12.04.2022

„2 Minuten 2 Millionen“: Schneider und Piëch steigen bei Senioren VR-Brille ein

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um verknotbare Tücher, Paletten-Sicherung und Gleichgewichtsbälle für Füße. Zudem wollte ein Startup etwas gegen das "Sitzen" tun, während ein anderes, Menschen mit Mobilitätsschwierigkeiten auf Reisen mitnimmt.
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VitaBlick, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank - Das Startup VitaBlick konnte gleich zwei Investoren für sich gewinnen.
kooperation

Der erste vor den „2 Minuten 2 Millionen“-Juroren war Amadeus Linzer. Der Oberwarter hat mit VitaBlick eine VR-Brille entwickelt, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität Orte bereisen lässt. Etwa Plätze, die sie kennen oder wo sie noch nie waren.

Die Idee dazu kam dem Gründer aufgrund der Krankheit seines Großvaters, der in seinem letzten Jahr bettlägerig war und sein Zimmer nicht mehr verlassen konnte. Linzer wollte ihm schlicht seinen Studienplatz in Rotterdam zeigen. Später wurde aus der einen VR-Brille ein Unternehmen.

Gemeinsames VR-Erlebnis

Eine von Linzers Ansätzen bei VitaBlick ist, Erinnerungen wieder aufleben zu lassen und eine spannende Gesprächsbasis zu etablieren. Durch gemeinsame Gruppen-VR-Ausflüge an bekannte Orte sollen Senioren vergangene Emotionen und Erinnerungen erleben. Was dann im Nachgang zu einem „Erinnerungsgespräch“ und einem Gefühl der Gemeinschaft sorgen soll.

VitaBlick, VR-Brille, Senioren, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Amadeus Linzer von VitaBlick konnte Investoren begeistern.

Damit das funktioniert, hat Linzer auf eine einfache Handhabung seiner Technologie geachtet. Bei VitaBlick sind nur zwei Knöpfe zu betätigen – einmal der Einschaltknopf der Brille, und danach die Aktivierung der Brillen-Kamera. Mit dieser schaut man dann im hauseigenen Reiseprospekt auf die Seite mit dem gewünschten Ausflugsziel und kann die Reise starten. Die Forderung: 200.000 Euro für 15 Prozent.

Erster Erfolg

Nachdem die TV-Investoren VitaBlick getestet hatten, schaltete sich Martin Rohla per Green Screen zu. Er verteilte das Nachhaltigkeits-Ticket von Goodshares, das eine Beratung durch den Investor, TV-Präsenz sowie 5.000 Euro der Fair Finance beinhaltet.

Danach bot Medienunternehmer Stefan Piëch 70.000 Euro Cash plus 150.000 TV-Werbung für 25,1 Prozent. Auch Mediashop-Chefin Katharina Schneider offerierte 150.000 Euro für 25,1 Prozent plus ihre Schlagkraft. Am Ende gab es einen Doppel-Deal mit 150.000 Euro plus Werbebudget für VitaBlick.

Startup gegen negative Sitzfolgen

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Sylvia Oberauer und Markus Platzer. Sie haben das Wiener Startup Boss Fitness gegründet, das ein individuell zugeschnittenes digitales Office-Trainingsprogramm fürs Büro anbietet. Boss steht für Boxing (BO), Softyoga (S) und Stretching (S).

Die Gründer wollen damit dem täglichen Sitzen (Büro, Meeting, Mittagessen) und dessen Folgen entgegenwirken und forderten für den Einstieg in die Fitness-App: 150.000 Euro für 20 Prozent.

Die App erinnert User bis zu viermal am Tag daran, sich zu bewegen. Boss-Fitness-Übungen dauern dabei jeweils eine Minute.

Boss Fitness
(c) Puls 4/Gerry Frank – Boss Fitness brachte fast alle Investoren zum Mitmachen.

Nach dem Pitch durften die Juroren gleich an einer Übung teilnehmen und sahen kurze Zeit später, dass sich Rohla erneut zuschaltete. Zum zweiten Mal ging das Nachhaltigkeits-Ticket an ein Startup. Ansonsten gab es vier Absagen, bevor Alexander Schütz zu Wort kam. Er bot 30.000 Euro für zehn Prozent.

Am Ende überbot Rohla das Angebot seines Vorgängers mit 50.000 Euro für zehn Prozent. Das Gründer-Duo nahm jedoch beide Investoren mit 100.000 Euro für 25,1 Prozent mit ins Boot. Deal für Boss Fitness.

Tücher bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Cong Chen, Gründerin von TuchQuadrat. Ihr Unternehmen ermöglicht es, Geschenke kreativ und stilvoll durch Knotentechniken in Tüchern zu verpacken, wie es in Teilen Asiens schon lange üblich ist.

Für ihre Nachhaltigkeitsidee als Alternative zu Geschenkpapier, die man auch personalisieren und danach vielseitig verwenden kann, forderte sie 50.000 Euro für 20 Prozent.

TuchQuadrat, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Cong Chen macht Geschenkeverpackung zur Kunstform.

Neben dem Tücherverkauf auf ihrer Website oder Anfragen auf Social Media, nimmt die Gründerin auch Verpackungsaufträge für größere Events an. Zudem veranstaltet sie Workshops, um Kunden das Falten und Verknoten per Videoanleitung beizubringen.

Philipp Maderthaner empfahl der Founderin ihre Kunst auf Social Media stärker zu vermarkten. Sie würde, wie auch Felix Ohswald glaubte, dort großen Erfolg haben. Danach meldete sich Rohla ein drittes Mal und schenkte Chen sein Nachhaltigkeitsticket. Stefan Piëch dachte als letzter Juror an, auf seinen Familiensendern eine Sendung mit Chen zu entwickeln. Deal gab es jedoch leider keinen für TuchQuadrat.

Sensomotorische Investoren

Der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Josef Pühringer aus Oberösterreich. Der Box-Trainer hat mit „SensoBalls“ Gleichgewichtsbälle entwickelt, die Mobilität fördern und sensomotorische Bedingungen verbessern sollen.

2 Inuten 2 Millionen, SensoBalls
(c) Puls 4/Gerry Frank – Philipp Maderthaner beim Testen von SensoBalls.

Die Gleichgewichtsbälle (in weicher und harter Variante) werden durch eine Vorrichtung an den Füßen angebracht. Mit ihnen seien Steh-, Sitz- und Gehübungen bis zu komplexen sportspezifischen Bewegungsabläufen möglich. Auch Elemente aus dem koordinativen und konditionellen Bereich sind kombinierbar. Die Forderung: 150.000 Euro für 30 Prozent.

Nachdem die Investoren das Trainingsgerät getestet hatten, zeigten sie sich eher skeptisch, was Skalierungsmöglichkeiten und Marktpotential betrifft. Kein Deal für SensoBalls.

Stretchfolien-Alternative bei „2 Minuten 2 Millionen“

Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten Peter Wilson und Birgit Fuhrmann, Gründer von WilsonGuide. Waren, die im Handel ankommen, sind durch Stretchfolien gesichert. Und werden nach dem Auspacken einfach sorglos entsorgt, wissen beide.

EU-weit entstand 2018 so Müll in einem Rahmen von 1,3 Millionen Tonnen mit dem Wegwerfprodukt. Deshalb möchten beide Founder mit ihrem Unternehmen bei Lieferketten Einwegplanungssicherungen durch Mehrwegplanungssicherungen ersetzen. Die Forderung für ihr „reusable packaging system“, konkret einer Polycarbonat-Platte: 70.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung.

WilsonGuide
(c) Puls 4/Gerry Frank – Peter Wilson und Birgit Fuhrmann haben ein wiederverwendbares „package system“ entwickelt.

Nach dem Pitch sagte Rohla den Foundern Unterstützung zu. Die anderen Investoren meinten dagegen, das Startup sei noch sehr „early stage“. Zudem wäre die genaue Zielgruppe noch nicht zur Gänze geklärt. Kein Deal für WilsonGuide.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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