chance erhalten, sich zu befreien, stimmten alle der Wichtigkeit zu, für dieses Thema Awareness zu schaffen.

Katta
(c) Puls 4/Gerry Frank – Mit 120 Dezibel sollen Angreifer abgeschreckt werden.

Folglich wollte Philipp Maderthaner Katta unterstützen. Statt einem Investment bot er PR-Beratung an. Wenn die Gründer entscheiden, auf den Markt zu gehen, würde er helfen. Kurz darauf schaltete sich Martin Rohla per Green Screen zu. Er verteilte das Nachhaltigkeits-Ticket von Goodshares. Dieses beinhaltet eine Beratung durch den Investor, TV-Präsenz sowie 5.000 Euro der Fair Finance.

Danach bot sich auch Katharina Schneider als Beraterin an, während Stefan Piëch die beiden Gründer:innen ins MIT-Bootcamp in die USA einlud. Viel Unterstützung, aber kein Deal für Katta.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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