17.07.2019

„2 Minuten 2 Millionen“-Startup Hadi App meldet Insolvenz an

Das Startup hinter der Hadi App, eine Vermittlungsplattform für Handwerker, muss in Graz Insolvenz anmelden. Die Schulden belaufen sich auf über 300.000 Euro.
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hadi app - levent akgün
Der Gründer Levent „Levi“ Akgün.

Die Hadi App GmbH aus Graz, welche eine Vermittlungsplattform für Handwerker betreibt, hat am Mittwoch in Graz Insolvenz angemeldet. Dies geht unter anderem aus einem Eintrag beim KSV1870 hervor. Die Verschuldung liegt insgesamt bei 346.000 Euro. Davon müssen rund 200.000 Euro vom Gründer, Levent Akgün, selber getragen werden, wie er gegenüber dem brutkasten sagt. Von der Insolvenz sind 25 Gläubiger betroffen. Das Startup war unter anderem über einen Auftritt in der Fernsehshow „2 Minuten 2 Millionen“ bekannt geworden.

Programmierer meldete ebenfalls Insolvenz an

Gegenüber dem brutkasten sagt Akgün, dass vor allem Probleme mit dem App-Entwickler für die Insolvenz verantwortlich sind. Denn nach dem Auftritt in der Startup-Fernsehshow „2 Minuten 2 Millionen“ war die Nachfrage zwar groß, die App aber noch nicht ausgereift – der Entwickler wiederum war plötzlich nicht mehr auffindbar. „Wir haben Beschwerden von Kunden bekommen und mussten teilweise Bezahlungen wieder rückerstatten“, sagt Akgün. Dann bekam er einen Brief von einem Anwalt, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass der Entwickler Insolvenz angemeldet habe.

Akgün ließ sich davon noch nicht abbringen. Er tauschte das Team aus und investierte weitere 70.000 Euro aus privater Tasche in sein Startup. Die App wurde neu entwickelt. „Daran haben wir ein Jahr lang gearbeitet, und während dieser Zeit machten wir keinen Umsatz“, sagt er nun zum brutkasten: Schließlich fehlte dann das nötige Kapital, um in Marketing und Vertrieb zu investieren.

+++Mehr dazu im brutkasten-Archiv: Hadi App tauscht für Relaunch ganzes Team aus+++

Akgün ist einerseits als Privatperson, andererseits auch über seine Werbeagentur namens MT Media Haus an der Hadi App GmbH beteiligt. Laut FirmenABC hält die Agentur 58,59 Prozent an der Hadi App GmbH, nun muss die Agentur selbst in Folge ebenfalls Insolvenz anmelden.

startup300 als Hadi App-Investor und Conda-Kampagne

Daher hat Akgün auf Anraten seines Anwalts nun eine Auffanggesellschaft gegründet, welche wiederum das Geschäft der Agentur übernimmt. Dies geschieht auch in Abstimmung mit den bestehenden Kunden der Agentur. In Zukunft wird er hier das operative Geschäft also fortführen. Zu den weiteren Investoren gehört die startup300 AG, die mit rund zehn Prozent an der Hadi App GmbH beteiligt ist sowie mehrere Mitglieder der steirischen Unternehmerfamilie Klement. Zudem schloss das Unternehmen eine Crowdinvesting-Kampagne bei Conda mit einem Volumen von rund 100.000 Euro ab.

„Natürlich habe ich viel Geld verloren“, sagt Akgün gegenüber dem brutkasten: „Aber ich habe auch viel dabei gelernt.“ Nun rät er jedem anderen Gründer, seine Partner genau zu überprüfen – unter anderem auf deren eigene wirtschaftliche Stabilität.

Video-Interview: Levent Akgün auf dem Fifteen Seconds 2018


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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