21.02.2017

2 Minuten 2 Millionen: 3 willige Investoren und halbe Million für Augenbrauen-Startup

In der zweiten Folge der aktuellen Staffel der Puls4-Startup Show 2 Minuten 2 Millionen konnten gleich drei Startups zwischen mehreren Investoren-Angeboten entscheiden.
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Screenshot: 2 Minuten 2 Millionen

Drei von fünf Startups konnten in der zweiten Folge der dritten Staffel von 2 Minuten 2 Millionen die Investoren überzeugen. Und alle drei bekamen gleich Angebote von mehreren Investoren. Insgesamt flossen so immerhin 725.000 Euro. Auch jenen zwei Startups, die am Ende kein Investment bekamen, standen die Investoren nicht gänzlich ablehnend gegenüber.

+++ 2 Minuten 2 Millionen: 1,5 Millionen Euro werden in der ersten Sendung investiert +++


Andmetics – 500.000 Euro

500.000 Euro für zehn Prozent Anteile – das war das Einstiegsangebot des Kosmetik-Startup Andmetics (Andrea Cosmetics), das spezielle Kaltwachs-Augenbrauenstreifen entwickelt und patentiert hat. Tatsächlich hat das Jungunternehmen bereits einiges vorzuweisen: Das Jahresziel wurde im ersten Jahr nach vier Monaten erreicht und man war in kürzester Zeit in den schwarzen Zahlen. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet Andmetics bereits, die Eine-Million-Euro-Umsatz-Grenze zu überschreiten.

Nicht nur geschäftlich, auch mit dem Produkt konnte das oberösterreichische Startup die Investoren überzeugen – Heinrich Prokop, Leo Hillinger und Hans Peter Haselsteiner ließen sich in der Sendung die Augenbrauen wachsen. Entsprechend regnete es für Andmetics auch Angebote. Daniel Zech von 7Ventures schaltete sich ein und bot 500.000 Euro Medienvolumen für eine Beteiligung von fünf Prozent an. Heinrich Prokop und Michael Altrichter konterten mit Angeboten zu je 500.000 Euro Kapital für 15 Prozent Anteile. Leo Hillinger bot den beiden an, sich mit der Hälfte zu beteiligen, was Prokop gleich ablehnte.

Am Ende entschieden sich die beiden Andmetics-Founderinnen Andrea Lehner und Margot Helm für das Angebot von Prokop, der auch geltend gemacht hatte, dass er mit Clever Clover entsprechende Expertise in dem Bereich einbringen kann.

Pixelrunner – 200.000 Euro

Der Pixelrunner bedruckt bis zu 50 m2 pro Minute. (c) Andreas Bluschke

Es gab ihn bislang tatsächlich noch nicht, den Bodendrucker für Rasen- Schnee und Asphaltflächen. Logos bei Sportgroßereignissen und dergleichen mussten bislang mit Schablonen in Handarbeit aufgesprüht werden. Das überraschte auch die Investoren. Entsprechend begeistert waren sie von der Lösung des oberösterreichischen Startups Pixelrunner. Dessen Prototyp war diese Saison bereits beim Hahnenkamm-Rennen in Kitzbühel zum Einsatz gekommen.

Auch Pixelrunner bekam entsprechend mehrere Angebote, nachdem man mit 20 Prozent für 200.000 Euro eingestiegen war. Altrichter und Startup 300 boten jene 200.000 Euro für 24 Prozent Anteile. Haselsteiner machte ein Gegenangebot von 270.000 Euro für 26 Prozent, einer qualifizierten Minderheit. Die drei Founder, Ronald Schaumberger, Christian Saminger und Rainer Kargel, beriten sich mit ihren bisherigen Investoren und lehnten das 26 Prozent-Angebot schließlich ab. Am Ende kam man mit Altrichter und Startup 300 auf 200.000 Euro für 22 Prozent überein.

+++ “Pixelrunner” entwickelt autonom fahrenden Outdoor-Drucker +++

Wurmkiste – 25.000 Euro

Eine Kompostbox mit Würmern für zuhause – diese Idee eines oberösterreichischen Startups überzeugte vor allem Hillinger. Auch Hans-Peter Haselsteiner konnte sich ein Investment vorstellen. Uneins waren sich Founder und Investoren aber beim Investionsvolumen und den Anteilen. David Witzeneder von Wurmkiste stieg mit fünf Prozent für 20.000 Euro ein. Es kam das Gegenangebot von Haselsteiner gemeinsam mit Hillinger: 26 Prozent für 50.000 Euro. Wieder scheiterte es an Haselsteiners Wunsch nach einer qualifizierten Minderheit – Witzeneder wollte diese nicht abgeben. Mit Hillinger konnte er sich dennoch auf 10 Prozent Anteile für 25.000 Euro einigen.

Mooci – kein Investment

„Ich höre Sie. Ich finde es einfach ganz schrecklich, dass es so etwas gibt. Wir sind dem Untergang Roms schon sehr nahe“ – so kommentierte Hans-Peter Haselsteiner den Pitch von Mooci. Das Wiener Startup bietet eine Online-Plattform, um plastische Chirurgen zu finden. Die anderen Investoren waren zwar positiver, auf das Angebot – fünf Prozent Anteile für 115.000 Euro – wollte dann aber doch keiner einsteigen. Michael Altrichter: „Ihr bräuchtet viel mehr Geld und das bin ich nicht bereit herzugeben“.

Pluvis – kein Investment

„Ein Produkt muss am Markt immer verteidigbar sein. Das sehe ich bei diesem überhaupt nicht“, sagt Michael Altrichter. 180.000 Euro wollte Founder Kilian Becker für 15 Prozent Anteile an seinem Startup, das beleuchtete Regenschirme anbietet. Leo Hillinger fand die Idee, im Gegensatz zu den anderen Investoren zwar „grandios“, konnte sich aber ebenfalls nicht zu einem Investment durchringen.

+++ 2 Minuten 2 Millionen: Vote für deinen Favoriten in der Startup-Show! +++


Die Jury

Die Jury bleibt nach dem Motto “never change a winning team” altbewährt:

  • Hans Peter Haselsteiner – Bau-Tycoon und Magnat der österreichischen Wirtschaftselite tritt exklusiv in der PULS 4-Show als Investor auf
  • Leo Hillinger – Österreichs bekanntester Winzer und Selfmade-Millionär hat einen Riecher für erfolgreiche Geschäfte
  • Marie-Helene Ametsreiter – Die Business-Lady investiert für den Beteiligungsfonds “SpeedInvest”
  • Michael Altrichter – Österreichs “Business Angel of the Year 2014” ist wieder dabei
  • Heinrich Prokop – Managing Director – Founding Partner bei Clever Clover Investmentfonds, möchte nach dem holländischen Markt auch den österreichischen Start-Up-Markt erobern
  • Daniel Zech – Er investiert für SevenVentures Austria – dem Beteiligungsarm der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe – und verhandelt TV-Werbezeiten gegen Firmenanteile
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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